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Montabaur

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EISBACHGEMEINDEN

Girod

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Donnerstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Telefon: 06485/4696

Schützenverein Punkt 12 e.V. Kleinholbach

Der Schützenverein lädt zu seinem diesjährigen Schützenfest am 15. und 16. August 1998 recht herzlich ein.

Folgendes Programm ist für die beiden Tage vorgesehen: Sams­tag, 15.08.1998, 13.00 Uhr Königsschießen der Jugend und Schüler; 16.00 Uhr Königsschießen der Schützenklasse; 20.00 Uhr Proklamation der Schützenkönige sowie Ehrungen, an­schließend Tanz.

Sonntag, 16.08.1998, 10.00 Uhr Frühschoppen; 14.00 Uhr Kaf­fee und Kuchen.

Männergesangverein »Concordia« Girod

Ständchen

Am Dienstag, dem 18.08.1998, treffen wir uns um 19.00 Uhr im Gemeindehaus zu einer kurzen Probe. Anschließend bringen wir unserem aktiven Sänger Berthold Ressmann ein Ständchen an­läßlich seines 70. Geburtstages.

Um eine rege Teilnahme wird gebeten.

TuS Girod/Kleinholbach e.V.

Alte Herren

Alle, die ihren bestellten Trainingsanzug noch nicht bezahlt ha­ben, sollen dies umgehend bei Dieter Stahlhofen erledigen.

_ Görgeshausen _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekanntgege­ben. Telefon: 06485/222.

SV Grün-Weiß Görgeshausen

Abteilung Alte Herren

Da sich einige Daten und Zeiten gern, unserem Terminplan geän­dert haben, bitten wir um Beachtung der nachfolgenden Termine. Am 22.08.1998 spielen wir um 17.00 Uhr in Schadeck/Hofen, am Mittwoch, dem 26.08.1998, um 19.30 Uhr in Görgeshausen gegen Beuerbach, am 29.08.1998 erst um 18.15 Uhr in Willmen­rod. Das Spiel gegen Mensfelden wird von Samstag, dem 05.09.1998, auf Mittwoch, dem 09.09.1998, um 19.00 Uhr, auf unseren Sportplatz verlegt.

Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt be­kanntgegeben. Telefon 02602/4157, Telefax 02602/917721, Te­lefon Bürgerhaus 02602/970867.

Alte Herren Eisbachtal

Am Samstag, dem 15.08.1998, um 16.00 Uhr, spielen wir bei unseren Sportfreunden in Heilberscheid.

Am Dienstag, dem 18.08.1998, um 19.00 Uhr, spielen wir in Bad Ems. Abfahrt: 18.15 Uhr.

Nr. 33/98 ij

Heilberscheid

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags.von 18.00 bis 19 miJ

im Dorfgemeinschaftshaus, Telefon: 06485/4455 " !

Kirmes in Heilberscheid

Am kommenden Wochenende, vom 15.08. bis 17.08.1998, feie wir die »Berscheder Kirmes«. Diese dörfliche Tradition sollten wir I zum Anlaß nehmen, ein paar fröhliche Stunden im Kreise de ^ Dorfgemeinschaft zu verbringen. .j

Den Jugendlichen, die sich in diesem Jahr für die Vorbereituna und Durchführung der Kirmes einsetzen, sei hiermit recht herzlich gedankt. !

Alle Heiiberscheider, ihre Freunde und Bekannten, heiße ich herzlich willkommen und wünsche für die Kirmestage Freude und | Geselligkeit.

Die Familie Ergüzel und die Schausteller freuen sich auf Ihren l Besuch,

Die Ortsgemeinde lädt, wie schon in den letzten Jahren, a Heiiberscheider Kinder am Kirmesmontag, von 11.00 bis 12.051 Uhr, zur kostenlosen Karussellfahrt ein. Alle Heiiberscheider! möchte ich bitten, an den Kirmestagen ihre Häuser mit Fahnen' zu schmücken. !

Egon Reichwein, Ortsbürgemeister

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr j|

Evtl. Änderungen bitte ich dem Aushang am Bürgermeisteramt j zu entnehmen.

Telefon und Fax:.06485/223,

Öffentliche Bekanntmachung

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen' wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteiis eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftucn bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

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Änderung des Bebauungsplanes »In den Wolfen-Am hohen Rain« der Ortsgemeinde Nentershausen hier; Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat die Änderung des Bebauungsplanes »In den Wolfen - Am hohen Rain« am 12.03.1998 als Satzung beschlossen. Da die Bebauungsplanän­derung aus dem Flächennutzungsplan der Verbändsgemeinde Montabaur entwickelt wurde, war eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nicht erforderlich.

Die Bebauungspianunterlagen können bei der Verbandsgemein­de Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, diens-1 tags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs.

1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor­schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegen­über der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form- Vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.