52/5S
rlana
>achfl
dadi
fabaur
literung« wurde aus dem Flächennutzungsplan der Ver-, Dsgemeinde Montabaur entwickelt, so daß eine Genehmi- j durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § nicht erforderlich ist.
■ r . ' «
ormj tzes; iach| ilt rill
Jng, i iachun1
aehö® ungj mein! der (
1t ha emaä jed
Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemein- Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, |10 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, diens- jsund mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 jr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00
v
34
■ -.V.
45
- r -.-——1-33
T / - v:
- //;■. y*/;
: W '"‘Ä
r "7
Äv - -
f ■: ./
25]Nr. 52/53/98
Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann überden Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs.
1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens : und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Montabaur, 15.12.1998 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Sternsinger- Aktion 1999
Schomobeto - Miteinander singen, damit Kinder heute leben können. Unter diesem Motto werden auch im kommenden Januar wieder Kinder und Jugendliche in ganz Deutschland als Sternsinger für Kinder in aller Welt sammeln. Schwerpunktland in diesem Jahr ist Bangladesch. Auch im Stadtgebiet Montabaur werden sich wieder viele Kinder für die gute Sache engagieren. Weil aber das Stadtgebiet zu groß ist, um von Haus zu Haus zu ziehen müssen Sie sich, wie schon in den letzten Jahren, anmelden. Werfen Sie einfach untenstehenden Coupon in die dafür vorgesehene Urne in der Pfarrkirche St. Peter in Ketten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 2S74 gerne zur Verfügung.
ie/s
V ay' öy ay fty öy oy Ct-y ay cry «ay- oy Qy «ly ^ye <ay <ay ay c»y ay fty
—- «y'v — «7^ “ — cfS. — —
Ja, ich wünsche in diesem Jahr den Besuch der Sjternsinger
Falls es möglich ist, wäre mir folgender Tag am liebsten:
di Die Sternsinger sind am 09. und'10.01.1999 immer willkommen
□ Samstag, 09.01.1999, vormittags C Samstag, 09.01.1999, nachmittags
□ Sonntag, 10.01.1999, vormittags Cj Sonntag, 10.01.1999. nachmittags
Name:
Bemerkungen:
Straße:

