Montabaur
Eintritt 10,00 DM, Ermäßigungen für Jugendliche und Bedürftige sind möglich. Eintritt für Jugendgruppen und Schulklassen nur 5,00 DM. Karten nur an der Abendkasse. Info bei Uli Neuroth, Tel.: 02602/18691, oder Uli Schmidt, Tel.: 02608/636.
Daubach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Donnerstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden am Rathaus bekanntgemacht
Gemeindeverwaltung Daubach - Umlegungsausschuß -
Bekanntmachung
Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Im Bäumches- feld« der Ortsgemeinde Daubach
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Im Bäumches- feld« der Ortsgemeinde Daubach ist am 06.07.1998 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben. Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Daubach schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 07.07.1998 (S.)
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses gez. Reichling
Raimund Hahn erhielt die Ehrennadel des Landes »Rheinland-Pfalz«
Im Rahmen einer Feierstunde im Kreishaus in Montabaur wurde unserem Ortsbürgermeister Raimund Hahn von Landrat Weinert im Auftrag des Ministerpräsidenten Kurt Beck in Anerkennung seiner Verdienste um die Gemeinschaft die »Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz« verliehen.
Diese Auszeichnung würdigt das große Engagement sowie die freundschaftliche Zusammenarbeit mit allen Bürgern und Ortsvereinen.
Mit den Daubacher Vereinen ist Raimund Hahn schon seit frühester Jugend verbunden. So hat er von Gründung an bis 1964 im Blasorchester das S-Horn gespielt, ist seit 1966 aktiver Sänger im Männergesangverein Frohsinn Daubach e.V. und seit vielen Jahren 2. Vorsitzender, dem Westerwald-Verein gehört er seit seiner Gründung an, ebenfalls ist er Mitglied im DRK-Ortsverein Daubach. Schon viele Jahre organisiert er und führt die Mehrtagesausflüge des Männergesangverein Frohsinn durch. Von 1979 an ist Raimund Hahn Mitglied des Ortsgemeinderates von Daubach.
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Seit seinem Amtsantritt 1989 wurden viele Projekte vom begonnen und vollendet. Besonders zu erwähnen sind: Erwerb des Hauses Dennebaum und der Umbau zum hJ mathaus, 1991 Anlage des Friedhofes, die Fertigstellung h! fl Neubaugebietes »In den Gärten«, die Teilnahme am Wettbev« »Unser Dorf soll schöner werden« 1993 mit einem 2. rM - - Kreisebene und einen 4. Platz auf Bezirksebene, die N< tung des Park- und Kinderspielplatzes am Beckersgrabenü 650-Jahrfeier 1993, Aufstellung des Bebauungsplanes »!» Bäumchesfeld«, der Bau der Dreifaltigkeitskapelle, die Renofe rung der Grillhütte und des Rathauses, die Auszeichnung« Bronze der »Konrad Adenauer Stiftung für Kommunalpoi 1998« für »Bürgerinitiative und Dorfentwicklung« am 20.06.1« in Stuttgart. F
Noch viele andere Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Gemei de Daubach wurden von ihm mitgestaltet und begleitet. Immer fl er als Handwerker auf den Baustellen gearbeitet, seine gesti 5 rischen Ideen eingebracht, die Arbeiten vorangetrieben um a„ w möglichst kostengünstig für die Gemeinde und seine Bürger j erstellen.
Auch nach 9 Bürgermeisterjahren ist sein Ansehen im Dorf uis] verändert.
Ebenfalls sei an dieser Stelle auch seiner Ehefrau die ihn bei allen anfallenden Arbeiten unterstützt.
Im Namen aller Bürgerinnen und Bürger, aller Ortsvereine umt des Ortsgemeinderates gratuliere ich unserem Ortsbürgermeist! Raimund Hahn zu dieser hohen Auszeichnung und wünsche W 1 daß er uns noch lange gesund und schaffensfroh erhalten bleib
Reinhard Mies, I. Ortsbeigeordn ei#
Dorfcafe am Sonntag, 19- Juli, geöffnet
Auch am Sonntag, 19. Juli, ist in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Ulf das Daubacher Dorfcafe geöffnet. Erstmals in diesem Jahr übei nimmt der MGV »Frohsinn« die Bewirtung.
In einer Fotoausstellung zeigt Hobbyfotograf Walter Klug seinf schönsten Landschaftsbilder aus nah und fern.
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Holler
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Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uli
Deutsche Meisterschaften im Einer-Straßenfahren (Nachwuchs)
am 25. und 26. Juli 1998 in Montabaur
Von der Streckenführung der Deutschen Meisterschaft wird aui die Ortsgemeinde Holler berührt, hier gelten folgende Verkehi regelungen:
- Alle Anlieger der Hauptstraße vom Ortseingang bis zur Kirciij sowie der Johannes-Henkel-Straße und der Niederelbert! Straße werden gebeten, ihre Fahrzeuge außerhalb Rennstrecke abzustellen, wenn sie sie während Veranstaltung benutzen möchten.
- Weil die Hauptstraße von der Kirche bis nach Montabaur unf
die Verbindung nach Niederelbert gesperrt sind, ist ein: Umleitung über Untershausen, die K166 und K173 bis nac Welschneudorf, von dort über die L 327 nach Oberelbert um die K 169 (sog. »Mittelweg«) bis zur Umgehungsstraße uni zur B 49 erforderlich. I
Wir bitten alle Anwohner um Verständnis für die Straßensperruij gen, Umleitungen und die damit verbundenen Umstände; es isl jedoch zur sicheren Durchführung einer solchen sportlich! Großveranstaltung und zur Vermeidung von Gefahren für Tel nehmer und Zuschauer unerläßlich, die Rennstrecke vom meinen Straßenverkehr freizuhalten. Die Zufahrt der Rettung^ dienste ist überall-auch innerhalb der Rennstrecke-gewi
stet.
Bitte befolgen Sie die Anweisungen der eingesetzten Ordner ui vermeiden Sie in jedem Fall die gesperrte Rennstrecke mit Falf zeugen zu befahren. I
Nähere Einzelheiten zu Zeitplan und Streckenverlauf finden St unter der Rubrik »Die Verwaltung informiert«. s
Verbandsgemeindeverwalm — Ordnungsam

