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Nr. 45/98

I der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegen- 1? der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

[Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form- Ißchriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist

^Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 £ über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan tuenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und is Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird gewiesen.

44Abs.3 BauGB (Auszug):

Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, nn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile getreten s j nc |. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch iJbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich jidem Entschädigungspflichtigen beantragt.

I 44 Abs. 4 BauGB:

Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von ei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Eiligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) tuszug):

atzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- briften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustan- iqekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als >n Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde­verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

I at jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, ikann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder- iann diese Verletzung geltend machen.

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103.11.1998

Jung, Ortsbürgermeister

Martinsumzug am Mittwoch, dem 11.11.

Der diesjährige Martinsumzug findet am Mittwoch, dem 11.11., statt. Vor dem Umzug findet ab 17.30 Uhr in der Pfarrkirche St. Laurentius eine Martinsfeier statt. Der Umzug wird sich dann um ca. 18.00 Uhr von der Kirche aus in Bewegung setzen.

Der Laternenzug wird sich über den Weikert, durch die Brunnen­straße, Südstraße, Waldstraße, Steinstraße und Hauptstraße zum Martinsfeuer unterhalb des Sportplatzes bewegen. Es wäre schön, wenn auch die Häuser entlang des Weges mit Lichtern erleuchtet sind. Nach Abschluß der Martinsfeier erhalten dann alle Kinder ihre Martinsbrezel.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen

ln der Ratssitzung vom 29.10. hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, daß nach Abschluß des Umlegungsverfahrens 10 Bauplätze in einem ersten Schritt verkauft werden. Für den Ver­kauf dieser Plätze wurden auch einstimmig Kriterien festgelegt, nach denen über die Reihenfolge für die Berücksichtigung der Antragsteller entschieden wird.

Dabei werden im wesentlichen folgende Gesichtspunkte eine Rolle spielen:

- Ortsansässigkeit,

- verwandtschaftliche Verbindungen zum Ort,

- eigengenutzter Wohnraum,

- Anzahl der Kinder in der Familie

- und Zeitpunkt der Antragstellung (Wartezeit).

Diejenigen, die schon Kaufanträge an die Gemeinde gestellt haben, werden in Kürze über die Verkaufsbedingungen informiert und um Beantwortung einiger Fragen gebeten, damit eine Einstu­fung des Antrages erfolgen kann. Weitere Interessenten können sich gerne an mich persönlich oder an die Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur (Tel.: 02602/126-195) wenden.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

Das hat Spaß gemacht!

Aktion »Saubere Umwelt« - Reinigung des Friedhofes

Am vergangenen Samstag waren ca. 40 Personen für die beiden o. g. Aktionen aktiv und haben sich für unsere Dorfgemeinschaft eingesetzt. Diese Resonanz war sehr erfreulich und man kann den tatkräftigen Einsatz vieler Hände sowohl auf dem Friedhof als auch an den Straßenrändern um unser Dorf herum sehen.

Ich bedanke mich auf diesem Wege ganz herzlich bei allen, die mitgeholfen haben. Ganz besonders möchte ich jedoch allen Kindern, der Jugendfeuerwehr und den Helfern des Obst- und Gartenbauvereins Danke sagen.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

Katholischer Kindergarten Kinderland St. Johannes d. T., Welschneudorf

Buch- und Spielzeugaussteilung

Sonntag, 15. November 1998, von 11.00 bis 17.00 Uhr

Geboten werden: Ausstellung von Büchern und Spielsachen, die als Weihnachtsgeschenke ausgesucht und bestellt werden kön­nen.

Geboten werden: Ab 11.30 Uhr ein »Suppenkasperbuffet« Geboten werden: Ab 14.00 Uhr Kaffee- und Kuchenbuffet Geboten werden: Getränke für groß und klein

Und was gibt es für die Kinder?

»Super Kinderlanddisco« und Tri-tra-trulala- Der Kasper ist mit seiner Gretel da! Vorstellung um 14.00 und 16.00 Uhr.

Wer ist eingeladen?

Alle! Alle Kindergartenkinder, alle Eltern, alle Großeltern, alle Freunde, alle ehemaligen Kindergartenkinder und deren Eltern, alle, die gerne den Kindergarten kennenlernen möchten, alle Welschneudorfer Einwohner, alle Oberelberter Einwohner, alle, die sich angesprochen fühlen.

Auf Euer Kommen freuen sich die Kindergartenkinder und natür­lich die Erzieherinnen vom Kinderland.

PS: Vom Reinerlös werden wir uns einen ISneozel-Raum! einrich­ten.

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