Montabaur
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Ein IHK-Wegweiser zur Existenzgründung
Rechtsform • Personal - Richtig werben, Verstöße vermeiden
Rechtsform
Wichtig für die Eintragung in das Handelsregister ist* in welcher Rechtsform das Unternehmen betrieben werden soll. Als
• Einzelfirma,
• Offene Handelsgesellschaft (OHG),
• Kommanditgesellschaft (KG),
• Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
OHG und KG sind „Personengesellschaften“. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Daneben gibt es auch Mischformen, wie z. B. die GmbH & Co. KG.
Für die Wahl der Rechtsform ist Voraussetzung, daß bereits entschieden ist, ob der/die Existenzgründerin in der Firma allein bestimmen will und damit auch die alleinige Verantwortung trägt oder ob sich andere Personen am Unternehmen beteiligen sollen, die dafür haftendes Kapital zur Verfügung stellen, Risiko und Gewinn mit dem/der Gründerin teilen, aber eben auch unter Umständen im Geschäft mitreden wollen.
Für diese Entscheidung mögen vier Faustformeln gewisse Hinweise geben:
• Risiko und Gewinnerwartung niedrig, dann Einzelfirma oder OHG;
• Risiko und Gewinnerwartung hoch, dann GmbH & Co. KG;
• Vermögen der Gesellschaft klein, dann GmbH;
• Vermögen der Gesellschaft groß, dann Einzelfirma, OHG oder eine Mischform.
Aber auch steuerliche Aspekte können bei der Wahl der Rechtsform entscheidend sein. Dazu sollte man zweckmäßigerweise einen Steuerberater fragen.
Nachfolgend Kurzcharakteristika für die einzelnen Rechtsformen:
Einzelfirma
Man bestimmt alleine, was gemacht wird, trägt dafür aber auch das Risiko ganz alleine und haftet mit dem gesamten Vermögen, bis hin zu z. B. Orientteppichen, Briefmarkensammlungen oder anderen Wertgegenständen aus Privatbesitz.
Stille Gesellschaft
Wenn man selbst nicht genug Eigenkapital hat, um die Firma in Schwung zu bringen, können Gesellschafter beteiligt werden. Sofern ein Gesellschafter nach außen nicht in Erscheinung tritt (Stiller Gesellschafter) bleiben der/die Gründerin handelsrechtlich Einzelfirma. Gewinn und Verlust werden geteilt. Ansonsten halten sich die Gesellschafter aus den Geschäften heraus. Anders bei der
Offenen Handelsgesellschaft (OHG)
Darin sind neben dem/der Gründerin aktiv Gesellschafter beteiligt. Falls nichts anderes vereinbart, führen alle Gesellschafter gemeinsam die Geschäfte. Sie haften mit ihren Kapitaleinlagen, ebenso aber auch ihrem gesamten Vermögen. Für die Verzinsung der Kapitaleinlagen werden feste Zinssätze vereinbart. Aus dem restlichen Gewinn erhält jeder gleich viel, es sei denn, es wurde eine andere Absprache getroffen. Gleichermaßen müssen Verluste übernommen werden.
Kommanditgesellschaft (KG)
Sie ist der OHG verwandt. Auch hier existieren mehrere Gesellschafter mit jedoch unterschiedlichen Befugnissen und Risiken. Es gibt persönlich haftende Gesellschafter oder auch Komplementäre genannt sowie andererseits Teilhafter bzw. Kommanditisten. Komplementäre sind „gesetzliche“ Geschäftsführer, was aber nicht ausschließt, Kommanditisten vertraglich an der Geschäftsführung zu beteiligen. Die Verteilung von Gewinn und Verlust ist im Prinzip Vereinbarungssache. Komplementäre und Kommanditisten können zunächst einmal Vorabvergütungen für Geschäftsführungstätigkeit, Verzinsung von Kapitaleinlagen oder dem Betrieb zur Verfügung gestelltes Sach
vermögen erhalten. Der Anteil am verbleibenden Gewinn oder Verlust kann durchaus anders als nach Kapitaleinlagen der Gesellschafter geregelt werden. Stellt man die Totalhaftung des Komplementärs einschließlich seines gesamten außerbetrieblichen Vermögens in Rechnung, wären für ihn z. B. höhere Gewinnanteile als für den nur mit seiner Kapitaleinlage haftenden Kommanditisten berechtigt. Gleich den OHG-Gesellschaftern sind die KG- Vollhafter und KG-Teilhafter Mitunternehmer.
Persönlich haftender Gesellschafter einer KG kann auch eine GmbH sein, wodurch die Haftung auf das Gesellschaftskapital der GmbH und die Einlage der Kommanditisten begrenzt wird. Im Firmennamen der „GmbH & Co. KG“ muß der Name der GmbH vollständig enthalten sein.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Kein Gesellschafter haftet persönlich wie bei der KG oder OHG, sondern der Gesellschaft gegenüber nur mit einer Stammeinlage. Gegenüber Gläubigern haftet die GmbH mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das gezeichnete Stammkapital muß mindestens DM 50.000,— betragen und bei Gründung wenigstens zur Hälfte eingezahlt werden.
Das Stammkapital ist also mit DM 25.000,— tatsächlich einzubringen. Die auf das Stammkapital der Gesellschaft beschränkter Haftung tritt allerdings erst mit voller Einzahlung des gezeichneten Stammkapitals ein. Ab einem gezeichneten Stammkapital von DM 100,000,— braucht das tatsächlich bei Gründung eingezahlte Stammkapital allerdings nur noch ein Viertel zu betragen.
Eine GmbH braucht aber nicht unbedingt von mehreren Gesellschaftern gegründet zu werden, sondern kann auch von nur einem Gesellschafter ins Leben gerufen werden. Es handelt sich dann um die sogenannte Ein-Mann- GmbH. Hier ist es allerdings erforderlich, in Höhe des bei Gründung nicht eingezahlten Stammkapitals eine Sicherheit zu bestellen, z. B. in Form einer Bankbürgschaft. Anstelle von Barkapital können auch entsprechende Sachwerte eingebracht werden. Im Gesellschaftsvertrag, der notariell abgeschlossen werden muß, kann eine Nachschußpflicht vereinbart werden, um eventuelle Verluste auszugleichen. Die Geschäftsführung der GmbH kann einem Gesellschafter oder einem angestellten Geschäftsführer übertragen werden.
Auch hier gilt: Beratung ist erforderlich.
Personal
Mit der gleichen Sorgfalt, wie die Sachmittel zu berechnen sind - mit Hilfe von Investitionsplänen -, müssen die für die gesteckten Unternehmensziele notwendigen Personalentscheidungen getroffen werden. Seien es nun weitere Führungskräfte, Fachkräfte, Hilfskräfte, Teilzeitkräfte oder Auszubildende. Gerade in der Anlaufphase des Unternehmens ist hierbei auch zu bedenken, inwieweit die (vorübergehende) Hilfe von Dienstleistungsbetrieben zur Abdeckung von Spitzenbelastungen herangezogen werden kann, wie Transport- und Lagerleistungen.
Personalauswahl
Für den Erfolg des Unternehmens ist es sehr wichtig, die „richtige“ Kraft am richtigen Platz einzusetzen. Vor Betriebsbeginn ist also genau zu überlegen, wieviele und welche Stellen besetzt werden müssen. Hiernach sind die Bewerber auszusuchen. Deren Qualifikation ist anhand von Zeugnissen, Referenzen und ihrem persönlichen Eindruck zu prüfen.
Geeignete Mitarbeiter können wirksam durch Stellenangebote in regionalen, überregionalen Tageszeitungen oder in

