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intabaur

Nr. 42/98

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rend der Dienststunden und am Samstag, dem 31.10.1998, von 10.00 bis 12.00 Uhr, zu jedermanns Einsicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zim­mer 101 (Bürgerbüro), öffentlich aus.

Das Eintragungsberechtigtenverzeichnis wird im automat­isierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch Daten- I Sichtgerät möglich.

Der Eintragsberechtigte kann verlangen, daß in dem Eintra- | aun g S berechtigtenverzeichnis während der Auslegungsfrist der Tag seiner Geburt unkenntlich gemacht wird.

In die lintragungslisten kann sich nur eintragen, wer in das

Eintragungsberechtigtenverzeichnis eingetragen ist oder ei-

nen Eintragungsschein hat.

Wer das Eintragungsberechtigtenverzeichnis für unrichtig [oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, [spätestens am Samstag, dem 31.10.1998, bis 12.00 Uhr bei Ider Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Einspruch leinlegen.

[Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nie- Iderschrift eingelegt werden.

[Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in einer beliebi­gen Auslegestelle in Rheinland-Pfalz in die Eintragungsliste [eintragen.

[Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag 41 ein in das Eintragungsberechtigtenverzeichnis eingetra- gener Eintragungsberechtigter,

a) wenn er sich während des gesamten Eintragungszeit­raumes aus wichtigem Grund außerhalb des Zustän­digkeitsbereiches der Auslegestelle aufhält, in deren Eintragungsberechtigtenverzeichnis er eingetragen ist,

b) wenn er ab dem 13.10.1998 seine Wohnung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Auslegestelle verlegt, nicht in das Eintragungsberechtigtenverzeich- nis dieser Auslegestelle eingetragen worden ist und ihm nicht zugemutet werden kann, die für seine Woh­nung zuständige Auslegestelle aufzusuchen.

|4.2ein nicht in das Eintragungsberechtigtenverzeichnis ein­getragener Eintragungsberechtigter,

a) wenn er nachweist, daß er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Eintragungsberech- tigtenverzeichnis (bis zum 26.10.1998) nach § 76 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlordnung oder die Einspruchsfrist gegen das Eintragungsberechtigtenverzeichnis (bis zum 31.10.1998) nach § 76 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 der Landeswahlordnung versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Eintragung erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 76 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 76 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 der Landeswahlordnung entstanden ist,

c) wenn sein Eintragungsrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wurde und die Feststellung erst nach Ab­schluß des Eintragungsberechtigtenverzeichnis zur Kenntnis der Verbandsgemeindeverwaltung gelangt ist.

[ragungsscheine können bis zum Samstag, dem 31.1998,12.00 Uhr, bei der zuständigen Verbandsgemeinde- »ältung Montabaur mündlich oder schriftlich, nicht jedoch pmündlich, beantragt werden.

Wen Antrag für einen anderen stellt, muß durch Vorlage einer Iftlichen Vollmacht nachweisen, daß er dazu berechtigt ist. [Antragsteller muß den Grund für die Erteilung eines Eintra- Jsscheines glaubhaft machen, itabaur, 12. Oktober 1998 |andsgemeindeverwaltung Montabaur (S.)

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Die Verwaltung informiert

Jhriges Dienstjubiläum bei der Ebandsgemeinde Montabaur

[25jährigen Dienstjubiläum gratulierte Bürgermeister Dr. Pos- |° Ken am 1. Oktober 1998 dem Mitarbeiter Jürgen Herz. änafeh' eiS T .^ r ' , Po ssel-Dölken dankte Herrn Herz für seine r.fnnge Tätigkeit und für die stets gute Zusammenarbeit. Die

Glückwünsche der Mitarbeiter überbrachte der Vorsitzende des Personalrates Roland Zöller.

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Nach Abschluß des Studiums zum Bauingenieur und nach Been­digung der Wehrdienstzeit trat Jürgen Herz am 1. April 1975 in den Dienst der Verbandsgemeinde Montabaur und wurde als Ingenieur beim Eigenbetrieb »Wasserwerk« eingestellt. Im Be­reich der Wasserversorgung ist Herr Herz bis zum heutigen Tage tätig. Bedingt durch die Neugliederung der Verwaltung gehört er nunmehr dem Fachbereich 8 Technische Werke an.

Öffnungszeiten

der Verwaltung

Montag bis Freitag.

.08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag auch.

.16.00 bis 18.00 Uhr

Zentrale Tel.-Nr.

.02602/126.0

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.

..08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.

..08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag.

.08.00 bis 12.00 Uhr

Tel.-Nr.

.02602/126.123

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne

(Zimmer 220 und 221)

Montag bis Mittwoch.

.08.00 bis 12.30 Uhr

und.

.14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.

.08.00 bis 12.30 Uhr

und.

.14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.

.08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220 Tel.-Nr.

.02602/126.192

Zimmer 221 Tel.-Nr.

.02602/126.191

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.

.08.00 bis 11.30 Uhr

Tel.-Nr.

.02602/126.332

oder nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz

benutzen.

Katze gefunden

ln Heiligenroth wurde am 07.10.1998 eine schwarz-weiße Katze gefunden. Der Verlierer wendet sich bitte an den Tierschutzverein Mons und Tabor e.V., Frau Matthei, Telefon 02602/916852 oder 0171/2439685.

Hunde gefunden

Bei Heiligenroth wurden am 10.10.1998 zwei Hunde gefunden:

1 schwarzer Mischling-Rüde 1 braun-weiße Hündin

Die Verlierer wenden sich bitte an den Tierschutzverein Mons und Tabor e.V., Frau Schmidt, Telefon 02608/222.