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Montabaur

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§2

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.07.1987 in Kraft. Neuhäusel, 24. September 1998 (S.)

Roggenbach, Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1995 (GVBI. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustan­de gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwal­tung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Be­zeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56335 Neuhäusel, 24. September (S.)

Roggenbach, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel vom 10 . 09.1998

Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausga­ben genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen

Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haus­haltsjahr 1997 eingetretene Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben vor.

Die erste Auflistung enthielt die vom Umfang her unerheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Haus­haltsjahr 1997, die sich bei 9 Haushaltsstellen auf insgesamt 2.711,77 DM beliefen. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Ge­samthaushaltes.

Die zweite Auflistung wies erhebliche über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben bei insgesamt 12 Haushaltsstellen in Höhe eines Gesamtbetrages von 84.247,45 DM aus.

Bei diesen Mehrausgaben handelte es sich zum einen um den Betrag von zusätzlich 21.551,00 DM für die aufgrund der Umla­gegrundlage tatsächlich zu zahlende Kreisumlage und um 20.326,00 DM für die aufgrund der Umlagegrundlage tatsächlich zu zahlende Verbandsgemeindeumlage.

Desweiteren mußten überplanmäßig 10.298,73 DM für den Neu­bau des Kindergartens zur Verfügung gestellt werden. Die Fertig­stellung des Kindergartens (Schlußzahlung der Malerarbeiten, Ergänzung der Erstausstattung, die Auszahlung eines Sicher­heitsbetrages für Schreinerarbeiten, Restzahlung des Architek- tenhonorares) erforderte die Bereitstellung von insgesamt 18.298,73 DM. Bei der Aufstellung des Haushaltes war dieser Ausgabenumfang nicht bekannt.

Ebenfalls mußten 9.301,11 DM außerplanmäßig für Zuweisungen für Investitionen an übrige Bereiche bereitgestellt werden. Für die Erstattung von Instandsetzungskosten für den Tannenweg stan­den keine Mittel zur Verfügung. Die Maßnahme konnte zur Jah­resmitte 1997 zum Abschluß gebracht werden. Da die Bau­maßnähme kostengünstig finanziert werden konnte, erhielten die Anlieger aus hinterlegten Bankbürgschaften noch Geld zurück. Für die Haltung von Fahrzeugen und Maschinen mußte ein Betrag von 7.464,52 DM überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Neben den lfd. Aufwendungen für Öl, Benzin, Versicherungen, kleineren Reparaturen an den gemeindlichen Fahrzeugen und Maschinen führte eine größere Reparatur (6.257,19 DM) am Gemeindeschlepper zu dieser deutlichen Ansatzüberschreitung. Diesen Umstand berücksichtigte der ursprüngliche Haushaltsan­satz nicht.

Die Deckung der Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen bei ande­ren Haushaltspositionen.

Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von den uner­heblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben und

Nr." 40/9

genehmigte einstimmig die erheblichen über- und außerplanfl mäßigen Haushaltsausgaben für das Jahr 1997.

1999

Gewerbegebiet »Kreuzwiese« - Auftragsvergabe für schall) technische Untersuchung

Die Ortsgemeinden Simmern und Neuhäusel planen den gemein samen Ausbau des Gewerbegebietes »Kreuzwiese«. In den Sit zungen der Ortsgemeinderäte (Neuhäusel am 07.05.1998, Sim mern am 12.05.1998) ist der Auftrag zur Planung vergeben wor den.

Die von dem Gewerbegebiet zu erwartenden Lärmimmissionerft; r. berc haben Einfluß auf_die bestehende wie auch die geplante Umgefegj^

bungsbebauung. Daneben wird es für erforderlich erachtet, di«

Verkehrsgeräuschimmissionen der B 49 auf das geplante Gewer begebiet »Kreuzwiese« hin zu untersuchen. Die Untersuchung® ergebnisse sollen Aufschluß darüber bringen, ob und ggf. welch -Jr,® Lärmschutzmaßnahmen aktiver oder planerischer Art zu ergrei fen sind. Die Auftragsvergabe umfaßt daneben die detailliert« m. er h ^ Beschreibung der genannten Maßnahmen.

Von der Verwaltung wurde in Zusammenarbeit mit dem institu -J Sprengnetter ein Honorarangebot des Dipl.-Ing. Paul Pies, Bop jpuni pard, eingeholt. Das Institut Pies hat sich in der Vergangenhei tJ . . bereits mehrfach bei ähnlichen Gutachten bewährt und ist aud Ü®' ^ bereits für die Ortsgemeinde Neuhäusel tätig gewesen. ® U J9®'

Der Ortsgemeinderat beschloß daher, dem Ing.-Büro Pies da Auftrag zur Erstellung eines Lärmschutzgutachtens für die Pia lB® r ^ nung des Gewerbegebietes »Kreuzwiese« zu erteilen. ®"®£®

Änderung der Erschließungsbeitragssatzung f Äglicl

Der Ortsgemeinderat beschloß die Änderung der Erschließungst 1 beitragssatzung in der dem Rat in der Sitzung vorgelegten Forirl

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Bürgersteig »Haskenstraße« bis »Tannenweg«

Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, den Auftrag für did Bürgersteige B 49 und Ausfahrt Tannenweg sowie die Baustraßfj am Sportplatz zu erteilen.

Erdarbeiten an den Kinderspielplätzen und im Kindergarten

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, die Erdarbeiter (Sandaustausch etc.) an 2 Kinderspielplätzen und am Kindergarj ten zu vergeben.

Beteiligung der Ortsgemeinden an den Kosten der Entwäs serung von Baugebieten; Regelung der Kostenanteile für dir] Entwässerung von Verkehrsflächen Der Ortsgemeinderat Neuhäusel stimmte einstimmig dem EnlJ wurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Verl bandsgemeinde Montabaur und der Ortsgemeinde über die Inan] spruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserversorgung®] und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Ko sten für die Niederschlagswasserbeseitigung von Gemeinde Straßen und -wegen in der in der Sitzung vorgelegten Form zu.

Hallen- und Stadionausschuß - Sitzung vom 22.07.1998

Ersatzbeschaffung der Musikanlage in der Gaststätte der Augslj Halle nach Einbruch-Diebstahl Nach kurzer Erläuterung des Sachverhaltes waren sich die Aus]

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fung der Musikanlage entsprechend dem nach allgemeiner Aul fassung sehr günstigen vorliegenden Angebot zu beschaffen Anstricharbeiten - Dachuntersichten des Sportlerheims; Aul tragsvergabe

Hier waren sich die Ausschußmitglieder über den renovierungi bedürftigen Zustand der Dachuntersichten des Sportlerheim einig und beschlossen einstimmig, dem günstigsten Anbieter dei Auftrag zur Ausführung der Arbeiten entsprechend dem vorgelec ten Angebot zu erteilen.

Anbringen von Jalousien etc. im Gaststättenbereich der Augs Halle; Auftragsvergabe Nach kurzer Diskussion hinsichtlich der Erforderlichkeit der An bringung von Jalousien kam der Ausschuß zu der Auffassuni

daß hinsichtlich der vorhandenen ungehinderten Einsichtnahm Aüskü

in den Gaststättenraum von außen und auch der erforderliche Verdunkelung des Raumes bei Lichtbildvorträgen etc. hier Möglichkeit der Verdunkelung mehr als angebracht erschein! Bezüglich der Auftragserteilung hierüber war sich der Ausschul einstimmig einig, aus Gründen des vor Ort vorhandenen Servici den Auftrag einem ortsansässigen Raumausstatter zu erteilen Investitionen für das Augst-Stadion etc.; 1999 und folgende Jahij Nach ausgiebiger Beratung beschloß der Ausschuß einstimmii für die nachfolgend genannten Maßnahmen in den kommende! Jahren Mittel im Haushalt bereitzustellen:

1999 Erneuerung der 12 Duschauslöser im Sportlerhei Überprüfung, ob hier durch Installation ander Duschauslöser bzw. durch andere geeignete Maßnal

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