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Montabaur

Nr. 39/98

Kreditinstituten. Dabei gibt es Leasinggeber, die sich ganz oder schwerpunktmäßig dem Immobilienleasing oder dem Mobilien-Leasing widmen. Ein Ansprechpartner ist auf jeden Fall die Hausbank. Mit ihr sollte man zunächst ein­mal eine klassische Finanzierung oder alternative Lea­singfinanzierung von Investitionen der Existenzgründung besprechen. In einem Abwägungsprozeß sollte auch der Steuerberater mit einbezogen werden.

Leasing ist freilich kein Allheilmittel und auch kein Patent­rezept. An die Kreditwürdigkeit als Leasingnehmer werden ähnliche Bedingungen wie bei einer klassischen Fremdfi­nanzierung gestellt. Leasing macht vor allem dann Sinn, wenn es sich um Wirtschaftsgüter handelt, die einem schnellen technologischen Wandel unterliegen, wie EDV oder Multi-Media, Eigenkapital für andere Geschäfts­zwecke geschont werden soll und von vornherein schon erhebliche Gewinne zu erwarten sind. Dann können die als Betriebsausgaben voll abzugsfähigen Leasingraten zur höheren Einsparung an Einkommensteuer als Zinsen von normalen Finanzierungsdarlehen führen. Zusammengefaßt bietet Leasing folgende Vorteile:

Investition ohne Einsatz von Eigenkapital

Bewahrung von Zahlungsfähigkeit (Liquiditätseffekt)

Volle Absetzbarkeit der Leasingraten als Betriebsaus­gaben

Vereinbarung fester Leasingraten für die gesamte Lauf­zeit

Bilanzrelation bleibt unverändert; geleaste Wirtschafts­güter werden in der Regel nicht beim Leasingnehmer, sondern Leasinggeber bilanziert

Finanzierung von Investitionen brauchen nicht selbst bestritten zu werden, wie Kreditvertrag, Bezahlung von Lieferanten, Buchhaltung und nicht zuletzt Objektbe­wertung

anwender- und nutzungsorientierte Leasingverträge

Darlehen aus öffentlichen Mitteln

Bund und Länder helfen mit günstigen Krediten. Merk­blätter über öffentliche Finanzierungshilfen können bei der IHK angefordert werden. Diese enthalten die jeweils aktu­ellen Förderkonditionen. Aber: Dies ersetzt keine Bera­tung.

Fremdkapital bekommt man entweder als Kredit bei der Bank oder Sparkasse (Hausbank!) oder als zinsgünstigen Förderkredit des Bundes oder des Landes Rheinland- Pfalz. Die wichtigsten Förderprogramme des Bundes sind:

ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm

ERP-Existenzgründungsprogramm

DtA-Existenzgründungsprogramm

Eigenkapitalergänzungsprogramm (EKE)

KfW-Mittelstandsprogramm

Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz sind u. a.: - Mittelstandsförderungsprogramm -- Beteiligungen durch die mit}elständische Beteiligungs­und Wagnisfinanzierungsgeselischaft (MBW)

-- Beteiligungen durch die Wagnisfinanzierungsgesell­schaft für Technologieförderungen in Rheinland-Pfalz (WFT)

-- Bürgschaften des Sonderhaftungsfonds (SHF) bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Förderkredite müssen bei derHausbank beantragt wer­den, und zwar bevor davon etwas gekauft oder gepachtet werden soll. Wichtig ist die Beratung! Vor allem bei Bank­krediten gilt: Nicht nur bei einem Kreditinstitut nachfragen. Ein Vergleich lohnt sich. Die Bezirksstelle der IHK in Mon­tabaur gibt gerne Auskunft über die Konditionen der ver­schiedenen Förderprogramme.

Sonstige Geldquellen

Überbrückungsgeld

Das Überbrückungsgeld nach § 55a Arbeitsförderungsge­setz (AFG) stellt eine spezifische Hilfe dar, die Bestreitung von Lebenshaltungskosten im Übergang von Arbeitslosig­keit zu einer selbständigen Tätigkeit zu erleichtern. Zusätz­lich kommen Zuschüsse für Aufwendungen der Kranken- und Altersvorsorge von pauschal einem Drittel des Über­brückungsgeldes in Betracht.

Förderfähig ist die Errichtung neuer Betriebe. Die Über­nahme von Betrieben oder der Eintritt in bestehende Betriebe kommt für das Überbrückungsgeld dagegen nicht in Frage. Achtung: Gleiches gilt für Scheinselbständigkei­ten, d. h., wenn im wesentlichen unternehmerische Dis­positionsfreiheit in einer ausschlaggebenden Zusammen­arbeit mit Auftraggebern fehlt. Diese Erfahrung wird im

Güterverkehr gemacht.

Für die Gewährung des Überbrückungsgeldes genügt es in der Regel, wenn ein Leistungsbezug von wenigstens vier Wochen vorliegt. Der Antrag auf Überbrückungsgeld ist beim für den Arbeitslosen zuständigen Arbeitsamt, wohl­gemerkt vor Existenzgründung, zu stellen. Förderfähig sind nur erfolgversprechende Existenzgründungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 18 Stunden. Erfolgversprechend bedeutet, zumindest nach einer gewis­sen Übergangszeit, ein monatliches Bruttoeinkommen von DM 3.500, erzielen zu können. Dazu bedarf es einer fachkundigen Stellungnahme, die u. a. von der IHK kosten­los abgegeben werden kann.

Einstellungszuschuß bei Neugründungen.

Eine beschäftigungspolitisch wünschenswerte Einstellung von Mitarbeitern in neugegründeten Unternehmen schei­tert oft an anfänglichen Ertrags- und Liquiditätsproblemen. Daher ist das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) dahingehend ergänzt worden, bei unbefristeter Einstellung eines Arbeits­losen auf einem neugeschaffenen Arbeitsplatz einen Zuschuß zum Arbeitsentgelt gewähren zu können. Der Zuschuß kann für höchstens 12 Monate 50 Prozent des tariflichen Arbeitsentgeltes oder bei Fehlen einer tariflichen Vereinbarung höchstens 50 Prozent des üblichen Arbeits­entgeltes betragen. Der Zuschuß kann zeitgleich für höch­stens zwei Arbeitnehmer gestellt werden. Dabei können nur solche Arbeitgeber in den Genuß des Einstellungszu­schusses kommen, die vor nicht mehr als zwei Jahren eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben und die nicht mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigen.

In der Regel kommt der Einstellungszuschuß nur für sol­che Arbeitnehmer in Frage, die zuvor mindestens drei Monate Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Kurzar­beitergeld bezogen haben. Gleiches gilt für Mitarbeiter, die im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen be­schäftigt waren oder an Maßnahmen zur beruflichen Fort­bildung oder Umschulung teilgenommen haben.

Der Antrag auf Einstellungszuschuß ist unter Vorlage des Arbeitsvertrages vom Arbeitgeber beim zuständigen Arbeitsamt zu stellen. Dies muß vor Beginn des Beschäf­tigungsverhältnisses geschehen.

Finanzierungsbeispiel

Nicht immer werden die Möglichkeiten der Förderung opti­mal genutzt. Das folgende Finanzierungsbeispiel sollte daher zeigen

- wofür Förderprogramme genutzt,

-- in welchem Verhältnis zu Eigenmitteln und Bankkredi­ten sie eingesetzt und

- wie sie kombiniert werden können.

Vorhaben: Gründung eines Einzelhandelsunternehmens in gemieteten Räumen Investitionsplan Umbaumaßnahmen:

Einrichtung:

Warenlager:

Finanzierungsplan:

Eigenmittel: 12.000 DM

Eigenkapitalhilfeprogramm:

(im Rahmen dieses Programms ist die Förderung des Warenlagers auf 30 Prozent der förderfähigen Kosten, in diesem Fall auf 24.000 DM begrenzt, die Eigenkapitalhilfe

errechnet sich also aus 25 Prozent von 80.000 DM).

20.000 DM

ERP-Existenzgründungsprogramm (50 Prozent der förderfähigen Kosten von 126.000 DM)... 63.000 DM

Bankdarlehen: 31.000 DM

126.000 DM

Eine Faustregel besagt, daß der/die Existenzgründerin mindestens 15 Prozent Eigenkapital mitbringen sollte.

26.000 DM 30.000 DM 70.000 DM

126.000 DM

In der nächsten Folge: Rechtsform - Personal Verstöße vermeiden

Richtig werben,

Weitere Informationen über die Existenzgründer-Beratungsstelle der IHK, Bezirkstelle Montabaur,

Kaiserstraße 1, 56410 Montabaur

Telefon: 0 26 02/15 63-0/ Fax: 0 26 02/15 63-20

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