Wochenblatt VG Montabaur
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung
der Verbandsgemeinde Montabaur
für das Haushaltsjahr 1999 vom 28.12.1998 I.
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 22.12.1998 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.29.626.000 DM
in der Ausgabe auf.29.626.000 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.3.474.000 DM
in der Ausgabe auf.3.474.000 DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.650.000 DM
2. der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen auf.80.000 DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.4.000.000 DM
Nachrichtlich:
Umschuldungen.2.267.300 DM
Für die Verbandsgemeindewerke werden in den Wirtschaftsplänen festgesetzt:
A) Wasserversorgung
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.2.400.000 DM
2. der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen auf.0 DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.500.000 DM
Nachrichtlich:
Umschuldungen.1.215.400 DM
B) Abwasserbeseitigung
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.7.500.000 DM
2. der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen auf.0 DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.500.000 DM
Nachrichtlich:
Umschuldungen.2.371.600 DM
C) Hallen-Freibad Mons Tabor
1. der Höchstbetrag der Kassenkredite.200.000 DM
§4
1. Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4,22 und 23 Abs. 1 FAG n.F. erhebt, beträgt
33 v.H. der Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Gemeinden und der Stadt Montabaur nach § 12 FAG 33 v.H. der Schlüsselzuweisung A 1999 an die verbandsangehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur nach § 8 FAG 33 v.H. der Schlüsselzuweisung B1999 an die Stadt Montabaur nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 5 FAG.
2. Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich nach § 28 Abs. 2 FAG.
3. Nachrichtlich:
Umlagegrundlagen 1998 .41.529.875 DM
Höhe des Umlagesolls 1998 (34 v.H.)
.14.120.158 DM
Umlagegrundlagen 1999.45.382.028 DM
Höhe des Umlagesolls 1999 (33 v.H.).14.976.069 DM
§5
Die Entgelte für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden wie folgt festgesetzt: .
a) einmalige Beiträge
- gemäß § 1 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Verbandsgemeinde Montabaur - (Entgeltssatzung) -
1. für die Schmutzwasserbeseitigung
bei Neubaumaßnahmen 3,50 DM je qm gewichtete Grundstücksfläche
2. für die Oberflächenwasserbeseitigung.
bei Neubaumaßnahmen 11,00 DM je qm Abflußfläche
Nr. 1/9
b) wiederkehrende Beiträge und Benutzungsgebühren
1 .
c)
wiederkehrender Beitrag für Oberflächenwasser
- gemäß § 2 der Entgeltssatzung - 0,47 DM je qm Abflußfläche wiederkehrender Beitrag für Schmutzwasser
- gemäß § 4 der Entgeltssatzung - 0,14 DM je qm gewichtete Grundstücksfläche Benutzungsgebühr für Schmutzwasser
- gemäß § 4 der Entgeltssatzung - 2,55 DM je cbm gewichtete Schmutzwassermenge (eiij schl. Abwasserabgabe)
Beiträge und laufende Kostenanteile für Verkehrsanlage (Straßenbaulastträger)
3.
1 .
2 .
Beiträge
21,00 DM je qm Verkehrsfläche
laufende Kostenanteile
0,55 DM je qm Straßen- und Wegestrecke.
IL
Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 101 Abs. 2 da Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz das Investitionsprogramm f| die Jahre 1998 bis 2002 mit folgenden Summen:
Gesamtinvestitionen .16.326.000 Dl|
davon entfallen auf die Haushaltsjahre
1998 .8.237.000 Dl
1999 .2.789.000 Dl
2000 .1.970.000 Dl
2001 .1.740.000 Dl
2002 ..1.590.000 Dli[
III.
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
a)
b)
c)
d)
den Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Montabau (Wasserversorgung), der im Erfolgsplan
Erträge von .6.500.000 Dil
und Aufwendungen von.6.500.000 Dl
sowie im Vermögensplan Deckungsmittel.5.128.000 Dl
und einen Bedarf von.5.128.000 Dl]
vorsieht;
den Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Montabau| (Abwasserbeseitigung), der im Erfolgsplan
Erträge von .12.433.000 Dl
und Aufwendungen von.12.433.000 Dl
sowie im Vermögensplan Deckungsmittel von .19.093.000 Dl
und einen Bedarf von.19.093.000 Dl|
vorsieht;
den Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Montabauj (Mons-Tabor-Bad) im Erfolgsplan
Erträge von .583.0001
und Aufwendungen von.1.728.0001
sowie im Vermögensplan Deckungsmittel von.805.0001
und einen Bedarf von.805.000 D|
vorsieht; '
Aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung vo|
Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVBI. S. 411 £
die Investitionsprogramme der Verbandsgemeindewerke fürc Jahre 1998 - 2002.
IV.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz wird < erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssl zung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 199] und der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 1999 erteilt: 11
- Zu dem Gesamtbetrag der Kredite f 1
1. der Verbandsgemeinde in Höhe von . 650.000 D p re
2. der Verbandsgemeindewerke für 4
a) Eigenbetrieb Wasser in Höhe von.2.400.000 D _
b) Eigenbetrieb Abwasser in Höhe von.7.500.000 D ^
- Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der ijSl
Verbandsgemeinde in Höhe von.50.000 D T ,
Montabaur, 22.12.1998 P. Wein ^
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Land ^ \
V.
Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen vom 11.01.1S bis 20.01.1999 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabai] Finanzabteilung, Zimmer 110, 56410 Montabaur, Konrad-Adenai er-Platz 8, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs vf 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnej tags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 28.12.1998 (S.) Dr. Possel-Dölki
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bürgermei s|

