Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Niedererbach
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Niedererbach findet am Freitag, dem 11. Dezember 1998, um 18.30 Uhr, im Haus Erlenbach statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Erschließungsbeitragssatzung
2. Ersatz der Lichtfluter am Sportplatz
3. Friedhof; Erweiterung der Reihengrabstätten
4. Antrag des Kindergartens auf Verkehrsberuhigung in der Obererbacher Straße
5. Antrag des Kindergartens auf Erstellung eines Bauwagens bzw. Gerätehäuschens auf dem Kindergartenhof
6. Verschiedenes
7. Einwohnerfragestunde il. Nichtöffentliche Sitzung
1. Bauangelegenheit/en — vorsorglich -
2. Finanzangelegenheit
3. Verschiedenes
56412 Niedererbach, 01.12.1998
Mit freundlichem Gruß gez. Ortseifen, Ortsbürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Liste Ortseifen: Donnerstag, 10.12.1998, 20.00 Uhr, im Büro Liste Noll: nach telefonischer Vereinbarung FWN: Montag, 07.12.1998, 20.00 Uhr, Ges.-raum Haus Erlenbach
Liste Höhn: nach telefonischer Vereinbarung
Volksbegehren zur Wiedereinführung des Buß- und Bettages als gesetzlicher Feiertag
Zahl der Eintragungen
Gemeinde
Verbands
gemeinde
Landkreis
Zahl der
Stimmbe
rechtigten
insgesamt
Zahl der
Eintragungen
insgesamt
davon
ungültige
gültige
Prozent
Niedererbach
724
62
1
61
8,43
Katholisches Pfarramt St. Katharina, Niedererbach
Am Donnerstag, dem 10.12.1998, findet unsere diesig ■ i ventsfeier statt. Alle Frauen sind ganz herzlich ine eingeladen, Beginn 15.00 Uhr. s Pfar rhi
Nomborn
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.30 bis 19 J
Donnerstags.von 18.30 bis 19 J)]
Telefon: 06485/228
Volksbegehren zur Wiedereinführung des Buß- und Bettages als gesetzlicher Feie J
Zahl der Eintragungen
Gemeinde
Verbands
gemeinde
Landkreis
Zahl der Stimmberechtigten insgesamt
Zahl der
Eintragungen
insgesamt
Nombom
509
41
davon
ungültige
Frauengemeinschaft Nomborn
Am Dienstag, 08.12.1998-20.00 Uhr, findet die Adventsfeierl Gemeindehaus statt. Für eine ruhige und besinnliche Stundesi! alle Mitglieder herzlich eingeladen.
1. FCK Fan Club Nomborn
Einladung zum Weihnachtsbasar
Auch in diesem Jahr möchten wir Sie wieder zu unserem We| nachtsbasar am Sonntag, 06.12.1998, ab 14.00 Uhr.amE einladen.
Außer Fanartikel bieten wir Ihnen Glühwein, Kaffee, Bratwursj an. Um 15.30 Uhr kommt für unsere kleinen Freunde der Nil laus. Er hat für jeden etwas mitgebracht.
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‘ELBERTGEMEINDEN’
Container am Friedhof
Aus gegebenem Anlaß möchte ich noch einmal dringend darauf hinweisen, daß im Container nur Grünabfall entsorgt werden darf. Ich bitte darum, alle anders gearteten Abfälle in die dafür bereitgestellten Behältnisse zu werfen.
Es ist auf Dauer der Friedhofswärterin nicht zuzumuten, den Container durch ständige Kontrolle und Herausnahme falsch abgelagerter Gegenstände sortenrein zu halten.
Notfalls muß der Verursacher für die erheblich höheren Entsorgungskosten (ca. 400,- DM) aufkommen.
B. Ortseifen
Kriegsgräbersammlung
Die diesjährige Kriegsgräbersammlung hat einen Rekordbetrag von über 1000,— DM erbracht. Allen Spendern ein herzliches Dankeschön. Besonderen Dank gilt der Sammlerin Barbara Börner, die die Sammlung in diesem Jahr zum zwanzigsten Mal durchgeführt hat.
Im Namen der Ortsgemeinde möchte ich Frau Börner für ihr Engagement für die Sache des Volksbundes meine Anerkennung aussprechen.
B. Ortseifen
Katze in Niedererbach gefunden
Am 27.11.1998 wurde in Niedererbach eine schwarze Katze mit weißem Brustfleck gefunden. Der Besitzer meldet sich bitte beim Tierschutzverein Mons & Tabor e.V., Frau Matthei, Telefon 02602/916852.
Winterdienst
Die seit einigen Tagen anhaltende winterliche Witterung zei eigentlich bekannte, aber immer wieder auftretende Probleme!] Winterdienst auf, so daß wir an dieser Stelle noch einmal aulo Schneeräum- und Streupflicht hinweisen wollen.
Nach den Straßenreinigungssatzungen sind alle Anlieger« pflichtet, den Schneeräum- und Streudienst auf Gehwegen« zunehmen; wenn kein Gehweg vorhanden ist, eine Räche« 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.
Dazu gehört neben der Schneeräumung auch das Abstre glatter Flächen mit abstumpfenden Stoffen. Zum Streuen s möglichst auf Salz verzichtet werden; Sand, Splitt, Granulal Asche und Sägemehl erfüllen oft den gleichen Zweck. Ler l! 1 bei Glatteis (Eisregen 0 . ä.) kann Salz in geringen Mi eingesetzt werden.
Geräumter Schnee sollte auf dem eigenen Grundstück oder wenn das nicht möglich ist-am Gehwegrand gelagert werde ohne daß die Straßenrinne blockiert wird (wegen des Ah'“ " von Tauwasser).
Die weit verbreitete Unsitte, den Schnee einfach vom Gehwege die Straße zu schaufeln, gefährdet unnötig den Verkehr und Inj regelmäßig zu Ärgernissen, wenn die öffentlichen Räumdiens die weiße Pracht wieder auf den Gehweg zurückdrücken. Alle »Laternenparker« werden eindringlich gebeten, ihre Fs zeuge besonders in engen, steilen und unübersichtlichen rar bahnbereichen nicht auf der Fahrbahn abzustellen^ weil cw erheblichen Behinderungen der Räumfahrzeuge führt und« Beschädigung der geparkten Fahrzeuge nicht ausgeschios werden kann. Bitte berücksichtigen Sie bei der Wahl Ihres r® platzes, daß die Durchfahrt der Räumfahrzeuge nicht beemtra

