intabaur
Nr. 42/98
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rend der Dienststunden und am Samstag, dem 31.10.1998, von 10.00 bis 12.00 Uhr, zu jedermanns Einsicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 101 (Bürgerbüro), öffentlich aus.
Das Eintragungsberechtigtenverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch Daten- I Sichtgerät möglich.
Der Eintragsberechtigte kann verlangen, daß in dem Eintra- | aun g S berechtigtenverzeichnis während der Auslegungsfrist der Tag seiner Geburt unkenntlich gemacht wird.
In die lintragungslisten kann sich nur eintragen, wer in das
Eintragungsberechtigtenverzeichnis eingetragen ist oder ei-
nen Eintragungsschein hat.
Wer das Eintragungsberechtigtenverzeichnis für unrichtig [oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, [spätestens am Samstag, dem 31.10.1998, bis 12.00 Uhr bei Ider Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Einspruch leinlegen.
[Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nie- Iderschrift eingelegt werden.
[Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in einer beliebigen Auslegestelle in Rheinland-Pfalz in die Eintragungsliste [eintragen.
[Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag 41 ein in das Eintragungsberechtigtenverzeichnis eingetra- ’ gener Eintragungsberechtigter,
a) wenn er sich während des gesamten Eintragungszeitraumes aus wichtigem Grund außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Auslegestelle aufhält, in deren Eintragungsberechtigtenverzeichnis er eingetragen ist,
b) wenn er ab dem 13.10.1998 seine Wohnung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Auslegestelle verlegt, nicht in das Eintragungsberechtigtenverzeich- nis dieser Auslegestelle eingetragen worden ist und ihm nicht zugemutet werden kann, die für seine Wohnung zuständige Auslegestelle aufzusuchen.
|4.2ein nicht in das Eintragungsberechtigtenverzeichnis eingetragener Eintragungsberechtigter,
a) wenn er nachweist, daß er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Eintragungsberech- tigtenverzeichnis (bis zum 26.10.1998) nach § 76 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlordnung oder die Einspruchsfrist gegen das Eintragungsberechtigtenverzeichnis (bis zum 31.10.1998) nach § 76 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 der Landeswahlordnung versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Eintragung erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 76 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 76 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 der Landeswahlordnung entstanden ist,
c) wenn sein Eintragungsrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wurde und die Feststellung erst nach Abschluß des Eintragungsberechtigtenverzeichnis zur Kenntnis der Verbandsgemeindeverwaltung gelangt ist.
[ragungsscheine können bis zum Samstag, dem 31.1998,12.00 Uhr, bei der zuständigen Verbandsgemeinde- »ältung Montabaur mündlich oder schriftlich, nicht jedoch pmündlich, beantragt werden.
Wen Antrag für einen anderen stellt, muß durch Vorlage einer Iftlichen Vollmacht nachweisen, daß er dazu berechtigt ist. [Antragsteller muß den Grund für die Erteilung eines Eintra- Jsscheines glaubhaft machen, itabaur, 12. Oktober 1998 |andsgemeindeverwaltung Montabaur (S.)
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
‘Die Verwaltung informiert”
Jhriges Dienstjubiläum bei der Ebandsgemeinde Montabaur
[25jährigen Dienstjubiläum gratulierte Bürgermeister Dr. Pos- |° Ken am 1. Oktober 1998 dem Mitarbeiter Jürgen Herz. änafeh' eiS T“ .^ r ' , Po ssel-Dölken dankte Herrn Herz für seine r.fnnge Tätigkeit und für die stets gute Zusammenarbeit. Die
Glückwünsche der Mitarbeiter überbrachte der Vorsitzende des Personalrates Roland Zöller.
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Nach Abschluß des Studiums zum Bauingenieur und nach Beendigung der Wehrdienstzeit trat Jürgen Herz am 1. April 1975 in den Dienst der Verbandsgemeinde Montabaur und wurde als Ingenieur beim Eigenbetrieb »Wasserwerk« eingestellt. Im Bereich der Wasserversorgung ist Herr Herz bis zum heutigen Tage tätig. Bedingt durch die Neugliederung der Verwaltung gehört er nunmehr dem Fachbereich 8 — Technische Werke — an.
Öffnungszeiten
der Verwaltung
Montag bis Freitag.
.08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch.
.16.00 bis 18.00 Uhr
Zentrale Tel.-Nr.
.02602/126.0
des Bürgerbüro’s
Montag bis Mittwoch.
..08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.
..08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag.
.08.00 bis 12.00 Uhr
Tel.-Nr.
.02602/126.123
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne
(Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.
.08.00 bis 12.30 Uhr
und.
.14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.
.08.00 bis 12.30 Uhr
und.
.14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.
.08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220 Tel.-Nr.
.02602/126.192
Zimmer 221 Tel.-Nr.
.02602/126.191
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.
.08.00 bis 11.30 Uhr
Tel.-Nr.
.02602/126.332
oder nach Vereinbarung
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz
benutzen.
Katze gefunden
ln Heiligenroth wurde am 07.10.1998 eine schwarz-weiße Katze gefunden. Der Verlierer wendet sich bitte an den Tierschutzverein Mons und Tabor e.V., Frau Matthei, Telefon 02602/916852 oder 0171/2439685.
Hunde gefunden
Bei Heiligenroth wurden am 10.10.1998 zwei Hunde gefunden:
1 schwarzer Mischling-Rüde 1 braun-weiße Hündin
Die Verlierer wenden sich bitte an den Tierschutzverein Mons und Tabor e.V., Frau Schmidt, Telefon 02608/222.

