Montabaur
Zu Bethlehem geboren...
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Weihnachtslieder zum Zuhören und Mitsingen
St. Josefs-Kirche in Görgeshausen Sonntag, 27.12.1998 um 17.00 Uhr
Es singen und musizieren Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Görgeshausen und Niedererbach Flötenkreis und Gitarrengruppe Frauenchor Georgia MGV Concordia
- Eintritt frei -
6. »Westerwälder Kabarettnacht«
am Samstag, 13. März, um 20.00 Uhr, in Oberelbert, Stelzenbachhalle mit
Martin Herrmann - »Warmbadetag«; Die Mehlprimeln - »Sperrmazu«; Chateau Claque - Nachwuchskabarett.
Weiter Infos zu den 3 Kabarettgruppen demnächst im Wochenblatt.
Kartenvorverkauf ab 13.02. für 18,00 DM bei: Elbertapotheke in Niederelbert, Nassauische Sparkasse und Gemeindeverwaltung in Oberelbert sowie im Naturkostladen (Bahnhofstraße) in Montabaur.
Die Veranstaltung wird voraussichtlich ausverkauft sein. Sichern Sie sich Ihre Karte rechtzeitig! Restkarten evtl, noch an der Abendkasse für 22,00 DM.
Veranstalter: Kleinkunstbühne Mons Tabor und Ortsgemeinde Oberelbert mit Unterstützung der Nassauischen Sparkasse.
Infos bei Karl Jung, Tel.: 02608/651 oder Uli Schmidt, Tel.: 02608/636.
Lachgarantie ist inbegriffen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
MONTABAUR’
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Horresser Berg« der Sj Montabaur;
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuij (BauGB)
Die vom Stadtrat von Montabaur am 24.09.1998 als Satj beschlossene Änderung des Bebauungsplanes »Horra Berg« wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verband meinde Montabaur entwickelt, so daß eine Genehmigung c die Kreisverwaltung des Westenwaldkreises nach § 10 Baj nicht erforderlich ist.
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgerj de Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Pla 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dl tags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis f Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis | Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eil sehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauf planes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraff Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214J 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Fornf Schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb e Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenübe| Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn siel innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung ge| über der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Fl Vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen so| darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Al BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauung! eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligk®f

