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Montabaur

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Nr. 32/98

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Teilnehmer eine Urkunde sowie ein kleines Präsent vom Sponsor. Nach dem 300-Meter-Schwimmen im Hundsänger Freibad ging es dann auf eine 20-km lange Radstrecke von Hundsangen aus über Wallmerod, Bilkheim Steinefrenz, Berod bis nach Dreikir­chen. Vom Sportplatz Dreikirchen aus war dann die 5-km-Lauf- strecke zu bewältigen. Und diese hatte es in sich. Einige Meter Höhenunterschied waren zu bewältigen und das bei mittlerweile hochsommerlichen Temperaturen.

Am Schluß des Sportereignisses jedoch waren alle Triathleten wieder vereint und konnten aus den Händen von Ortsbürgermei­ster Ansgar Ortseifen aus Dreikirchen sowie Regionalmarktleite­rin Marie-Luise Herzmann von der Volksbank Montabaur-Wall­merod ihre Urkunden entgegennehmen.

Als Fazit bleibt festzuhaiten, daß dem 2. Volksbank-Triathlon in 1999 mit Sicherheit ein dritter folgen wird, so die Verantwortlichen vom SC Dreikirchen, Roland Arnold und Gerhard Klechz.

Wer sind die besten Pflüger im Westerwald?

Junge Landwirte sind zur Teilnahme am Kreisentscheid im Leistungspflügen aufgerufen

»Wer sind die besten Pflüger im Westerwald?«; dieses Geheimnis wird am Sonntag, 30.08.1998, in Maulsbach gelüftet! Dort findet der Kreisentscheid im Leistungspflügen 1998 statt, bei dem wie­der Geschick und Augenmaß gefragt sind. Der Kreisentscheid im Leistungspflügen kann bei der Landjugend des Kreises Altenkir­chen auf eine lange Tradition zurückblicken. Bereits seit Jahr­zehnten wird dieser Wettkampf von der Landjugend ausgerichtet und durchgeführt.

Das Leistungspflügen ist grundsätzlich für alle Bewerber offen. Es wäre wünschenswert, wenn alle Auszubildenden in der Landwirt­schaft an diesen Wettbewerben mit ihren betriebseigenen Pflügen und Schleppern teilnehmen würden. Auch jüngere Pflüger haben eine Siegerchance. Es sind Beet- und Drehpflüge zugeiassen. Für den Wettbewerb sind zwei- und dreifurchige Pflüge am besten geeignet. Anmeldungen für den Kreisentscheid nehmen ab sofort der Vorsitzende der Landjugendgruppe Flammersfeld, Stefan Schneider (Pracht), Telefonnummer: 02682/ 4855, und Stellver­treter Jens Berger (Flammersfeld), Telefon: 02685/989216, ent­gegen.

Parallel zu dem Kreisentscheid im Leistungspflügen lädt die Land­jugendgruppe Flammersfeld schon jetzt zur Teilnahme an dem »3. Westerwälder Strühkopprennen« ein, das wieder eine tolle »Gaudi« mit Spaß und Geselligkeit verspricht. Vereine und Ju­gendgruppen sollen ihr Geschick mit dem Stroh unter Beweis stellen. Ein Hindernisfahren mit dem Traktor steht für Kinder auf dem Programm, und für das leibliche Wohl ist ebenfalls bestens gesorgt.

Vergleichende Werbung

Auch wenn die vergleichende Werbung zukünftig europaweit, d.h. auch in Deutschland, grundsätzlich erlaubt ist, ist nach wie vor Vorsicht bei diesem Thema geboten. Anlaß für zahlreiche Pres­semeldungen in den vergangenen Wochen sind zwei Urteile des Bundesgerichtshofes, in denen dieser seine bisherige Rechtspre­chung zur vergleichenden Werbung geändert und der EU-Richt- linie des Europäischen Parlamentes und Rates angepaßt hat. Im Ergebnis ist festzuhaiten, daß vergleichende Werbung bereits heute, auch ohne entsprechende Umsetzung in nationales Recht, zulässig ist. Ein Verstoß gegen § 1 UWG liegt nicht vor, soweit die Werbung den Anforderungen der EU-Richtlinie entspricht.

Die pauschalen Pressemeldungen zur künftigen Zulässigkeit ver­gleichender Werbung haben aber zu Mißverständnissen in Händ­lerkreisen geführt. Sowohl die EU-Richtlinie als auch die beiden genannten Entscheidungen des BGH führen nicht zu einer grund­sätzlichen Freigabe der vergleichenden Werbung. Sie ist vielmehr nur dann zulässig, wenn die Voraussetzungen der Richtlinie beachtet werden. Hierzu gehören:

- Die vergleichende Werbung darf nicht irreführend sein.

- Der Vergleich muß sich auf Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung richten.

- Der Vergleich muß objektiv sein und sich auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare oder typische Eigenschaften dieser Waren und Dienstleistungen beziehen zu denen auch der Preis gehören kann.

- Durch den Werbevergleich darf auf dem Markt keine Verwechslung zwischen dem Werbenden und einem Mitbewerber oder zwischen Marken, den Handelsnamen anderen Unterscheidungszeichen, den Waren oder den Dienstleistungen des Werbenden und denen eines Mitbewer­bers verursacht werden.

- Durch den Werbevergleich dürfen weder Marken, die Handelsnamen oder andere Unterscheidungszeichen noch die Waren, Dienstleistungen, die Tätigkeiten oder die Verhältnisse eines Mitbewerbers herabgesetzt oder verun­glimpft werden.

- Bei Waren mit Ursprungsbezeichnungen darf sich der Vergleich in jedem Fall nur auf Waren mit der gleichen Bezeichnung beziehen.

- Der Werbevergleich darf den Ruf einer Marke, eines Handelsnamens oder anderer Unterscheidungszeichen eines Mitbewerbers oder den Ruf der Ursprungsbezeichnungen von Konkurrenzerzeugnissen nicht in unlauterer Weise ausnut­zen.

Die vorgenannten Kriterien wurden aber in der Vergangenheit schon immer im Rahmen der vergleichenden Werbung angewen­det.

Bezaubernder Zirkusabend in Westerburg

Die Kreissparkasse Westerwald hatte anläßlich der offiziellen PS-Auslosung Juli 1998 ins Zirkuszelt auf die »Westerburger Hofwiese« eingeladen.

Nach dem offiziellen Teil des Programms, der Ziehung der Ge­winnummern, machten Jung und Alt große Augen, als es im Sternenzelt des Zirkus Corty Althoff hieß: »Manege frei«.

Die Zuschauer hielten den Atem an, als die Trampolinspezialisten »Die Lipsis« waghalsige Kunststücke und gekonnte Akrobatik vorführten. Der allseits beliebte Clown »Bubu« begeisterte mit seinem Schalk und Schabernack und löste eine Kanonade von Lachsalven aus. Im Laufe des Abends zogen weitere Künstler mit lustigen und überwältigenden'Darbietungen die zahlreichen Be­sucher in ihren Bann. Der eigens aus Indien eingeflogene Feuer­spucker brachte das Publikum unheimlich ins »Schwitzen«, und der Zirkusdirektor, der mit seiner Elefantenparade eine giganti­sche Dressurshow vorführte, sorgte für faszinierende Unterhal­tung.

Die strapazierten Nerven aller Anwesenden wurden nicht ge­schont, denn der mehrfach preisgekrönte Trapez- und Strapaden- künstler Sven Maree zeigte in schwindelnder Höhe seine Kunst­stücke.

Doch nicht nur die Artisten des Zirkus überzeugten mit ihrem Können, sondern auch couragierte kleine Zuschauer, die sich riesige Würgeschlangen um den Hals legen ließen, sorgten für Aufregung.

Ausnahmslos waren sowohl der Veranstalter, die Kreissparkasse Westerwald, als auch die großen und kleinen Zuschauer mit dem abwechslungsreichen Programm sehr zufrieden.

Die Idee der Kreissparkasse Westerwald, die PS-Auslosung im Rahmen einer Zirkusveranstaltung zu präsentieren, ist in jedem Fall gelungen!

Mons & Tabor Tierschutz e.V.

Tierschutztelefon.02608/222

Hundenotruf.02602/7983

Katzennotruf.02602/916852 und 01 71/2439685

Nächstes Treffen zur Organisation der Helfer zum Aufbau des neuen Tierheims in Montabaur

Das Treffen findet am Dienstag, dem 01.09.1998, um 19.30 Uhr in Leuterod, Gaststätte Hagemeier/U. Frey, statt.