Montabaur
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Ein IHK-Wegweiser zur Existenzgründung
Versicherungen - Buchführung - Steuern - Gewerbeanmeidung - Adressen
Versicherungen
Für Arbeitnehmer sind Absicherungen gegen die Unwägbarkeiten des Lebens selbstverständlich: Im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung gegen Krankheit, Unfall und Erwerbsunfähigkeit und auch gegen den Verlust des Arbeitsplatzes. Kein Problem: Die Hälfte der Beiträge muß vom Arbeitgeber gezahlt werden; bei der Unfallversicherung sind es sogar 100 Prozent.
Für Jungunternehmerinnen gibt es dagegen keine obligatorischen Absicherungen. Gerade in den Anfangsjahren der Selbständigkeit mit ihren hohen Belastungen, wird die Notwendigkeit persönlicher und betrieblicher Absicherungen zu gering geachtet.’Dieser Fehler sollte vermieden werden.
Für alle Versicherungsangelegenheiten kann man sich eines Versicherungsberaters bzw. eines Versicherungsmaklers bedienen. Aufgrund der unterschiedlichen Leistungs- und Prämienpalette der Versicherungsgesellschaften sollten auf jeden Fall stets Vergleichsangebote eingeholt werden. Dazu ist der tatsächliche Versicherungsbedarf zu ermitteln. Unterversicherungen und Doppelversicherungen sollten vermieden werden. Wichtig ist, daß die größten Risiken zuerst abgedeckt werden und der Versicherungsschutz im Zusammenhang mit der Existenzgründung rechtzeitig in Kraft tritt.
Buchführung
Bevor man sich selbständig macht, fallen Kosten an, die mit dem künftigen Unternehmen Zusammenhängen. Beispielsweise werden vor Geschäftseröffnung Betriebsräume angemietet oder man läßt sich von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater beraten. Man schafft sich Büromöbel an oder unternimmt im Hinblick auf die spätere Tätigkeit bereits Geschäftsreisen. Da das Geschäft in dieser Zeit noch nichts abwirft, entsteht unter Umständen am Jahresende ein Verlust, der von den anderen Einkünften (z. B. Lohneinkünften) steuerlich abzugsfähig ist. Wichtig: das Sammeln sämtlicher Belege. Es ist darauf zu achten, daß die Geschäftspartner die Mehrwertsteuer als Vorsteuer getrennt in Rechnung stellen. Man erhält diese Steuer vom Finanzamt in vollem Umfang zurück.
Was muß sofort bei Beginn des Geschäftsbetriebes geschehen?
Welche Bücher muß der Kleinbetrieb führen?
Das Kassenbuch ist die Grundlage jeder Buchführung. Alle baren Geschäftsvorfälle (Einnahmen und Ausgaben), die mit dem Betrieb Zusammenhängen, müssen täglich vollständig eingetragen werden. Der Barbestand, der sich aus dem Kassenbuch errechnet, muß mit dem tatsächlichen Bestand an Bargeld übereinstimmen.
Jeder Gewerbebetrieb ist zum Führen eines Wareneingangsbuches verpflichtet. In dieses Wareneingangsbuch werden alle eingekauften Halb- und Fertigwaren, aber auch Roh- und Hilfsstoffe laufend eingetragen.
Das Warenausgangsbuch braucht nur geführt zu werden, wenn man Waren an andere gewerbliche Unternehmer liefert, z. B. an Großhändler.
Eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung stellt die sogenannte Einnahmen-Überschußrechnung (Gewinn ist gleich Überschuß der Einnahmen über Betriebsausgaben) dar, die aber steuerlich nur zulässig ist, wenn der Umsatz nicht höher als DM 500.000,— oder das Betriebsvermögen nicht höher als DM 125.000,— oder der gewerblicher ■ Gewinn nicht höher als DM 48.000,— im Jahr ist, keine Buchführung eingerichtet ist und nicht regelmäßig Abschlüsse gemacht werden. Ist man als Kaufmann im Handelsregister eingetragen, ist dieses vereinfachte Verfahren nicht zulässig.
Bei der Einnahmen-Überschußrechnung werden in einem einfachen Journal alle Geschäftseinnahmen, die bar oder auf einem der Konten eingehen, den Betriebsausgaben gegenübergestellt. Zweckmäßigerweise teilt man die Betriebsausgaben in die wichtigsten Kostenarten auf, die anfallen. Beispiel: Absatzwaren und Materialeinkäufe, Löhne, Gehälter, soziale Abgaben, Reisekosten, Beiträge, Gebühren, Versicherungen, Bürokosten, Postkosten, Autokosten, betriebliche. Steuern, Zinsen, sonstige Kosten.
Am Monatsende erhält man durch Addition die Monatszahlen, die Einnahmen und Ausgaben eines Jahres, deren Differenz den Gewinn oder Verlust für das abgelaufene Jahr ergeben.
Welche Bücher muß der größere Betrieb führen?
Eine kaufmännische Buchführung ist einzurichten, wenn die vorgenannten Grenzen (mehr als DM 500.000,—Jahresumsatz usw.) überschritten sind oder wenn man als Kaufmann/-frau in das Handelsregister eingetragen ist. Dabei ist es steuerlich gesehen gleichgültig, ob man sich für die Journalbuchführung, Durchschreibebuchführung oder EDV-Buchführung entscheidet. Hat man sich bisher nur wenig um Buchführungsaufgaben gekümmert, empfiehlt es sich, einen Fachmann einzuschalten. Zu beachten ist auch, daß die Buchführung nicht nur eine lästige Pflicht gegenüber dem Finanzamt darstellt, sondern wichtiges Steuerungsinstrument für das Unternehmen ist!
Bei Einrichtung der Buchführung sind folgende Schritte zweckmäßig:
-- Kontenplanaufstellung
- Eröffnungsbilanz (Vermögen und Schulden am Eröffnungstag) aufstellen
Wichtig:
• Wareneingangs- und Warenausgangsbuch können entfallen, wenn gesonderte Sachkonten über Warenein- und -Verkäufe geführt werden,
• Lieferanten- und Kundenkonten (Kontokorrente) einrichten, Sonderkonten (Geschenke, Bewirtung, Reisekosten, Autokosten) einrichten,
• Bestandsverzeichnis für das Anlagevermögen (Maschinen, Fahrzeuge) anlegen, Ablage organisieren (Bankbelege, Kassenquittungen, ausgehende Rechnungen, Geschäftspost),
• die Aufbewahrungsfristen für die Unterlagen: Bilanzunterlagen, Inventar, Sachkonten 10 Jahre. Sonstige Unterlagen 6 Jahre.
Steuern
Die Steuernummer ist beim Finanzamt anzufordern, Lohnkonten für Arbeitnehmer sind einzurichten und die Erfassung, Aufzeichnung und Zahlung der Mehrwertsteuer im Betrieb zu organisieren.
Laufend wiederkehrende Maßnahmen des Unternehmers:
Monatlich
Kleine Unternehmer mit Jahresumsätzen von nicht mehr als DM 25.000,— sind von Umsatzsteuer befreit. Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ist folgendes zu beachten:
~ Eine vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist zulässig, wenn die Umsatzsteuerschuld für das Vorjahr weniger als DM 6.000,— betragen hat.
-- Die Umsatzsteuervoranmeldung muß bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt eingereicht werden. Gleichzeitig ist die entsprechende Zahlung fällig.
- Löhne und Gehälter müssen abgerechnet und die einbehaltenen Lohn- und Kirchensteuerbeiträge an das Finanzamt abgeführt werden. Auch die Sozialversicherungsbeiträge müssen berechnet und entrichtet werden. Achtung: genau arbeiten! Die Krankenkassen kommen und prüfen nach.
Vierteljährlich
Die Einkommensteuer richtet sich nach der Höhe des zu erwartenden Einkommens. Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen fest, die vierteljährlich zu leisten sind. Man soll-

