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Montabaur

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Nr. 39/98

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Nörrenpfad und Im Buchenstück« der Ortsgemeinde Eitelborn;

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung am 16.09.1998 die Änderung des Bebauungsplanes »Nörrenpfad und Im Buchenstück« beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der_ Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit vom 28.09.1998 bis 27.10.1998 (einschließlich) bei der Verbandsge­meinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (mon­tags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Blath, Ortsbürgermeister

Hundehaltung

Leider ist es erforderlich, an dieser Stelle wieder einmal auf eine ordnungsgemäße Hundehaltung hinzuweisen.

Uns ist bekannt, daß die überwiegende Mehrheit der Hundehalter die Tiere verantwortungsbewußt hält. Mangelndes Verantwor­tungsbewußtsein ist immer nur bei einigen wenigen zu beobach­ten. Mit der Aussage »mein Hund macht nichts« wird einfach ignoriert, wie der Hund auf andere Menschen - insbesondere kleine Kinder oder ältere Menschen - wirkt und wie schnell ein Fehlverhalten zu gefährlichen Situationen führen kann. Unbeauf­sichtigt herumstreunende Hunde können immer eine Gefährdung für Menschen oder den Straßenverkehr bedeuten. Im Zweifelsfall ist im Rahmen der Gefährdungshaftung der Hundehalter zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

Unabhängig davon gelten für alle Hundehalter die Regelungen der Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde-des Lan­des Rheinland-Pfalz vom 13.09.1996. Hiernach sind alle Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, die unkontrolliert Wild oder Vieh hetzen oder die in gefahrdrohender oder aggressiver Weise Menschen angesprungen haben, in sicherem Gewahrsam zu halten. Außerhalb des befriedeten Bezirks sind solche Hunde anzuieinen, sie haben einen Maulkorb zu tragen und dürfen nur von Personen über 18 Jahren ausgeführt werden, die körperlich in der Lage sind, den Hund sicher zu führen. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Bußgeldern bis zu 10.000,00 DM geahndet werden. Unter bestimmten Umständen kann die Hundehaltung untersagt werden.

Nicht nur die Angst vor ordnungsbehördlichen Maßnahmen, son­dern schon der gesunde Menschenverstand sollte die betreffen­den Hundehalter eigentlich dazu bewegen, ihre Tiere verantwor­tungsbewußt zu halten.

Verbandsgemeindeverwaltung - örtliche Ordnungsbehörde -

Senioren-Stammtisch

Der nächste Senioren-Stammtisch findet planmäßig wieder am 1. Donnerstag des Monats, also am 1. Oktober 1998, in der Gast­stätte der »Augst-Halle« statt.

Norbert Blath, Bürgermeister

Großes Oktoberfest

Am 26.09.1998, 20.00 Uhr, veranstaltet der Eitelborner Karne­valsverein 1995 e.V. ein »Großes Oktoberfest« in der Augst-Hal­le.

Wir werden unseren Gästen bayerische Spezialitäten und echtes Wiesnbier anbieten. Wir konnten für dieses Ereignis die Original »Lasterbacher Musikanten« engagieren, die für Wiesn-Stim- mung sorgen werden. Aber auch die Freunde der Oldies werden auf ihre Kosten kommen und bis in die Morgenstunden tanzen können, denn auch dafür sind die Lasterbacher Musikanten be­kannt. Nehmen Sie teil an einem unvergeßlichen Abend und sichern Sie sich früh genug Ihre Eintrittskarte für diese Veranstal­tung. Der Kartenvorverkauf läuft ab sofort. Eintrittspreise: Vorver­kauf 8,00 DM, Abendkasse 10,00 DM.

Karten sind erhältlich bei: Elas Lädchen, Eitelborn, Tel.: 902192; Haarstudio Rosenbach, Neuhäusel, Tel.: 2201, sowie bei allen Vorstandsmitgliedern. Mit dem Kauf Ihrer Eintrittskarte unterstüt­zen Sie die Arbeit des Eitelborner Karnevalsvereins und damit die Finanzierung des Rosenmontagszuges.

Westerwald-Verein Eitelborn

Am Sonntag, dem 27. September 1998, treffen wir uns um 13.00 Uhr an der Augstschule, um von dort mit Pkw zu unserer Halbta­geswanderung aufzubrechen. Unser Ziel ist Obertiefenbaeh, von wo aus wir durch das Hasenbachtal/Holzhausen a. d. Haide unseren Rundwanderweg starten. Die von Rudi Winkler geführte Tour dauert ca. 3 1/2 Stunden und es empfiehlt sich, festes Schuhwerk anzuziehen. Im Waldhotel Hollermühle kehren wir ein.

Männergesangverein »Mozart« Eitelborn

Wie bereits angekündigt, wirken wir im Rahmen des Sängerfestes unserer Sangesfreunde aus Weitersburg am Freitag, dem 25. September, mit. Zur Abfahrt treffen wir uns um 19.30 Uhr an der »Augst-Halle«.

Wir hoffen, unter den gegebenen Umständen auf eine vollzählige Beteiligung der Sänger.

Vorschau

Die Teilnehmer der Sängerfahrt nach Bad Gandersheim möchten wir schon jetzt darauf hinweisen, daß die Abfahrt am 03.10.1998, um 07.00 Uhr, ab Kirmesplatz erfolgt.

SG Eitelborn/Neuhäusel

Kreisliga A

Am Sonntag, dem 27. September, spielt unsere Mannschaft auswärts gegen die Sportfreunde Moselland. Spielbeginn ist um 14.30 Uhr in Koblenz (Mittelweiden).

Vorschau

9. Spieltag, Sonntag, 4. Oktober, 14.30 Uhr, SG Eitelborn/Neu­häusel Rübenach II.

Kadenbach

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

und...nach Vereinbarung

Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax: 02620/633 Ortsbürgermeister, Telefon: 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 14. September 1998

ln der vergangenen Sitzung faßte der Rat einstimmig mehrere Beschlüsse, die alle zur Erhaltung oder Verbesserung des Orts­bildes beitragen.

Zunächst vergab der Rat den Auftrag zur Erschließung des rest­lichen Bereiches im Baugebiet »In der Au«. Noch im September sollen die Arbeiten zur Anlage einer Baustraße von der Einmün­dung der Bergstraße bis zur Bebauungsplangrenze in Höhe des Anwesens Fischers beginnen. Die Maßnahme soll möglichst noch vor Einbruch des Winters fertiggestellt sein.

Ebenfalls einstimmig vergeben wurde der Auftrag zur Ausschrei­bung von Schreiner- und Malerarbeiten im ehemaligen Schulge­bäude.

Dort werden die Fenster des Obergeschosses und an beiden Giebelseiten erneuert. Die Eingangstür am Schulgebäude soll j restauriert werden, die Tür am ehemaligen Lehrerwohnhaus wird durch eine neue ersetzt werden.

Im gesamten Ortsbereich werden in den kommenden Wochen dringend notwendige Reparaturarbeiten an verschiedenen Ge­meindestraßen durchgeführt. Dieser einstimmige Beschluß des Rates wurde auf Empfehlung des Bauausschusses gefaßt- Im Rahmen dieser Maßnahmen werden auch am Friedhof die noch ausstehenden Arbeiten im Bereich der Urnenmauer ausgeführt. Mehrheitlich entschied sich der Rat für die Anschaffung einer Kreissäge für den Bauhof. Mit dieser Verbesserung der Bauhof-1 ausstattung ist der Gemeindearbeiter nunmehr in der Lage, klei-1 nere Holzarbeiten selbst durchzuführen. I

Einstimmig faßte der Rat auch den Beschluß über die Beteiligung! der Ortsgemeinden an den Kosten der Entwässerung von Bau-I