Montabaur
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Nr. 39/98
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Nörrenpfad und Im Buchenstück« der Ortsgemeinde Eitelborn;
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung am 16.09.1998 die Änderung des Bebauungsplanes »Nörrenpfad und Im Buchenstück« beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der_ Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit vom 28.09.1998 bis 27.10.1998 (einschließlich) bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Blath, Ortsbürgermeister
Hundehaltung
Leider ist es erforderlich, an dieser Stelle wieder einmal auf eine ordnungsgemäße Hundehaltung hinzuweisen.
Uns ist bekannt, daß die überwiegende Mehrheit der Hundehalter die Tiere verantwortungsbewußt hält. Mangelndes Verantwortungsbewußtsein ist immer nur bei einigen wenigen zu beobachten. Mit der Aussage »mein Hund macht nichts« wird einfach ignoriert, wie der Hund auf andere Menschen - insbesondere kleine Kinder oder ältere Menschen - wirkt und wie schnell ein Fehlverhalten zu gefährlichen Situationen führen kann. Unbeaufsichtigt herumstreunende Hunde können immer eine Gefährdung für Menschen oder den Straßenverkehr bedeuten. Im Zweifelsfall ist im Rahmen der Gefährdungshaftung der Hundehalter zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
Unabhängig davon gelten für alle Hundehalter die Regelungen der Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde-des Landes Rheinland-Pfalz vom 13.09.1996. Hiernach sind alle Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, die unkontrolliert Wild oder Vieh hetzen oder die in gefahrdrohender oder aggressiver Weise Menschen angesprungen haben, in sicherem Gewahrsam zu halten. Außerhalb des befriedeten Bezirks sind solche Hunde anzuieinen, sie haben einen Maulkorb zu tragen und dürfen nur von Personen über 18 Jahren ausgeführt werden, die körperlich in der Lage sind, den Hund sicher zu führen. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Bußgeldern bis zu 10.000,00 DM geahndet werden. Unter bestimmten Umständen kann die Hundehaltung untersagt werden.
Nicht nur die Angst vor ordnungsbehördlichen Maßnahmen, sondern schon der gesunde Menschenverstand sollte die betreffenden Hundehalter eigentlich dazu bewegen, ihre Tiere verantwortungsbewußt zu halten.
Verbandsgemeindeverwaltung - örtliche Ordnungsbehörde -
Senioren-Stammtisch
Der nächste Senioren-Stammtisch findet planmäßig wieder am 1. Donnerstag des Monats, also am 1. Oktober 1998, in der Gaststätte der »Augst-Halle« statt.
Norbert Blath, Bürgermeister
Großes Oktoberfest
Am 26.09.1998, 20.00 Uhr, veranstaltet der Eitelborner Karnevalsverein 1995 e.V. ein »Großes Oktoberfest« in der Augst-Halle.
Wir werden unseren Gästen bayerische Spezialitäten und echtes Wies’nbier anbieten. Wir konnten für dieses Ereignis die Original »Lasterbacher Musikanten« engagieren, die für Wies’n-Stim- mung sorgen werden. Aber auch die Freunde der Oldies werden auf ihre Kosten kommen und bis in die Morgenstunden tanzen können, denn auch dafür sind die Lasterbacher Musikanten bekannt. Nehmen Sie teil an einem unvergeßlichen Abend und sichern Sie sich früh genug Ihre Eintrittskarte für diese Veranstaltung. Der Kartenvorverkauf läuft ab sofort. Eintrittspreise: Vorverkauf 8,00 DM, Abendkasse 10,00 DM.
Karten sind erhältlich bei: Ela’s Lädchen, Eitelborn, Tel.: 902192; Haarstudio Rosenbach, Neuhäusel, Tel.: 2201, sowie bei allen Vorstandsmitgliedern. Mit dem Kauf Ihrer Eintrittskarte unterstützen Sie die Arbeit des Eitelborner Karnevalsvereins und damit die Finanzierung des Rosenmontagszuges.
Westerwald-Verein Eitelborn
Am Sonntag, dem 27. September 1998, treffen wir uns um 13.00 Uhr an der Augstschule, um von dort mit Pkw zu unserer Halbtageswanderung aufzubrechen. Unser Ziel ist Obertiefenbaeh, von wo aus wir durch das Hasenbachtal/Holzhausen a. d. Haide unseren Rundwanderweg starten. Die von Rudi Winkler geführte Tour dauert ca. 3 1/2 Stunden und es empfiehlt sich, festes Schuhwerk anzuziehen. Im Waldhotel Hollermühle kehren wir ein.
Männergesangverein »Mozart« Eitelborn
Wie bereits angekündigt, wirken wir im Rahmen des Sängerfestes unserer Sangesfreunde aus Weitersburg am Freitag, dem 25. September, mit. Zur Abfahrt treffen wir uns um 19.30 Uhr an der »Augst-Halle«.
Wir hoffen, unter den gegebenen Umständen auf eine vollzählige Beteiligung der Sänger.
Vorschau
Die Teilnehmer der Sängerfahrt nach Bad Gandersheim möchten wir schon jetzt darauf hinweisen, daß die Abfahrt am 03.10.1998, um 07.00 Uhr, ab Kirmesplatz erfolgt.
SG Eitelborn/Neuhäusel
Kreisliga A
Am Sonntag, dem 27. September, spielt unsere Mannschaft auswärts gegen die Sportfreunde Moselland. Spielbeginn ist um 14.30 Uhr in Koblenz (Mittelweiden).
Vorschau
9. Spieltag, Sonntag, 4. Oktober, 14.30 Uhr, SG Eitelborn/Neuhäusel — Rübenach II.
Kadenbach
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
und...nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax: 02620/633 Ortsbürgermeister, Telefon: 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)
Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 14. September 1998
ln der vergangenen Sitzung faßte der Rat einstimmig mehrere Beschlüsse, die alle zur Erhaltung oder Verbesserung des Ortsbildes beitragen.
Zunächst vergab der Rat den Auftrag zur Erschließung des restlichen Bereiches im Baugebiet »In der Au«. Noch im September sollen die Arbeiten zur Anlage einer Baustraße von der Einmündung der Bergstraße bis zur Bebauungsplangrenze in Höhe des Anwesens Fischers beginnen. Die Maßnahme soll möglichst noch vor Einbruch des Winters fertiggestellt sein.
Ebenfalls einstimmig vergeben wurde der Auftrag zur Ausschreibung von Schreiner- und Malerarbeiten im ehemaligen Schulgebäude.
Dort werden die Fenster des Obergeschosses und an beiden Giebelseiten erneuert. Die Eingangstür am Schulgebäude soll j restauriert werden, die Tür am ehemaligen Lehrerwohnhaus wird durch eine neue ersetzt werden.
Im gesamten Ortsbereich werden in den kommenden Wochen dringend notwendige Reparaturarbeiten an verschiedenen Gemeindestraßen durchgeführt. Dieser einstimmige Beschluß des Rates wurde auf Empfehlung des Bauausschusses gefaßt- Im Rahmen dieser Maßnahmen werden auch am Friedhof die noch ausstehenden Arbeiten im Bereich der Urnenmauer ausgeführt. Mehrheitlich entschied sich der Rat für die Anschaffung einer Kreissäge für den Bauhof. Mit dieser Verbesserung der Bauhof-1 ausstattung ist der Gemeindearbeiter nunmehr in der Lage, klei-1 nere Holzarbeiten selbst durchzuführen. I
Einstimmig faßte der Rat auch den Beschluß über die Beteiligung! der Ortsgemeinden an den Kosten der Entwässerung von Bau-I

