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lontabaur

Nr. 40/98

Neuhäusel

Vorläufiges amtliches Endergebnis

Bundestagswahl 1998

Bundestagswahl 1994

Differenz der %-Punkte zur Bundestagswahl '94

Erststimmen

Zweitstimmen

Erststimmen

Zweitstimmen

Anzahl

%

Anzahl

%

Anzahl

%

Anzahl

%

Erstst.

Zweitst.

Wahlberechtigte

1.589

1.589

1.460

1.460

Wähler

1.120

70,5

1.120

70,5

962

65,9

962

65,9

4,6

4,6

Ungültige

Stimmen

11

1,0

6

0,5

14

1,5

8

0,8

-0,5

-0,3

Gültige Stimmen

1.109

99,0

1.114

99,5

948

98,5

954

99,2

0,5

0,3

CDU

526

47,4

477

42,8

464

48,9

414

43,4

-1,5

-0,6

SPD

481

43,4

423

38,0

364

38,4

379

39,7

5,0

-1,7

F.D.P.

38

3,4

89

8,0

41

4,3

79

8,3

-0,9

-0,3

GRÜNE

59

5,3

86

7,7

79

8,3

67

7,0

-3,0

0,7

PDS

-

-

12

1,1

-

-

2

0,2

-

0,9

BFB

-

-

2

0,2

-

-

-

-

-

0,2

DVU

-

-

6

0,5

-

-

-

-

-

0,5

GRAUE

-

-

1

0,1

-

-

1

0,1

-

0,0

REP

5

0,5

5

0,4

-

-

5

0,5

0,5

-0,1

DIE FRAUEN

-

-

1

0,1

-

-

-

-

-

0,1

Pro DM

-

-

7

0,6

-

-

-

-

-

0,6

Tierschutz

-

-

0

0,0

-

-

-

-

-

0,0

NPD

-

-

2

0,2

-

-

-

-

-

0,2

NATURGESETZ

-

-

1

0,1

-

-

3

0,3

-

-0,2

ödp

-

-

2

0,2

-

-

3

0,3

-

-o,i

PBC

-

-

0

0,0

-

-

-

-

-

0,0

BüSo

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

CM

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Jansen

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

STATT Partei

-

-

-

-

-

-

.1

0,1

-

-0,1

Sonstige

-

-

-

-

0

0,0

0

0,0

0,0

0,0

Erläuterungen zu den Kurzbezeic

inungen/Präsentationsk

ürzeln der Parteien

/er

Satzung der Ortsgemeinde Neuhäusel

.zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung vom 24. Ie " September 1998

Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am 10. September 1998 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für 00I Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. n 11 S.J104) sowie des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Räpsung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.

H §1

Die Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel fvom 01.07.1987 wird wie folgt geändert:

.1. § 6 Abs. 1 erhält folgende Neufassung:

.[»Der nach § 3 ermittelte Erschließungsaufwand wird nach Abzug "[des Anteils der Gemeinde (§ 4) auf die Grundstücke nach den Grundstücksflächen verteilt. Für die Ermittlung der Grundstücks­flächen gilt § 5 (2). Den Grundstücken nach Satz 1 werden für die

A

Grundstücke in Kerngebieten, Gewerbegebieten und Industrie­gebieten 20 v.H. der Grundstücksflächen hinzugerechnet; das

gleiche gilt für überwiegend gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Bauge­bieten.«

2. § 6 Abs. 2 erhält folgende Neufassung:

»Sofern im Abrechnungsgebiet eine unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzung zulässig ist, wird der Erschließungsauf­wand abweichend von Absatz 1 nach den Geschoßflächen ver­teilt. Für die Ermittlung der Geschoßflächen gilt § 5 (3). Den Geschoßflächen werden für Grundstücke in Kerngebieten, Ge­werbegebieten und Industriegebieten 20 v.H. der Geschoßfläche hinzugerechnet; das gleiche gilt für überwiegend gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten.«

1