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Montabaur

Gemeindeverwaltung Niederelbert - Umlegungsausschuß - Geschäftsstelle:

Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur

Bekanntmachung

Grenzregelungsverfahren »Südstraße«

Der Grenzregelungsbeschiuß vom 24.09.1998 im Grenzrege­lungsverfahren »Südstraße« ist am 28.10.1998 unanfechtbar geworden.

Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Unanfecht­barkeit hiermit bekanntgegeben.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.

Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausge­tauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile und zugewiesenen Grundstücke werden Be­standteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile.

Die Geldleistungen sind fällig.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft (§ 41 Abs. 4 Verwal­tungsverfahrensgesetz).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Westerburg, Außenstelle Mon­tabaur, Koblenzer Straße 15,65410 Montabaur, als Geschäfts­stelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Nieder­schrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt Montabaur eingegangen ist.

Montabaur, den 29.10.1998 (S.)

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses gez. Reichling

Neubaugebiet »Im Hardtfeld«

Geschwindigkeitsbegrenzung beachten

Wegen der noch nicht erfolgten Fertigstellung der Straßen im Neubaugebiet »Im Hardtfeld« wurde dort eine 10 km/h Geschwin­digkeitsbegrenzung angeordnet. Entsprechende Verkehrszei­chen sind an beiden Einfahrten zum Neubaugebiet aufgestellt. In letzter Zeit wird zunehmend darüber Beschwerde geführt, daß zahlreiche Autofahrer die 10 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung nicht beachten.

Es wird gebeten, mit Rücksicht auf die Anwohner die Geschwin­digkeitsbeschränkung einzuhalten.

Willi Müller, 1. Beigeordneter

Martinszug in Niederelbert

Mit einem ökumenischen Martinsgottesdienst beginnt am Mith woch, dem 11.11.1998, um 18.30 Uhr, die diesjährige Martinsfei­er.

Zum Martinsgottesdienst sind alle Kinder mit ihren Laternen sowie die sie begleitenden Personen eingeladen. Pastoralassistent Markus Schütz lädt ausdrücklich auch die evangelischen Kinder mit ihren Begleitpersonen zur ökumenischen Martinsfeier ein. Liedtexte zum Mitsingen werden in der Kirche und am Kirchen­portal ausgeteilt.

Um 19.00 Uhr - nach dem Gottesdienst - findet der Umzug in Begleitung des Blasorchesters Daubach statt.

Vom Kirchenportal aus begleiten die Kinder mit ihren Laternen St. Martin über die Kirchstraße - Rathaus - Mittelstraße - Äußerer Weg - Bergstraße - Hauptstraße - Verbindungsweg am Haus Bader - Kirmesplatz zu »Müllers Wiese«, wo das Martinsfeuer angezündet ist.

Bei regnerischem Wetter wird folgender Weg gewählt: Kirche- Jugendheim - Friedhof - Parkplatz Hollerer Straße - Weg zum Kirmesplatz - »Müllers Wiese«.

Nr. 45/

Nach dem Abbrennen des Martinsfeuers erhält jedes i dem Kirmesplatz einen Martinsbrezel.

Wie bereits in den letzten Jahren wird von unserer Feuern ^ die Kinder Kakao und für die Erwachsenen Glühweiiv ® schenkt. 1

Die Freiwillige Feuerwehr übernimmt auch in diesem Jäh Organisation, die Begleitung, Absicherung und die Brezelai ! be. Hierfür bedanke ich mich schon jetzt, ebenso bei allen wT kenden.

Das Mitführen von Pech- und Wachsfackeln ist wegen der ba deren Gefährlichkeit nicht erlaubt.

Willi Müller, 1. Beigeor^i

Volkstrauertag am 15. November 1998

Wenn am 15. November die Fahnen in Deutschland auf Halbiw gesetzt werden, dann sollen damit vor allem die Toten der beidl Weltkriege und die Opfer des Nationalsozialismus geehrt werde! Die diesjährige Trauerfeier für die Opfer der Kriege und dl Gewaltherrschaft findet am Sonntag, dem 15. November 191 um 11.15 Uhr nach dem Gottesdienst auf dem Friedhof' Ehrenmal statt. Die Bevölkerung ist herzlich zur Trauerfeier 3 geladen.

Willi Müller, 1. Beigeordnei

Verbandsliga 98

Am Samstag, dem 26.09.1998, findet unser zweiter HeimkarJ in der Ringer-Verbandsliga Rheinland-Pfalz statt. Wir erwart! unsere Gäste vom ASV Mainz 88 um 20.00 Uhr in der Elberthalle Über eine kräftige Unterstützung durch die Zuschauer würden^ uns sehr freuen und laden herzlich ein, einen spannenden Man! schaftsvergleich zu erleben.

Karnevalverein Eiwerter Gickel e. V.

Aktiventreffen

Am Montag, dem 09.11.1998, findet unser erstes Aktiventrefi zur Vorbereitung der Karnevalsession 1999 statt. Eingeladen» hierzu alle aktiven Büttenredner, der Elferrat sowie die Vertrefl der Tanzgruppen. Wir treffen uns um 20.00 Uhr in der Fohr-Pili! Stube Niederelbert.

Oberelbert

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Donnerstags.von 18.00 bis 19.30

Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax:.O2608/5|

Ortsbürgermeister, Telefon:.02608/143

. Vermietung der Stelzenbachhalle:

Jürgen Mans.02608/134

Vermietung des Sportlerheimes:

Rolf Neeb..02608$

Aufstellung des Bebauungsplanes »Flürchen« der Ortsgemeinde Oberelbert

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugeselzbuches (Bau 1 Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat die Änderung des Be bauungsplanes »Flürchen« am 08.10.1998 als Satzung be schlossen. Der Bebauungsplan wurde von der KreisverwaM des Westerwaldkreises am 26.10.1998 (Az. 6/60-61 0 - 1 3/4.75.1 genehmigt.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemel de Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-P 1 '*' 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, tags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.0 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.0 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann emgf sehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauung, planes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in §214Abi 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Form schritten dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eint Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich Gemeinde geltend gemacht worden ist.

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