ficht über die Sitzung E s ortsgemeinderates Eitel born
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Lhaltsrechnung 1997 beschlossen und Entlastung erteilt
Litsam 08.10.1998 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß ifiemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung intabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausfüh- lV Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Icfitnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde ab- leßend vom Rechnungsprüfungsausschuß festgestellt, daß [Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Darauf- Iwurde die Haushaltsrechnung 1997 abgeschlossen und dem LEntscheidung vorgelegt.
(Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung 119 . 11.1998 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister,
lOrisbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneter Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1997 Entlang erteilt.
linder Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über [Abschluß des Haushaltsjahres 1997 werden im Rahmen L gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in einer der listen Ausgaben des Wochenblattes noch zur Kenntnis gege-
Lbung einer zweiten Vorausleistung auf den zu erwarten- []Erschließungsbeitrag für die Straße »Unter dem Dorf« in |lborn
lortsgemeinderat Eitelborn beschloß die Erhebung einer len Vorausleistung auf den zu erwartenden Erschließungs- Lfürdie Straße »Unter dem Dorf«. Der Vorausleistungsbe- |wird auf 43,00 DM pro m 2 beitragspflichtiger Geschoßfläche feesetzt; die bisher veranlagten Vorausleistungen werden hier- [abgezogen. Die Endabrechnung erfolgt nach Fertigstellung [Baumaßnahme.
ebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden [cüließungsbeitrag für den Verbindungsweg Parz. 143/1
[434
lOrtsgemeinderat Eitelborn beschloß die Erhebung von Vorleistungen auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für [Verbindungsweg 143/1 und 434. Der Vorausleistungsbetrag Kauf35,00 DM pro m 2 beitragspflichtiger Geschoßfläche festletzt. Die Endabrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Bau- phme.
[ebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden pießungsbeitrag für den Verbindungsweg Parz 445/2 in
llborn
[Ortsgemeinderat Eitelborn beschloß die Erhebung von Vorleistungen auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für [ Verbindungsweg Parz. 445/2. Der Vorausleistungsbetrag tauf45,00 DM pro m 2 beitragspflichtiger Geschoßfläche fest- letzt. Die Endabrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Bau- Mime.
Ichuß für den Naturlehrpfad Binnbachtal
[uStotz erläuterte das Vorhaben und beantwortete Fragen aus [litte des Rates. Das Vorhaben fand beim Vorsitzenden sowie [Ratsmitgliedern Zustimmung, so daß der Ortsgemeinderat llborn einstimmig beschloß, den Binnbachlehrpfad finanziell Interstützen.
Schaffung zusätzlicher Regale für die gemeindliche Bü-
Irei
psgemeinderat fand die Notwendigkeit zusätzlicher Regale P Gemeindebücherei Zustimmung. Es wurde daher einstimpschlossen, zusätzliche Regale für die Gemeindebücherei [uschaffen.
Neutsche Mahnmale [Ausland 446,50 DM gesammelt!
E°r Ön dar * ' C ^ c * en Pfadfindern vom Stamm »Weiße Rose« pnoiischen Pfarrei »Mariä Himmelfahrt« sagen, die unter der PSjvon Ursula Vogt diesen Geldbetrag zugunsten des Volksdeutsche Kriegsgräberfürsorge gesammelt haben.
ich allen Spendern danken, die dazu beigetragen [ n ’ Ma hnmale im Ausland zu unterhalten.
| Norbert Blath, Bürgermeister
Westerwald-Verein Eitelborn
Zur Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 15. Januar 1999, um 20.00 Uhr, im Wanderheim, lädt Sie der Vorsitzende Peter Kleinmann recht herzlich ein.
Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung, 2. Jahresberichte, 3. Bericht der Kassenprüfer, 4. Entlastung des Vorstandes, 5. Wander- und Veranstaltungsplan 1999, 6. Verschiedenes.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlußfähig. Am Sonntag, dem 20. Dezember 1998, unternehmen wir um 13.00 Uhr vom Parkplatz der Augst- Schule eine Kurzwanderung zum Wanderheim mit anschließender Weihnachtsfeier. Alle Vereinsmitglieder sind zu dieser Veranstaltung ganz herzlich eingeladen.
MGV Eitelborn 1866
Wir erinnern nochmals an unsere Jahreshauptversammlung am Donnerstag, dem 10. Dezember 1998, 20.00 Uhr, Vereinslokal »Nassauer Hof«.
In der kommenden Woche findet unsere Chorprobe ausnahmsweise schon am Mittwoch, dem 16. Dezember 1998, 20.00 Uhr, im Vereinslokal statt.
Männergesangverein »Mozart« Eitelborn
Wie bereits angekündigt, findet am kommenden Samstag, dem 5. Dezember, unsere diesjährige Jahreshauptversammlung um 20.00 Uhr im Vereinslokal »Zur Krone« statt, zu der alle Mitglieder des Vereines herzlich eingeladen sind.
Im Hinblick auf die in diesem Jahr anstehenden Neuwahlen hoffen wir auf eine rege Beteiligung der Vereinsmitglieder. Darüber hinaus erwarten wir im Rahmen der Tagesordnung um eine rege Diskussion der anstehenden aktuellen Themen im Sinne des Vereines.
Kadenbach
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
und.nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax: 02620/633 Ortsbürgermeister, Telefon: 02620/1Q01 (ab 13.30 Uhr)
Örtliche Regelungen zum Winterdienst
Nachdem in der vergangenen Woche an dieser Stelle von seiten der Verbandsgemeindeverwaltung auf die grundsätzlichen Belange des Winterdienstes hingewiesen wurde, möchte ich heute auf örtliche Gegebenheiten besonders hinweisen: Zunächst darf ich Ihnen die Regelungen darstellen, mit deren Hilfe die Ortsgemeinde ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen hat.
1. Winterdienstpflichten der Ortsgemeinde:
Die Gemeinde hat einen Streuplan zu erstellen, durch den sichergestellt wird, daß überall dort gestreut geräumt und gestreut wird, wo das Verkehrsbedürfnis dies erfordert. Oberster Grundsatz muß dabei sein, »so wenig wie möglich, so viel wie nötig«. Hierbei sind die Sicherheitsbelange mit denen der Sparsamkeit und des Umweltschutzes in Einklang zu bringen.
Grundsätzlich besteht innerhalb der geschlossenen Ortslage eine Streu- und Räumpflicht der Fahrbahnen nur an verkehrswichtigen und/oder gefährlichen Strecken. Dies bedeutet: Die Ortsgemeinde ist nicht verpflichtet, alle Straßen in ihrem gesamten Verlauf zu räumen und zu streuen!
Ferner ist eine Verpflichtung zum Streuen/Räumen auch nicht gegeben, solange durch das Streuen und Räumen (bei anhaltenden Schneefällen) keine nachhaltige Sicherungswirkung erzielt werden kann. Nach Ende des Schneefalls sind die Winterdienstmaßnahmen schnellstmöglich durchzuführen und erforderlichenfalls zu wiederholen.
Reihenfolge des Räum- und Streudienstes:
Die Reihenfolge des Räumdienstes ist in 3 Dringlichkeitsstufen festgelegt:
Dringlichkeitsstufe I: Alle verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen, wie Gefällstrecken, scharfe Kurven, Straßenverengungen, Kreuzungen, Einmündungen, Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen sowie Straßen für den öffentlichen Nahverkehr und Schulbusse
Dringlichkeitsstufe II: Verbindungsstraßen und Sammelstraßen

