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Montabaur

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§6

Kostenspaltung

Der Erschließungsbeitrag kann für

- den Grunderwerb,

- die Freilegung,

- die Fahrbahn,

- die Radwege,

- die Gehwege,

- die Parkflächen,

- die Grünanlagen,

- die Beleuchtungsanlagen,

- die Entwässerungsanlagen

gesondert und unabhängig von der vorstehenden Reihenfolge erhoben werden, sobald die jeweilige Maßnahme, deren Aufwand ' gedeckt werden soll, abgeschlossen ist. Diesen Zeitpunkt stellt die Gemeinde fest.

§7

Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen

1. Straßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahr­bare Verkehrsanlagen, Sammelstraßen und selbständige Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn

a) ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und

b) sie über betriebsfertige Entwässernngs- und Beleuch­tungseinrichtungen verfügen. Die flächenmäßigen Be­standteile ergeben sich aus dem Bauprogramm.

Die flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage sind endgültig hergestellt, wenn

a) Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise be­stehen;

b) unselbständige und selbständige Parkflächen eine Befe­stigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster, Rasengittersteinen auf­weisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Mate­rial neuzeitlicher Bauweisen bestehen;

c) unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind;

d) Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buchstabe a) hergestellt und die unbefestigten Teile ge­mäß Buchstabe c) gestaltet sind.

3. Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und gärtne­risch gestaltet sind.

§8

Immissionsschutzanlagen

Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Um­welteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgeset­zes werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.

§9

Vorausleistungen

Im Fall des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erho­ben werden.

§10

Ablösung des Erschließungsbeitrages

Der Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Betrag ei­ner Ablösung nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB bestimmt sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelten Erschließungsbeitrages.

§11

Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntma­chung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungssatzung vom 5. Oktober 1987 mit allen Änderungen außer Kraft.

56412 Heiligenroth, 05.12.1998 (S.)

Ortsgemeinde Heiligenroth

In Vertretung: Herbst, I. Beigeordneter

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1995 (GVBI. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustan-

Nr.5o|

de gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmanh * von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies ailt nirht ,. 9a

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der

Genehmigung, die Ausfertigung oder die BekannS'. der Satzung verletzt worden sind, oder machu |

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beo J

beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahren J Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinriütl tung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich^ Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung,, den soll, geltend macht. 9 b6

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend aema I so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist iederm! diese Verletzung geltend machen. J

56412 Heiligenroth, 05.12.1998 (S.)

Ortsgemeinde Heiligenroth

In Vertretung: Herbst, I. BeigeordJ

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth

vom 24.11.1998

Wirtschafts- und Fällungsplan 1999 einstimmig beschloss! Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der! zung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für J Jahr 1 999. Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltung J den Gesamteinnahmen von 176.718,00 DM und GesamtausJ ben von 171.370,00 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurä auf insgesamt 760 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf: 501 Eiche, 650 fm Fichte, 30 fm Pappel, 30 fm Euro-Lärche. Änderung des Bebauungsplanes »Industriegebiet«

Dem Antrag auf Vertagung dieses Tagesordnungspunktes auftl Tagesordnung der Dezembersitzung wurde zugestimmt. Auf dl Basis des Beschlusses des Ortsgemeinderates vom 31.03.ra soll von der Verwaltung eine Vorlage zur Fortführung des Verfa] rens vorgelegt werden.

Aufstellung des Bebauungsplanes »Schulstraße«

Der Ortsgemeinderat beschloß die Aufstellung des Bebauung] planes »Schulstraße« für den vorgesehenen abgegrenzten E reich. Gleichzeitig stimmte der Ortsgemeinderat dem Entwurfz] Aufstellung des Bebauungsplanes »Schulstraße« einschliell Begründung sowie textlichen und zeichnerischen Festsetzung] in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der Sitzu] Vorgelegen hat. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in d Form durchgeführt, daß die textlichen und zeichnerischen Fe] Setzungen und die Begründung zur Aufstellung des Bebauung] planes »Schulstraße« für die Dauer eines Monats beim Baua] der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen w| den können. Die Verwaltung wurde au ßerdem beauftragt, p das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belau] nach § 4 I BauGB einzuleiten.

Erweiterung des Bebauungsplanes »Im Güren«

Der Ortsgemeinderat beschloß die Aufstellung des Bebauung planes »Im Güren - Erweiterung« für den vorgesehenen abg] grenzten Bereich. Gleichzeitig wird der Geltungsbereich des 0 bauungsplanes »Im Güren« entsprechend um die betroffen Parzellen Flur 48, Flurstücke 142-146 reduziert. Der Auftragzl Erarbeitung der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsp nes sowie der Auftrag zur Erarbeitung des landespflegerisch Planungsbeitrages wurden vergeben.

Des weiteren stimmte der Ortsgemeinderat dem Entwurf z Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Güren - Erweitert» einschließlich Begründung sowie textlichen und zeichnerisch] Festsetzungen in der Form zu, wieer dem Ortsgemeinderatino Sitzung Vorgelegen hat. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung w in der Form durchgeführt, daß die textlichen und zeichnerisch] Festsetzungen und die Begründung zur Aufstellung des P*" ungsplanes »Im Güren Erweiterung« für die Dauer eines « nats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montana eingesehen werden können. Gleichzeitig wurde die Verbandsgi meindeverwaltung gebeten, in Zusammenarbeit mit der Ortsgi meinde Heiligenroth die Frage der Kostenumverteilung städtebauliche Verträge mit den betroffenen Eigentümernj erörtern. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, paralieioj Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nacij 4 I BauGB einzuleiten.

Ergänzung der Mikrofonanlage für die Vogelsanghalle

Dem Kauf der zusätzlichen Mikrofone wurde einstimmig 2 stimmt.