Montabaur
Feststellung des Ergebnisses:
Verwaltungshaushalt DM
Vermögenshaushalt DM
Gesamt DM
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
1.720.726,38
834.525,54
2.555.251,92
Überschuß/Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
Festgestellt: Montabaur, 27.03.1998 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Schaaf, I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1997 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1997 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 07.12. bis 16.12.1998 bei der Verbandsge- meindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Boden, den 30.11.1998 Ortsgemeindeverwaitung Boden (S.)
gez. Eulberg, Ortsbürgermeisterin
Volksbegehren zur Wiedereinführung des Buß- und Bettages als gesetzlicher Feiertag
Zahl der Eintragungen
Gemeinde
Verbands
gemeinde
Landkreis
Zahl der
Stimmbe
rechtigten
insgesamt
Zahl der
Eintragungen
insgesamt
davon
ungültige
gültige
Prozent
Boden
428
9
0
9
2,10
Grundschule Ruppach-Goldhausen
Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 99/2000
Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 99/2000 ist am Mittwoch, 9. Dezember 1998, von 14.00 bis 17.00 Uhr, für die Kinder aus Heiligenroth, Boden und Ruppach-Goldhausen.
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 1999 das sechste Lebensjahr vollenden, müssen angemeldet werden.
Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 1999 bis Dezember 1999 sechs Jahre alt werden, können angemeldet werden.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.
gez. G. Hoffmann, Schulleiter
Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Dienstags...von 17.00 bis 19.30 Uhr
und.nach Vereinbarung
Telefon; 02602/16606, Fax: 02602/917396
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am Dienstag, dem 8. Dezember 1998, um 19.30 Uhr, im Sitzungsraum im Gemeindezentrum statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Aufstellung des Bebauungsplanes »Industriegebiet«
2. Aufstellung des Bebauungsplanes »Neustraße«
3. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1997 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1997
Nr,
4. Ankauf Allmäher
5. Ankauf Schneekettenunimog
6 . Einwohnerfragestunde
7. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheit/en - vorsorglich -
2. Verschiedenes 56412 Heiligenroth, 30.11.1998
Hinweis:
Die Fraktionssitzung der CDU-Fraktion findet am Mor 07.12.1998, um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt Die Fraktionssitzung der SPD-Fraktion findet am Froi«nj 04.12.1998, um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum statt 9 ' Die Fraktionssitzung der FBG findet am Montag, dem 07 19 i J um 20.00 Uhr im - Ort bitte bei Claudia Bellessem Tel erfragen-statt. ' '
Herbst. I. 8e/g e J
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Güren-Erweite J der Ortsgemeinde Heiligenroth u |
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses maß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB) 1
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzuna 24.11.1998 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »imGüI — Erweiterung« aufzustellen. I
Der Aufstellungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baut öffentlich bekanntgemacht. [
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehenden Skizze I
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Heiligenroth, 30,11.1998
In Vertretung Erich Herbst, erster BeigeordK
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Güren-Erweiterun der Ortsgemeinde Heiligenroth hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteilij nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung ! 24.11.1998 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Irn Gwei Erweiterung« beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekan machung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemein Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ir“ Gelegenheit zur Äußerung__und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnah in der Zeit vom 14.12.1998 bis 15.01.1999 (einschließlich der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, zip 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, währena Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von oaw 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von Ot
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