Montabaur
52
- Anzeige -
Hachenburger Special:
Das festliche Vergnügen ist wieder da!
Rechtzeitig vor den vielen Feiern und Festlichkeiten in der kalten Jahreszeit stellt die Hachenburger Brauerei wieder einmal ihre »festliche Spezialität« vor: Hachenburger Special, ein Bier, das es so nur für wenige Wochen gibt, eingebraut mit Spezialmalzen, würzig, und von bernsteinartiger Farbe, erhältlich ab sofort, und dann bis zum Jahreswechsel.
Hachenburger Special wird nach einer früher weit verbreiteten Tradition gebraut. Durch die verwendeten Spezialmalze erhält das Bier seine rötliche Farbe und seinen einzigartigen, würzigen Geschmack. Und wie alle Hachenburger Biere wird auch Special nach dem traditionellen Brauverfahren sechs Wochen lang kalt gelagert. Das sorgt für seine wohltuende Bekömmlichkeit.
Für viele Feste und Feierlichkeiten
Der erste große Auftritt für Hachenburger Special war auf dem Katharinenmarkt in Hachenburg. Viele tausend Besucher probierten begeistert vom frischen Gerstensaft. Doch auch für die vielen weiteren Feste und auch privaten Feierlichkeiten in der nächsten Zeit ist Hachenburger Special gedacht, für alle Anlässe, die ein Bier verdienen, das es so nicht immer gibt.
Frische Premiere am Katharinenmarkt in Hachenburg: Hachenburger Special ist wieder da!
i
’che Ver
. ; .
Rufen Sie bitte an, wenn Sie noch Fragen haben: Jens Geimer, Telefon: 02662/808-0.
Sonntagsfrühstück im GPZ Westerburg
Am Sonntag, 06.12.1998, veranstaltet die Kontakt- und Informationsstelle des Diakonischen Werkes Westerburg wieder ihr monatliches Sonntagsfrühstück, diesmal unterstützt vom Nikolaus, der auf seiner Route einen Abstecher nach Westerburg machen wird.
Von 10.00 bis 12.00 Uhr sind alle Betroffenen, Freunde und Interessenten herzlich zur Teilnahme in die Adolfstraße 67 in Westerburg eingeladen, Kostenbeitrag: 5,- DM.
Telefonische Anmeldungen bitte bei Michaela Steirer-Klees unter der Rufnummer 02663/919663.
Angehörigengruppe psychisch Kranker
Die Angehörigengruppe psychisch Kranker unter Anleitung der Kontakt- und Informationsstelle des Diakonischen Werkes im Westerwaldkreis trifft sich letztmalig in diesem Jahr am Mittwoch, 02.12.1998, von 18.30 bis 20.00 Uhr, Gemeindepsychiatrisches Zentrum, Adolfstraße 67, 56457 Westerburg.
Aus diesem Anlaß setzen wir im Rahmen einer Adventsfeier einen festlichen Abschluß bei einem gemütlichen Imbiß.
Nächster Termin im neuen Jahr:
Mittwoch, 13.01.1999, von 18.00 bis 20.00 Uhr
Nr; 4 ]
Tips für den Alltag
Zum Jahresende kein Geld verschenken!
Bereits in der Ansparphase unterstützt der Staat Bai J mit Prämien. Informiert sein zahlt sich gerade am bh? ar in barem Geld aus. Woran man hierbei denken Ä? HUK-Coburg-Bausparkasse gibt Auskunft. u ' Bausparverträge fördert der Staat mit einer Woh Prämie. Das heißt: Auf die auf einen Vertrag einaSl Beiträge bekommt der Bausparer zusätzlich eine lOnrr» 1 ge Wohnungsbauprämie vom Staat gut geschrieben ä dings gibt es für die geförderten Beiträge eine Oberaiw von 1.000 Mark bei Alleinstehenden und 2.000 Mark! Verheirateten. Wer mit seinen Beiträgen unterhalb der mi mal geförderten Beitragsgrenzen liegt, kann sein Bai konto bis zum Jahresende noch aufstocken, um so i Genuß der Höchstförderung zu kommen. Voraussetai Das zu versteuernde Einkommen übersteigt pro Jahr Alleinstehenden nicht 50.000 Mark, bei Verheirateten r 100.000 Mark. r
Ergänzt wird die Wohnungsbauprämie durch die Arbeitnei mersparzulage. So erhalten die meisten Arbeitnehmer] ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, maximl 78,- DM pro Monat. Dieses Geld kann man auf einem Ba Sparvertrag anlegen. Auf die in einem Jahr angesammeltl Leistungen erhält man vom Staat noch eine 1 0prozentl Arbeitnehmersparzulage. Verheiratete Arbeitnehmer körn diesen Vorteil sogar zweimal nutzen. Voraussetzung: Das versteuernde Einkommen beträgt bei Ledigen nicht mehrai 27.000 Mark und bei Verheirateten nicht mehr als 54 ,oj Mark pro Jahr.
Mehr Bausparer profitieren von Arbeitnehmersparzulaf
Ab Januar 1999 wird ein größerer Personenkreis von d Arbeitnehmersparzulage profitieren können: Ab diesemZel punkt steigen die Bemessungsgrenzen für das zu versteuei de Jahreseinkommen bei Ledigen auf maximal 35.000 Ma] und bei Verheirateten auf bis zu 70.000 Mark.
Das für die Genehmigung der Wohnungsbauprämie r Antragsformular schickt einem die Bausparkasse in der Reg] mit dem alljährlichen Kontoauszug zu.
Weitere Informationen über die HUK-Coburg-Versicherungl gruppe können im Internet unter http://www.HUK.de abgerj fen werden.
Kreissparkasse Westerwald informiert:
Ab 1999 verbesserte Sparförderung für Arbeitnehmer <
Das im Juli verabschiedete »Dritte Vermögensbeteiligung! setz« beschert vielen Arbeitnehmern ab 1999 mehr Geld] Staat: Wie die Kreissparkasse Westerwald mitteilt, proftij viele Bürger vor allem von zwei Neuerungen: Die Einkommj grenzen für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage wurden höht, und die Sparzulage kann doppelt kassiert werden) ; Beispiel für Bausparverträge und für Aktienfonds.
Künftig erhalten Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden i reseinkommen bis 35.000 DM (bisher 27.000 DM) bzw. 70 DM bei Verheirateten (bisher 54.000 DM) die Arbeitnehmer! zutage. Der Bruttolohn kann dabei wesentlich höher liegen,: Beispiel bis 100.000 DM bei Verheirateten mit drei Kindern.^ Bisher konnte sich der Arbeitnehmer für eine Anlageform fürs vermögenswirksamen Leistungen entscheiden - in der F; Bausparen oder. Aktienfonds. Ab 1 999 kann er Arbeitnehmers! Zulage für zwei verschiedene Anlageformen erhalten. Für Sparbeiträge bis 936 DM pro Jahr erhält er 10 % Förder| Gleichzeitig kann er 800 DM pro Jahr für »Beteiligungen Produktivkapital«, das sind zum Beispiel Aktienfonds, ansM und erhält 20 Prozent Förderung. Die jährliche HöchstprÄ durch geringe monatliche Sparleistungen zu erzielen ist, s also auf 254 DM für einen Arbeitnehmer oder 508 DM für ver ratete, deren Gehalt unterhalb der Einkommensgrenze i Rechnet man noch die mögliche Wohnungsbauprämie r könnten bis zu 708 DM fließen.
Die Kreissparkasse Westerwald rät allen Arbeitnehmern, ® zu versteuerndes Einkommen die Grenze nicht überscn, sich in einer ihrer Geschäftsstellen beraten zu lassen, uen. an die Zulagen zu kommen, schließt der Arbeitnehmer

