Wochenblatt VG Montabaur
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K.G. Heiterkeit 1889 Montabaur
Der Kartenvorverkauf für unsere Kappensitzungen am Samstag, 23.01.1999, und Samstag, 30.01.1999, um 20.11 Uhr im Haus Mons-Tabor, Montabaur, zum Preis von 20,00 DM ist mit sofortiger Wirkung eröffnet. Kartenvorverkaufsstelle:
Tabakladen „Kroli am Markt“, Großer Markt, Montabaur, Tel. 02602/3933.
Fastnachtszug 1999 in Montabaur
Die GKM bittet alle Vereine und Gruppen, die mit Wagen oder Fußgruppen den Fastnachtszug mitgestalten wollen, sich möglichst bald anzumelden bei: Lothar Philippi, Montabaur, Tel. 02602-5575.
Schusterjungen - Volkssportclub
Am kommenden Wochenende, 09./10.01.1999, sind die „Schusterjungen“ bei der Volkssportveranstaltung der Wanderfreunde Dietkirchen vertreten. Zur Wanderung an beiden Tagen über 10 und 20 km ist die Startzeit ab 7.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus angesetzt. Eine weitere Teilnahmemöglichkeit besteht bei der Volkswanderung in Bretzenheim. Nur am Sonntag, 10.01., findet ebenfalls eine Winterwanderung in Altrich/Mosel statt. Auch dort wird die Teilnahme für das Leistungsabzeichen des Deutschen Volkssportverbandes gewertet.
Die Jahresabschlußfahrt am 19./20.12.1998 nach Brüssel fand unter den Teilnehmern großen Anklang.
Deshalb wird auf vielfachen Wunsch eine erneute Wanderreise vom 02. bis 07.06. zur Volkssportolympiade nach Bibione/Italien angebo- ten. Sie bietet uns die Teilnahme an den Volkssportdisziplinen Wandern über 7, 10, 28 oder 42 km, Radfahren über 25 oder 50 km, Schwimmen über 300 bis 500 oder 1000 m.
Es liegen bereits viele Anmeldungen für diese Fahrt vor.
Deshalb sollte jeder Interessent sich bald entscheiden und erhält weitere Informationen unter Tel. 02602/2522.
Westerwald-Verein e. V.
Zweigverein Montabaur 1888 e. V.
Die erste Wanderung 1999 unternimmt der Zweigverein Montabaur des Westerwald-Vereins am Sonntag, 10.01.1999. Zwölf km lang ist die Wanderstrecke, die ab Montabaur über Reckenthal zur Brüdermühle und wieder zurück nach Montabaur führt. Sie wollten doch schon immer einmal wandern!
Kommen Sie mit!
Treffpunkt mit Wanderführer Helmut Lauche ist um 13.00 Uhr am Rathausaltbau in Montabaur.
Imkerverein Montabaur
Jahreshauptversammlung am Sonntag, 17.01.1999, in Wirges im Vereinslokal „Zum Ulanen-Peter“. Beginn: 13.30 Uhr.
TuS 1846/1912 e. V. Montabaur
Fitneßstudio für Frauen
Am 05.01.1999 ist das Sportstudio wieder regelmäßig, dienstags vormittags, von 8.30 bis 12.00 Uhr, geöffnet. Jahreshauptversammlung der Karateabteilung im TuS Die Karateabteilung lädt ihre Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am Freitag, 15.01.1999, um 19.45 Uhr in das Vereinsheim des TuS (am Stadion) ein.
Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung, 2. Bericht des Vorstandes, 3. Bericht der Kassenprüfer, 4. Entlastung des Vorstandes, 5. Neuwahl des Vorstandes, 6. Neuwahl der Kassenprüfer, 7. Verschiedenes.
Wir hoffen auf ein möglichst zahlreiches Erscheinen.
Wasserschutzgebiet
für den Tiefbrunnen „Bladernheim“ und die Quelle '
„Stahlhofen“
Bekanntmachung
zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes (Anhörungsverfahren)
T. Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung ist durch die Bezirksregierung Koblenz die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -) vom 12.11.1996 (BGBl. I S. 1695) beabsichtigt. Begünstigt durch die Festsetzung des Wasser- , Schutzgebietes ist die Verbandsgemeinde Montabaur, Großer Markt 10, 56410 Montabaur.
Zum Erlaß einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines. Wasserschutzgebietes ist gemäß § 122 Abs’. 1 Satz 1 des Wassergesetzes
Nr. 1/99
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für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG -) in dei Fassung vom 14.12.1990 (GVBI. 1991 S. 11) von Amts wegen die| Durchführung eines Verfahrens gemäß den Bestimmungen der ‘
110 bis 115 LWG erforderlich. Weitere Rechtsgrundlagen für diesesl Verfahren sind neben den vorgenannten Bestimmungen die §§ 13, 123 und 105 Abs. 2 LWG.
2. Geltungsbereich der geplanten Rechtsverordnung
Das geplante Wasserschutzgebiet hat eine Größe von 176, 355 ha| und wird durch drei Schutzzonen (Zone I, getrennt für beide Gewinnungsanlagen, Zone II, getrennt für beide Gewinnungsanlagen, Zone| III, gemeinsam für beide Gewinnungsanlagen) gebildet.
Die genaue Lage und Ausdehnung des geplanten Wasserschutzge-i bietes und der einzelnen Zonen kann dem mit dieser Bekanntmachung veröffentlichten Lageplan im Maßstab 1:10.000 (siehe näch-| ste Seite oben) entnommen werden.
Die Schutzzonen sind dort wie folgt dargestellt:
Zone I = Fassungsbereich (nicht schraffiert)!
Zone II = engere Schutzzone (waagerecht schraffiert)
und
Zone III = weitere Schutzzone (senkrecht schraffiert)]
Die Zone I für den Tiefbrunnen „Bladernheim“ erstreckt sich auf die Gemarkung Heilberscheid, Flur 19, Flurstück! Nr. 38.
Die Zone I für die Quelle „Stahlhofen“
erstreckt sich auf die Gemarkung Stahlhofen, Flur 12, Flurstücke 835, 836 und 2027 und Flur 27, Flurstück 1898/3.
Die Zone II für den Tiefbrunnen „Bladernheim“
erstreckt sich auf die Gemarkung Heilberscheid, Fluren 16,18 und 19,
Die Zone II für die Quelle „Stahlhofen“
erstreckt sich auf die Gemarkung Stahlhofen, Fluren 12,17 und 27.
Die gemeinsame Zone III
erstreckt sich auf die Gemarkung Heilberscheid, Fluren 16,17,18und| 19, auf die Gemarkung Bladernheim, Fluren 1,2 3 und 4, auf die Gemarkung Stahlhofen, Fluren 12,16,17 und 27, auf die Gemarkung] Untershausen, Fluren 9 und 15 sowie auf die Gemarkung Reckenthal, Flur 7.
3. Näheres über den Geltungsbereich der geplanten Rechtsverord
nung, Az.: 54-43-61-7/1997 bzw. über die nach den einzelnen Schutzzonen gestaffelten Verbote, Beschränkungen und Duldungspflichten kann den Festsetzungsunterlagen j
- Lagepläne
- Auszug aus dem Flurbuch i
- Eigentümerverzeichnis
- etc. j
aus denen sich Ausdehnung und Grenzen des Wasserschutzgebiet tes im einzelnen ergeben und dem
- Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnung (mit dem voraus sichtlichen Verbotskatalog)
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entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme aus! gelegt werden: ,
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Die Planunterlagen liegen aus vom 18.01.1999 bis 18.02.1999 ein-| schließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Kon- rad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Dienstzimmer-Nr. 217; Dienstzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag, 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr. |
4. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann]
bis zu zwei Wochen nach Ablauf der v.g. Auslegungsfrist schriftlich! oder zur Niederschrift Einwendungen erheben. "
Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 04.03.1999 ein) schließlich entweder bei der unter 3. genannten Behörde oder bei deij Bezirksregierung Koblenz, Stresemannstraße 3 - 5, 56068 Koblenz,! erhoben werden. f
Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßge) bend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen] ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen TiteliJ beruhen.
5. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhöbe! nen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit den] Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Ein) Wendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.
Dieser Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsübj lieh bekanntgemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens un(| diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erör-j terungstermin benachrichtigt. i
Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörte) rungstermin verhandelt werden.
6. Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellung
können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, vor dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
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