Nr. 1/99
Wochenblatt VG Montabaur
‘äs*# *}#
♦
ir
'G
tlt.
G-
öl
en
er,
le-
§5is September folgt monatlich ein Konzert mit Musik aus Schweden, Holland, USA und sogar aus der Mongolei. Pfärrgemeinden im Raum ! (jjjlontabaur, die ihre Kirche für ein solches Konzert zur Verfügung stellen wollen, können sich noch kurzfristig melden.
Jbschluß ist das 9. „Festival of Folk & Fools“ am 27.11.1999 im Bürgerhaus Wirges. Mit dabei die Gruppe „Loyko“ aus Moskau. Verhandelt wird noch mit „Ganz schön feist“ aus Deutschland und „Avner Eisen- 3 rg“ aus den USA. Besser könnte ein Saisonabschluß kaum sein!
Jls Sponsor ist neben der Kreissparkasse Westerwald auch die Nas- isauische Sparkasse dabei. Die Kleinkunstbühne führt jedoch nicht nur ijgene Veranstaltungen durch, sondern hilft auch dort weiter, wo Künst- ^Her, Licht- und Tonanlagen oder sonstige Tips gesucht werden. Neben großzügigen Sponsoren und Werbepartnern sowie vielen Veranstal- •i tüngsbesuchern ist für die Kleinkunstbühne Mons Tabor noch eine Sache *ühverzichtbar: einige weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Ehrenamtliche Kulturschaffende aktiv mithelfen wollen, dieses anspruchsvolle Programm umzusetzen und den Bestand der Kleinkunstbühne Mons | il^bor zu sichern. Infos bei Uli Schmidt, Tel. 02608/636.
p Rastnachtszug 1999 in Montabaur
,ß«| Sie GKM bittet alle Vereine und Gruppen, die mit Wagen oder Fuß- £ puppen den Fastnachtszug mitgestalten wollen, sich möglichst bald |äfizumelden bei Lothar Philippi, Montabaur, Tel. 02602/5575.
stt
Heimatgeschichte und Brauchtum
Manfred Lorenz spricht am 20. Januar 1999 über Briefmarken und Poststempel von Montabaur
Bj-iefmarken sind kleine Kunstwerke und künden von besonderen ^jeignissen, Personen, Bauwerken, der Geschichte, kulturellen und wjrtschaftlichen Entwicklungen ihres Landes. Als „Hobby mit Zähnen“ w,erden Briefmarken von vielen Millionen Philatelisten weltweit begeistert gesammelt und liebevoll behandelt. Sonderstempel zu bemerkenswerten Anlässen ergänzen diese Dokumentation. So gibt es auch Briefmarken und Poststempel mit Motiven von Montabaur.
Jei dem 147. Treffen des Arbeitskreises Heimatgeschichte und Brauchtum im Westerwald-Verein Montabaur am Mittwoch, ,20. Januar 1999, um 19.30 Uhr wird Manfred Lorenz, ein hervorragender Kenner der Postgeschichte, in der Stadtbücherei sprechen. Zu d|m Treffen laden der Arbeitskreis und die Stadtbücherei Montabaur alle an dem Thema Interessierten freundlich ein.
^Iterskameradschaft der Feuerwehr d,er Verbandsgemeinde Montabaur
ahrf Hallo Alterskameraden,
Dn-i
im
mit
unser traditioneller Kreppeikaffee startet wie gewohnt am Mittwoch, 10.02.1999, 15.30 Uhr in der Gaststätte „Rustika“ in Montabaur.
Anmeldungen bitte bis spätestens 10.01.1999 unter Telefon 06485/1749. Humoristische Beiträge sind wie immer erwünscht und erhofft.
21
Landfrauenverband im Westerwaldkreis
Der Landfrauenverband im Westerwaldkreis und der DHB Montabaur laden ein zur Veranstaltung „Wie war noch mal der Name? - Eine Einführung ins gehirngerechte Gedächtnistraining am Dienstag, 12.01.1999, um 14.30 Uhr in Montabaur, Staatl. Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft, Bahnhofstr. 32.
Die Referentin Andrea Schwahn erläutert an praktischen Beispielen, wie wir unsere Merkfähigkeit verbessern und bis ins Alter erhalten können. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen. Bitte melden Sie sich bis zum 11.01.1999 beim Landfrauenverband, Telefon 02602/180582, oder DHB an.
“MONTABAUR”
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan „5. Vorwegnahme der Entscheidung“ für das Umlegungsgebiet „Christches Weiher“ der Stadt Montabaur ist am 28.12.1998 für die Ordn. Nrn. 1,2,11,15 und 54 unanfechtbar geworden. Damit ist die „5. Vorwegnahme der Entscheidung“ insgesamt unanfechtbar.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I.S. 214) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen werden mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, 04.01.1999 (Siegel) Reichling
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses
Einebnung der Kindergräber in dem Block IV (Gesamträumung) auf dem Friedhof in Montabaur-Eschelbach
Nach reiflicher Überlegung hat sich die Friedhofsverwaltung der Stadt Montabaur entschlossen, die Kindergrabstätten nach dem 31.01.1999 räumen zu lassen, deren Mindestruhefrist z.T. weit überschritten ist.
Dazu gehören:
Schönberger, Ludwig Josef Sabel, Peter Thewalt, Aloysius Mies, Bernd Hommrich, Mechthilde Schmitz, Rolf Kunoth, Ilse Freitag, Rafaele Weber, Lyoba Sturm, Margit Hartmann, Peter
Grabsteine, Grabeinfassungen sowie Grabgegenstände (Ampeln, Vasen u.ä.), die bis zum 31.01.1999 nicht abgeräumt sind, gehen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Montabaur über.
Die Gräber werden von der Friedhofsverwaltung Montabaur eingeebnet.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Friedhofsamt -

