Montabaur
Nr. 39/98
Kreditinstituten. Dabei gibt es Leasinggeber, die sich ganz oder schwerpunktmäßig dem Immobilienleasing oder dem Mobilien-Leasing widmen. Ein Ansprechpartner ist auf jeden Fall die Hausbank. Mit ihr sollte man zunächst einmal eine klassische Finanzierung oder alternative Leasingfinanzierung von Investitionen der Existenzgründung besprechen. In einem Abwägungsprozeß sollte auch der Steuerberater mit einbezogen werden.
Leasing ist freilich kein Allheilmittel und auch kein Patentrezept. An die Kreditwürdigkeit als Leasingnehmer werden ähnliche Bedingungen wie bei einer klassischen Fremdfinanzierung gestellt. Leasing macht vor allem dann Sinn, wenn es sich um Wirtschaftsgüter handelt, die einem schnellen technologischen Wandel unterliegen, wie EDV oder Multi-Media, Eigenkapital für andere Geschäftszwecke geschont werden soll und von vornherein schon erhebliche Gewinne zu erwarten sind. Dann können die als Betriebsausgaben voll abzugsfähigen Leasingraten zur höheren Einsparung an Einkommensteuer als Zinsen von normalen Finanzierungsdarlehen führen. Zusammengefaßt bietet Leasing folgende Vorteile:
• Investition ohne Einsatz von Eigenkapital
• Bewahrung von Zahlungsfähigkeit (Liquiditätseffekt)
• Volle Absetzbarkeit der Leasingraten als Betriebsausgaben
• Vereinbarung fester Leasingraten für die gesamte Laufzeit
• Bilanzrelation bleibt unverändert; geleaste Wirtschaftsgüter werden in der Regel nicht beim Leasingnehmer, sondern Leasinggeber bilanziert
• Finanzierung von Investitionen brauchen nicht selbst bestritten zu werden, wie Kreditvertrag, Bezahlung von Lieferanten, Buchhaltung und nicht zuletzt Objektbewertung
• anwender- und nutzungsorientierte Leasingverträge
Darlehen aus öffentlichen Mitteln
Bund und Länder helfen mit günstigen Krediten. Merkblätter über öffentliche Finanzierungshilfen können bei der IHK angefordert werden. Diese enthalten die jeweils aktuellen Förderkonditionen. Aber: Dies ersetzt keine Beratung.
Fremdkapital bekommt man entweder als Kredit bei der Bank oder Sparkasse (Hausbank!) oder als zinsgünstigen Förderkredit des Bundes oder des Landes Rheinland- Pfalz. Die wichtigsten Förderprogramme des Bundes sind:
• ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm
• ERP-Existenzgründungsprogramm
• DtA-Existenzgründungsprogramm
• Eigenkapitalergänzungsprogramm (EKE)
• KfW-Mittelstandsprogramm
Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz sind u. a.: - Mittelstandsförderungsprogramm -- Beteiligungen durch die mit}elständische Beteiligungsund Wagnisfinanzierungsgeselischaft (MBW)
-- Beteiligungen durch die Wagnisfinanzierungsgesellschaft für Technologieförderungen in Rheinland-Pfalz (WFT)
-- Bürgschaften des Sonderhaftungsfonds (SHF) bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Förderkredite müssen bei der „Hausbank“ beantragt werden, und zwar bevor davon etwas gekauft oder gepachtet werden soll. Wichtig ist die Beratung! Vor allem bei Bankkrediten gilt: Nicht nur bei einem Kreditinstitut nachfragen. Ein Vergleich lohnt sich. Die Bezirksstelle der IHK in Montabaur gibt gerne Auskunft über die Konditionen der verschiedenen Förderprogramme.
Sonstige Geldquellen
Überbrückungsgeld
Das Überbrückungsgeld nach § 55a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) stellt eine spezifische Hilfe dar, die Bestreitung von Lebenshaltungskosten im Übergang von Arbeitslosigkeit zu einer selbständigen Tätigkeit zu erleichtern. Zusätzlich kommen Zuschüsse für Aufwendungen der Kranken- und Altersvorsorge von pauschal einem Drittel des Überbrückungsgeldes in Betracht.
Förderfähig ist die Errichtung neuer Betriebe. Die Übernahme von Betrieben oder der Eintritt in bestehende Betriebe kommt für das Überbrückungsgeld dagegen nicht in Frage. Achtung: Gleiches gilt für Scheinselbständigkeiten, d. h., wenn im wesentlichen unternehmerische Dispositionsfreiheit in einer ausschlaggebenden Zusammenarbeit mit Auftraggebern fehlt. Diese Erfahrung wird im
Güterverkehr gemacht.
Für die Gewährung des Überbrückungsgeldes genügt es in der Regel, wenn ein Leistungsbezug von wenigstens vier Wochen vorliegt. Der Antrag auf Überbrückungsgeld ist beim für den Arbeitslosen zuständigen Arbeitsamt, wohlgemerkt vor Existenzgründung, zu stellen. Förderfähig sind nur erfolgversprechende Existenzgründungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 18 Stunden. Erfolgversprechend bedeutet, zumindest nach einer gewissen Übergangszeit, ein monatliches Bruttoeinkommen von DM 3.500,— erzielen zu können. Dazu bedarf es einer fachkundigen Stellungnahme, die u. a. von der IHK kostenlos abgegeben werden kann.
Einstellungszuschuß bei Neugründungen.
Eine beschäftigungspolitisch wünschenswerte Einstellung von Mitarbeitern in neugegründeten Unternehmen scheitert oft an anfänglichen Ertrags- und Liquiditätsproblemen. Daher ist das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) dahingehend ergänzt worden, bei unbefristeter Einstellung eines Arbeitslosen auf einem neugeschaffenen Arbeitsplatz einen Zuschuß zum Arbeitsentgelt gewähren zu können. Der Zuschuß kann für höchstens 12 Monate 50 Prozent des tariflichen Arbeitsentgeltes oder bei Fehlen einer tariflichen Vereinbarung höchstens 50 Prozent des üblichen Arbeitsentgeltes betragen. Der Zuschuß kann zeitgleich für höchstens zwei Arbeitnehmer gestellt werden. Dabei können nur solche Arbeitgeber in den Genuß des Einstellungszuschusses kommen, die vor nicht mehr als zwei Jahren eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben und die nicht mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigen.
In der Regel kommt der Einstellungszuschuß nur für solche Arbeitnehmer in Frage, die zuvor mindestens drei Monate Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Kurzarbeitergeld bezogen haben. Gleiches gilt für Mitarbeiter, die im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beschäftigt waren oder an Maßnahmen zur beruflichen Fortbildung oder Umschulung teilgenommen haben.
Der Antrag auf Einstellungszuschuß ist unter Vorlage des Arbeitsvertrages vom Arbeitgeber beim zuständigen Arbeitsamt zu stellen. Dies muß vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses geschehen.
Finanzierungsbeispiel
Nicht immer werden die Möglichkeiten der Förderung optimal genutzt. Das folgende Finanzierungsbeispiel sollte daher zeigen
- wofür Förderprogramme genutzt,
-- in welchem Verhältnis zu Eigenmitteln und Bankkrediten sie eingesetzt und
- wie sie kombiniert werden können.
Vorhaben: Gründung eines Einzelhandelsunternehmens in gemieteten Räumen Investitionsplan Umbaumaßnahmen:
Einrichtung:
Warenlager:
Finanzierungsplan:
Eigenmittel: 12.000 DM
Eigenkapitalhilfeprogramm:
(im Rahmen dieses Programms ist die Förderung des Warenlagers auf 30 Prozent der förderfähigen Kosten, in diesem Fall auf 24.000 DM begrenzt, die Eigenkapitalhilfe
errechnet sich also aus 25 Prozent von 80.000 DM).
20.000 DM
ERP-Existenzgründungsprogramm (50 Prozent der förderfähigen Kosten von 126.000 DM)... 63.000 DM
Bankdarlehen: 31.000 DM
126.000 DM
Eine Faustregel besagt, daß der/die Existenzgründerin mindestens 15 Prozent Eigenkapital mitbringen sollte.
26.000 DM 30.000 DM 70.000 DM
126.000 DM
In der nächsten Folge: Rechtsform - Personal ■ Verstöße vermeiden
Richtig werben,
Weitere Informationen über die Existenzgründer-Beratungsstelle der IHK, Bezirkstelle Montabaur,
Kaiserstraße 1, 56410 Montabaur
Telefon: 0 26 02/15 63-0/ Fax: 0 26 02/15 63-20
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