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Nr. 51/98

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, Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die rwiehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung r Satzung verletzt worden sind, oder !r Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde m Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Lahrens- oder Form Vorschriften gegenüber der Verbands- Leindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, |rdie Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht

m

wegberatung nicht nur Zeitungsannoncen studieren, sondern Be- triebe aufsuchen und Beschäftigungsmöglichkeiten erörtern. Da­bei werden die Betriebe auch über die zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte und die Zahlung von Lohnkostenzuschüssen infor­miert. Katharina Fotouhi und Wolfgang Hillen kümmern sich um die Kontakte zu den Betrieben. Sie gewinnen nicht nur die Arbeit­geber, sondern besuchen mit den Hilfesuchenden die Betriebe und haften auch nach der Arbeitsaufnahme Kontakt und stehen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es einmal Probleme gibt.

j eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, naucb nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann

I «Verletzung geltend machen. sFms, 10.12.1998

landsgemeindeverwaltung (S.) Rink, Bürgermeister

Die Verwaltung informiert

pungszeiten

waltung

bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr

Ss tag auch.16.00 bis 18.00 Uhr

Zentrale Tel.-Nr.02602/126.0

»sBürgerbüros

jontag bis Mittwoch..08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

innerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

to...08.00 bis 12.00 Uhr

l,Nr.02602/126.123

iröffentlich ausliegende Bebauungspläne [immer 220 und 221)

bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

«o.14.00 bis 16.00 Uhr

'Tonnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

Id. ....14.00 bis 18.00 Uhr

njfeitag. 08.00 bis 12.30 Uhr

iOBjmmer 220 Tel.-Nr. 02602/126.192

Immer 221 Tel.-Nr.....02602/126.191

Sprechzeiten der Gleichstellüngsbeauftragten

Wag bis Freitag.,.08.00 bis 11.30 Uhr

' ,-Nr.02602/126.332

jer nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz

snutzen.

pzialamt ebnet Wege aus der Sozialhilfe

1 . August 1998 bietet die Verbandsgemeindeverwaltung abaur in ihrem Sozialamt eine Auswegberatung an. Ziel Eser Dienstleistung ist es, Bürgerinnen und Bürger, die ihren psunterhalt nicht selbst bestreiten können und auf die Ge­ltung von Sozialhilfe angewiesen sind, zu helfen, daß sie nach |glichkeit wieder unabhängig von der Sozialhilfe leben können.

1 r arbeiten kann, soll die Möglichkeit dazu bekommen. Wir |len damit den Menschen, das Leben selbst zu gestalten. Arbeit I nicht nur dem Geldverdienen, sondern fördert auch das [bstwertgefühl«, so schildert Erster Beigeordneter Edmund if die Ziele der Auswegberatung, i in den vergangenen Jahren hat das Sozialamt der Ver- pgemeinde Montabaur sich mit Erfolg bemüht, arbeitsfähi- nSozialhilfeempfängern eine Arbeitsstelle zu beschaffen. Mit n vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern waren die pchkeiten dazu aber begrenzt. Aufgrund eines Beschlusses |Verbandsgemeinderates wurde eine zusätzliche Stelle einge- t und die Arbeitsabläufe im Sozialamt verändert. Um die iswegberatung« kümmern sich jetzt zwei Personen. Hier wird pmeinsamen Gesprächen mit den hilfesuchenden Bürgerin- pnd Bürgern geklärt, ob sie arbeitsfähig sind und welche Wkeiten und Kenntnisse sie haben. In vielen Fällen müssen Nrst einmal persönliche Probleme aus dem Weg geräumt Pen, damit eine Arbeitsvermittlung und die Aufnahme der Ft erfolgreich verlaufen kann.

j 1 wirklich erfolgreich zu sein, haben die Auswegberater ein intaktnetz« zu Firmen im Westerwald geknüpft, die bereit sind, Ftskräfte einzustellen. Reiner Nebgen, Leiter des Fachbe- ps Sozialverwaltung, berichtet, daß die Mitarbeiter der Aus-

Zunächst klären die Auswegberater in Gesprächen mit den Hilfe­suchenden deren Möglichkeiten und Interessen. Manchmal muß Überzeugungsarbeit geleistet werden, um ihnen deutlich zu ma­chen, daß die Sozialhilfe auf Dauer keine Perspektive ist. Vielfach fehlt es an dem persönlichen Zutrauen, die Herausforderung der Arbeitsaufnahme zu bestehen. In diesen Fällen heißt es Mut machen. In den weitaus meisten Fällen sind die Ratsuchenden aber froh, daß ihnen ein Ausweg aus der Sozialhilfe aufgezeigt wird.

Im Jahr 1998 konnte bereits 102 Sozialhilfeempfängern eine Arbeitsstelle vermittelt werden, davon 78 in ein sozialversi­cherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis und 24 in ein so­zialversicherungsfreies. 12 Personen befinden sich derzeit noch in einem betrieblichen Praktikum, an das sich voraussichtlich ein reguläres Arbeitsverhältnis anschließt. 12 weiteren Personen wurde eine Umschulung über das Arbeitsamt ermöglicht. In 14 Fällen mußte erst gar keine Sozialhilfe gewährt werden, weil schon beim ersten Fördergespräch eine Arbeitsstelle vermittelt werden konnte. In einigen wenigen Fällen führte die Ablehnung einer geeigneten Arbeitsstelle durch die Hilfesuchenden aber auch dazu, daß die Gewährung der Sozialhilfe verweigert werden mußte, weil sie nur nachrangig gegenüber der Selbsthilfe durch Arbeit ist.

Die Auswegberatung führt aber auch bereits zu ersten finanziellen Ersparnissen bei den Sozialhilfekosten. »Natürlich haben wir auch diese finanziellen Gesichtspunkte für die Haushalte unserer Gemeinden im Auge, aber in erster Linie geht es darum, unseren Bürgerinnen und Bürgern zu helfen, daß sie unabhängig von der Sozialhilfe leben können«, meint Erster Beigeordneter Edmund Schaaf.

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Die Erfolge sprechen für sich. Das Team von der Auswegberatung blickt zufrieden auf das Ergebnis der Arbeit des Jahres 1998 zurück (v.l.n.r. Katharina Fotouhi, Wolfgang Hillen, Edmund Schaaf, Reiner Nebgen)

Verbantisgemeindeverwaltung

Montabaur

Am 24,12,1988 {Heiligabend} und am 31.12.1998 (Silvester) bleibt die Verbandsgemeindeverwaftung geschlossen.

Bereitschaftsdienst der Friedhofsverwaltung

Wahrend der Weihnachtsfeiertage und über die Jahre ist ein Bereitschaftsdtenst eingerichtet, der Bestattungstermine in der Verbandsgemeinde Montabaur koordiniert. Folgende Mitarbeiter können Sie am 25726. Dezember sowie am 1./273. Januar telefonisch erreichen: Gabi Hetdrich, 06485,630, oder Manuela Perez 02602-18237