Montabaur
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Nr. 39/98
Trainingszeiten:
Herren (ab 17 Jahre): Donnerstags, 19.30 bis 21.30 Uhr, Neue Kreissporthalle, Montabaur; freitags, 20.00 bis 21.30 Uhr, Neue Kreissporthalle, Montabaur.
Damen (ab 17 Jahre): Montags, 18.30 bis 20.00 Uhr, Neue Kreissporthalle, Montabaur
wB-Jugend (bis 1982): Montags, 18.30 bis 20.00 Uhr, Neue Kreissporthalle, Montabaur
mC-Jugend (bis 1984): Mittwochs, 18.30 bis 20.00 Uhr, Turnhalle, Ruppach-Goldhausen
mD-Jugend (bis 1984): Mittwochs, 17.00 bis 18.30 Uhr, Turnhalle, Ruppach-Goldhausen
wD-Jugend (bis 1984): Freitags, 17.00 bis 18.30 Uhr, Turnhalle, Ruppach-Goldhausen
Minis (bis 1990): Freitags, 16.00 bis 17.00 Uhr, Turnhalle, Ruppach-Goldhausen
Interessierte sind natürlich recht herzlich willkommen, da wir beabsichtigen, die Abteilung noch weiter auszubauen.
Weitere Informationen durch Oliver Köllig, Mittelweg 4, 56244 Leuterod, Telefon 02602/8950 privat, 02623/600494 dienstlich oder unverbindlich bei einem Trainingstermin mal vorbeischauen.
“AUGST”
Kartenverkauf für den Bereich »Augst« bei folgenden Senioren Vertretern:
Nähere Informationen: siehe bei »in Montabaur ist was los«
Anna-Maria Blath, Hunselweg 1, 56337 Eitelborn, Tel.: 02620/8825
Helmut Marx, Kirchstraße 3, 56337 Kadenbach, Tel.: 02620/1001 oder 02620/633
Herr Blaufuß, Westerwaldstraße 18,56335 Neuhäusel, Tel.: 02620/1402
Agnes Schughart, Hauptstraße 56, 56337 Simmern, Tel.: 02620/2266
Großes Oktoberfest
Am 26.09.1998, 20.00 Uhr, veranstaltet der Eitelborner Karnevalsverein 1995 e.V. ein »Großes Oktoberfest« in der Augst-Halle.
Wir werden unseren Gästen bayerische Spezialitäten und echtes Wies’nbier anbieten. Wir konnten für dieses Ereignis die Original »Lasterbacher Musikanten« engagieren, die für Wies'n-Stim- mung sorgen werden. Aber auch die Freunde der Oldies werden auf ihre Kosten kommen und bis in die Morgenstunden tanzen können, denn auch dafür sind die Lasterbacher Musikanten bekannt. Nehmen Sie teil an einem unvergeßlichen Abend und sichern Sie sich früh genug Ihre Eintrittskarte für diese Veranstaltung, Der Kartenvorverkauf läuft ab sofort. Eintrittspreise: Vorverkauf 8,00 DM, Abendkasse 10,00 DM.
Karten sind erhältlich bei: Ela’s Lädchen, Eitelborn, Tel.: 902192; Haarstudio Rosenbach, Neuhäusel, Tel.: 2201, sowie bei allen Vorstandsmitgliedern. Mit dem Kauf Ihrer Eintrittskarte unterstützen Sie die Arbeit des Eitelborner Karnevalsvereins und damit die Finanzierung des Rosenmontagszuges.
Freundschaftsspiel B-Jugend
TuS Koblenz gegen B-Jugend 1. FC Köln
Ein fußballerischer Leckerbissen findet am Samstag, 10. Oktober 1998, im »Augst-Stadion« statt. Hier trifft die B-Jugend des TuS Koblenz in einem Freundschaftsspiel auf die starke B-Jugend des 1. FC Köln. Anstoß zu diesem Spiel ist um 16.00 Uhr. Ein sicherlich interessanter Kraftvergleich zwischen zwei Jugendmannschaften dieser traditionellen Fußballclubs.
Jugendspielgemeinschaft »Augst«
An ^diesem Wochenende finden folgende Meisterschaftsspiele
A”Jugend, Sonntag, 27.09.1998,11.00 Uhr, gegen SV Arzbach In Arzbach
B-Jugend, Samstag, 26.09.1998, 16.30 Uhr, gegen JSG Arzheim/Pfaffendorf/Horchheim in Arzheim
C-Jugend, Samstag, 26.09.1998,15.15 Uhr, gegen JSG Nieder- werth/Vall. im Augst-Stadion oder Nörrberg (je nach Wetterlage)
E1, Samstag, 26.09.1998,14.00 Uhr, gegen TuS Niederberg II in Kadenbach
E2, Samstag, 26.09.1998,14.00 Uhr, gegen TuS Niederberg I in Niederberg
E3, Samstag, 26.09.1998, 14.00 Uhr, gegen JSG Immen- dorf/Arenberg II in Simmern
F1, Freitag, 25.09.1998,18.00 Uhr, gegen BSC Güls I in Güls
F2, Freitag, 25.09.1998,18.00 Uhr, gegen JSG Rheindörfer Kaltenengers in Kaltenengers
Eitelborn
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.30 bis 20.00 Uhr
Telefon und Fax: 02620/8610
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Nörrenpfad und Im Buchenstück« der Ortsgemeinde Eitelborn; hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung am 16.09.1998 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Nörrenpfad und Im Buchenstück« zu ändern. Der Planbereich ist aus der nachfolgend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Blath, Ortsbürgermeister

