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Montabaur

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Ein IHK-Wegweiser zur Existenzgründung

Rechtsform Personal - Richtig werben, Verstöße vermeiden

Rechtsform

Wichtig für die Eintragung in das Handelsregister ist* in welcher Rechtsform das Unternehmen betrieben werden soll. Als

Einzelfirma,

Offene Handelsgesellschaft (OHG),

Kommanditgesellschaft (KG),

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

OHG und KG sindPersonengesellschaften. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Daneben gibt es auch Misch­formen, wie z. B. die GmbH & Co. KG.

Für die Wahl der Rechtsform ist Voraussetzung, daß bereits entschieden ist, ob der/die Existenzgründerin in der Firma allein bestimmen will und damit auch die allei­nige Verantwortung trägt oder ob sich andere Personen am Unternehmen beteiligen sollen, die dafür haftendes Kapital zur Verfügung stellen, Risiko und Gewinn mit dem/der Gründerin teilen, aber eben auch unter Umstän­den im Geschäft mitreden wollen.

Für diese Entscheidung mögen vier Faustformeln gewis­se Hinweise geben:

Risiko und Gewinnerwartung niedrig, dann Einzel­firma oder OHG;

Risiko und Gewinnerwartung hoch, dann GmbH & Co. KG;

Vermögen der Gesellschaft klein, dann GmbH;

Vermögen der Gesellschaft groß, dann Einzelfir­ma, OHG oder eine Mischform.

Aber auch steuerliche Aspekte können bei der Wahl der Rechtsform entscheidend sein. Dazu sollte man zweck­mäßigerweise einen Steuerberater fragen.

Nachfolgend Kurzcharakteristika für die einzelnen Rechts­formen:

Einzelfirma

Man bestimmt alleine, was gemacht wird, trägt dafür aber auch das Risiko ganz alleine und haftet mit dem gesam­ten Vermögen, bis hin zu z. B. Orientteppichen, Brief­markensammlungen oder anderen Wertgegenständen aus Privatbesitz.

Stille Gesellschaft

Wenn man selbst nicht genug Eigenkapital hat, um die Firma in Schwung zu bringen, können Gesellschafter beteiligt werden. Sofern ein Gesellschafter nach außen nicht in Erscheinung tritt (Stiller Gesellschafter) bleiben der/die Gründerin handelsrechtlich Einzelfirma. Gewinn und Verlust werden geteilt. Ansonsten halten sich die Gesellschafter aus den Geschäften heraus. Anders bei der

Offenen Handelsgesellschaft (OHG)

Darin sind neben dem/der Gründerin aktiv Gesellschafter beteiligt. Falls nichts anderes vereinbart, führen alle Gesellschafter gemeinsam die Geschäfte. Sie haften mit ihren Kapitaleinlagen, ebenso aber auch ihrem gesamten Vermögen. Für die Verzinsung der Kapitaleinlagen wer­den feste Zinssätze vereinbart. Aus dem restlichen Gewinn erhält jeder gleich viel, es sei denn, es wurde eine andere Absprache getroffen. Gleichermaßen müssen Ver­luste übernommen werden.

Kommanditgesellschaft (KG)

Sie ist der OHG verwandt. Auch hier existieren mehrere Gesellschafter mit jedoch unterschiedlichen Befugnissen und Risiken. Es gibt persönlich haftende Gesellschafter oder auch Komplementäre genannt sowie andererseits Teilhafter bzw. Kommanditisten. Komplementäre sind gesetzliche Geschäftsführer, was aber nicht ausschließt, Kommanditisten vertraglich an der Geschäftsführung zu beteiligen. Die Verteilung von Gewinn und Verlust ist im Prinzip Vereinbarungssache. Komplementäre und Kom­manditisten können zunächst einmal Vorabvergütungen für Geschäftsführungstätigkeit, Verzinsung von Kapital­einlagen oder dem Betrieb zur Verfügung gestelltes Sach­

vermögen erhalten. Der Anteil am verbleibenden Gewinn oder Verlust kann durchaus anders als nach Kapitalein­lagen der Gesellschafter geregelt werden. Stellt man die Totalhaftung des Komplementärs einschließlich seines gesamten außerbetrieblichen Vermögens in Rechnung, wären für ihn z. B. höhere Gewinnanteile als für den nur mit seiner Kapitaleinlage haftenden Kommanditisten berechtigt. Gleich den OHG-Gesellschaftern sind die KG- Vollhafter und KG-Teilhafter Mitunternehmer.

Persönlich haftender Gesellschafter einer KG kann auch eine GmbH sein, wodurch die Haftung auf das Gesell­schaftskapital der GmbH und die Einlage der Kommandi­tisten begrenzt wird. Im Firmennamen derGmbH & Co. KG muß der Name der GmbH vollständig enthalten sein.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechts­persönlichkeit. Kein Gesellschafter haftet persönlich wie bei der KG oder OHG, sondern der Gesellschaft gegen­über nur mit einer Stammeinlage. Gegenüber Gläubigern haftet die GmbH mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das gezeichnete Stammkapital muß mindestens DM 50.000, betragen und bei Gründung wenigstens zur Hälfte eingezahlt werden.

Das Stammkapital ist also mit DM 25.000, tatsäch­lich einzubringen. Die auf das Stammkapital der Gesellschaft beschränkter Haftung tritt allerdings erst mit voller Einzahlung des gezeichneten Stammkapi­tals ein. Ab einem gezeich­neten Stammkapital von DM 100,000, braucht das tatsächlich bei Gründung eingezahlte Stammkapital allerdings nur noch ein Vier­tel zu betragen.

Eine GmbH braucht aber nicht unbedingt von mehre­ren Gesellschaftern gegründet zu werden, sondern kann auch von nur einem Gesellschafter ins Leben gerufen wer­den. Es handelt sich dann um die sogenannte Ein-Mann- GmbH. Hier ist es allerdings erforderlich, in Höhe des bei Gründung nicht eingezahlten Stammkapitals eine Sicher­heit zu bestellen, z. B. in Form einer Bankbürgschaft. Anstelle von Barkapital können auch entsprechende Sachwerte eingebracht werden. Im Gesellschaftsvertrag, der notariell abgeschlossen werden muß, kann eine Nachschußpflicht vereinbart werden, um eventuelle Ver­luste auszugleichen. Die Geschäftsführung der GmbH kann einem Gesellschafter oder einem angestellten Geschäftsführer übertragen werden.

Auch hier gilt: Beratung ist erforderlich.

Personal

Mit der gleichen Sorgfalt, wie die Sachmittel zu berech­nen sind - mit Hilfe von Investitionsplänen -, müssen die für die gesteckten Unternehmensziele notwendigen Per­sonalentscheidungen getroffen werden. Seien es nun wei­tere Führungskräfte, Fachkräfte, Hilfskräfte, Teilzeitkräf­te oder Auszubildende. Gerade in der Anlaufphase des Unternehmens ist hierbei auch zu bedenken, inwieweit die (vorübergehende) Hilfe von Dienstleistungsbetrieben zur Abdeckung von Spitzenbelastungen herangezogen wer­den kann, wie Transport- und Lagerleistungen.

Personalauswahl

Für den Erfolg des Unternehmens ist es sehr wichtig, die richtige Kraft am richtigen Platz einzusetzen. Vor Betriebsbeginn ist also genau zu überlegen, wieviele und welche Stellen besetzt werden müssen. Hiernach sind die Bewerber auszusuchen. Deren Qualifikation ist anhand von Zeugnissen, Referenzen und ihrem persönlichen Ein­druck zu prüfen.

Geeignete Mitarbeiter können wirksam durch Stellenange­bote in regionalen, überregionalen Tageszeitungen oder in