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Wochenblatt VG Montabaur

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung

der Verbandsgemeinde Montabaur

für das Haushaltsjahr 1999 vom 28.12.1998 I.

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung von Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlos­sen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Wester­waldkreises als Aufsichtsbehörde vom 22.12.1998 hiermit bekannt­gemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.29.626.000 DM

in der Ausgabe auf.29.626.000 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.3.474.000 DM

in der Ausgabe auf.3.474.000 DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.650.000 DM

2. der Gesamtbetrag

der Verpflichtungsermächtigungen auf.80.000 DM

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.4.000.000 DM

Nachrichtlich:

Umschuldungen.2.267.300 DM

Für die Verbandsgemeindewerke werden in den Wirtschaftsplänen festgesetzt:

A) Wasserversorgung

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.2.400.000 DM

2. der Gesamtbetrag

der Verpflichtungsermächtigungen auf.0 DM

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.500.000 DM

Nachrichtlich:

Umschuldungen.1.215.400 DM

B) Abwasserbeseitigung

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.7.500.000 DM

2. der Gesamtbetrag

der Verpflichtungsermächtigungen auf.0 DM

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.500.000 DM

Nachrichtlich:

Umschuldungen.2.371.600 DM

C) Hallen-Freibad Mons Tabor

1. der Höchstbetrag der Kassenkredite.200.000 DM

§4

1. Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4,22 und 23 Abs. 1 FAG n.F. erhebt, beträgt

33 v.H. der Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Gemeinden und der Stadt Montabaur nach § 12 FAG 33 v.H. der Schlüsselzuweisung A 1999 an die verbandsan­gehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur nach § 8 FAG 33 v.H. der Schlüsselzuweisung B1999 an die Stadt Montabaur nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 5 FAG.

2. Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich nach § 28 Abs. 2 FAG.

3. Nachrichtlich:

Umlagegrundlagen 1998 .41.529.875 DM

Höhe des Umlagesolls 1998 (34 v.H.)

.14.120.158 DM

Umlagegrundlagen 1999.45.382.028 DM

Höhe des Umlagesolls 1999 (33 v.H.).14.976.069 DM

§5

Die Entgelte für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden wie folgt festgesetzt: .

a) einmalige Beiträge

- gemäß § 1 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Verbandsgemeinde Mon­tabaur - (Entgeltssatzung) -

1. für die Schmutzwasserbeseitigung

bei Neubaumaßnahmen 3,50 DM je qm gewichtete Grund­stücksfläche

2. für die Oberflächenwasserbeseitigung.

bei Neubaumaßnahmen 11,00 DM je qm Abflußfläche

Nr. 1/9

b) wiederkehrende Beiträge und Benutzungsgebühren

1 .

c)

wiederkehrender Beitrag für Oberflächenwasser

- gemäß § 2 der Entgeltssatzung - 0,47 DM je qm Abflußfläche wiederkehrender Beitrag für Schmutzwasser

- gemäß § 4 der Entgeltssatzung - 0,14 DM je qm gewichtete Grundstücksfläche Benutzungsgebühr für Schmutzwasser

- gemäß § 4 der Entgeltssatzung - 2,55 DM je cbm gewichtete Schmutzwassermenge (eiij schl. Abwasserabgabe)

Beiträge und laufende Kostenanteile für Verkehrsanlage (Straßenbaulastträger)

3.

1 .

2 .

Beiträge

21,00 DM je qm Verkehrsfläche

laufende Kostenanteile

0,55 DM je qm Straßen- und Wegestrecke.

IL

Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 101 Abs. 2 da Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz das Investitionsprogramm f| die Jahre 1998 bis 2002 mit folgenden Summen:

Gesamtinvestitionen .16.326.000 Dl|

davon entfallen auf die Haushaltsjahre

1998 .8.237.000 Dl

1999 .2.789.000 Dl

2000 .1.970.000 Dl

2001 .1.740.000 Dl

2002 ..1.590.000 Dli[

III.

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

a)

b)

c)

d)

den Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Montabau (Wasserversorgung), der im Erfolgsplan

Erträge von .6.500.000 Dil

und Aufwendungen von.6.500.000 Dl

sowie im Vermögensplan Deckungsmittel.5.128.000 Dl

und einen Bedarf von.5.128.000 Dl]

vorsieht;

den Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Montabau| (Abwasserbeseitigung), der im Erfolgsplan

Erträge von .12.433.000 Dl

und Aufwendungen von.12.433.000 Dl

sowie im Vermögensplan Deckungsmittel von .19.093.000 Dl

und einen Bedarf von.19.093.000 Dl|

vorsieht;

den Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Montabauj (Mons-Tabor-Bad) im Erfolgsplan

Erträge von .583.0001

und Aufwendungen von.1.728.0001

sowie im Vermögensplan Deckungsmittel von.805.0001

und einen Bedarf von.805.000 D|

vorsieht; '

Aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung vo|

Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVBI. S. 411 £

die Investitionsprogramme der Verbandsgemeindewerke fürc Jahre 1998 - 2002.

IV.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz wird < erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssl zung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 199] und der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 1999 erteilt: 11

- Zu dem Gesamtbetrag der Kredite f 1

1. der Verbandsgemeinde in Höhe von . 650.000 D p re

2. der Verbandsgemeindewerke für 4

a) Eigenbetrieb Wasser in Höhe von.2.400.000 D _

b) Eigenbetrieb Abwasser in Höhe von.7.500.000 D ^

- Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der ijSl

Verbandsgemeinde in Höhe von.50.000 D T ,

Montabaur, 22.12.1998 P. Wein ^

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Land ^ \

V.

Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen vom 11.01.1S bis 20.01.1999 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabai] Finanzabteilung, Zimmer 110, 56410 Montabaur, Konrad-Adenai er-Platz 8, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs vf 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnej tags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 28.12.1998 (S.) Dr. Possel-Dölki

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bürgermei s|