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Montabaur

(Görgeshausen). Bitte bei Günther Hummer, Tel.-Nr. 06485/269, anmelden.

Nach der Sommerpause spielen wir am Samstag, dem 22.08.1998, um 17.00 Uhr, in Schadeck/Hofen und am Mittwoch, dem 26.08.1998, um 19.30 Uhr, in Görgeshausen gegen Beuer­bach.

Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt be­kanntgegeben. Telefon 02602/4157, Telefax 02602/917721, Te­lefon Bürgerhaus 02602/970867.

Gymnastikgruppe Großholbach

Für unseren Tagesausflug am 29.08.1998 nach Winningen bitten wir bis spätestens 31.07.1998 um Eure Anmeldung.

Da die Halle in Ruppach-Goldhausen im August geschlossen ist, fällt die Gymnastik aus.

Alte Herren Eisbachtal G. G.

Am Samstag, dem 18.07.1998, um 16.30 Uhr, spielen wir bei unseren Sportfreunden in Nauroth/Mörlen. Abfahrt: 15.40 Uhr. Am Dienstag, dem 21.07.1998, um 19.00 Uhr, erwarten wir unse­re Sportkameraden aus Herschbach Uww. Platzaufbau usw. Horst und Peter Hommrich.

Für Freitag, den 24.07.1998, oder Samstag, den 25.07.1998, suchen wir noch einen Spieipartner. Tel.: 02602/3565.

Heilberscheid

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus

Öffentliche Bekanntmachung

2. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid vom 3. Juli 1.998

Der Ortsgemeinderat Heilberscheid hat in seiner Sitzung am 10. Juni 1998 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S. 653), sowie der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBI. S. 175) und des § 30 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17.02.1987 folgende Sat­zung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird: §1

Die Satzung der Ortsgemeinde Heilberscheid über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird wie folgt geändert:

§ 2 Höhe der Gebühren - wird um den Punkt 1.1.5 ergänzt:

I.: Bestattungsgebühren

1. Erdbeisetzungen

1.1. in Reihengrabstätten

1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten

5. Lebensjahr.220,-DM

1.1.2 Verstorbene nach Vollendung des

5. Lebensjahres.550,DM

1.2. in Wahlgrabstätten

1.2.1 Verstorbene nach Vollendung des

5. Lebensjahres.550,-DM

1.3. Urnen-Beisetzungen

1.3.1 in Reihen- oder Wahlgrabstätten.140,- DM

1.3.2 in Reihen- oder Wahlgrabstätten,

in denen bereits Erdbestattete ruhen.100,- DM

1.4. Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten 1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach

polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist, oder personenstands­rechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden

Grabstätten beigesetzt werden.100,- DM

1.5 Soweit für Bestattungen an Samstagen Mehrkosten ent­stehen, sind diese der Ortsgemeinde zu erstatten.

28

Um

und

Wf

§2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannte chung in Kraft. '

56412 Heilberscheid, den 3. Juli 1998 Ortsgemeinde Heilberscheid (S.)

Reichwein, Ortsbürgermeisi

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-I (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzeszu Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. DezemM 1995 (GVBI. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: ]

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvo^ Schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zf stände gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmjf chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gj| nicht, wenn

1

2 .

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachuij der Satzung verletzt worden sind, oder 1

vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschlul beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-ods Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaf tung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unte Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begrdii den soll, geltend macht. ?

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemadii so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermati diese Verletzung geltend machen.

56412 Heilberscheid, 3. Juli 1998 (S.)

Reich wein, Ortsbürgermeisti

Alte Herren Heilberscheid

Wer an unserem Ausflug an den Luganer See vom 03.09. 06.09.1998 teilnehmen möchte, melde sich bitte umgehend te Claus Reusch an. Auch Nichtmitglieder haben die Möglichki sich anzumelden. j

Wer sich bereits angemeldet hat, wird gebeten, eine Anzahluij von 100,00 DM pro Person auf das Konto bei der KSK Montaba| Kto-Nr. 100 530 203, zu leisten; Stichwort: Lugano.

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Mittwochs.von 17.00 bis 19.001

Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben, t lefon 06485/223.

Katholische, öffentliche Bücher! Nentershausen

Bücherei-Info

Die katholische, öffentliche Bücherei Nentershausen machtvoll 28.07. bis 15.08.1998 Ferien. Ab 18.08. ist wieder wie gewollt geöffnet.

Mutter-Kind-Spielkreis

1 .Treffen nach den Ferien am Donnerstag, dem 10.09., von 10, bis 11.30 Uhr. Auf Euer Kommen freut sich Anja Born, ln Telefon 4140.

MGV »Eintracht« Nentershausen

MGV-Tagesausflug Samstag, 5. September 1998

Der Männergesangverein »Eintracht« startet am 5. Septemb| 1998 seinen Tagesausflug. Alle Vereinsmitglieder sind zu diesi Tagestour recht herzlich eingeladen. Wir haben ein buntes Ril menprogramm zusammengestellt, das Geselligkeit, Stimmuff und gute Laune verbreiten soll.

Programm

Um 07.30 Uhr Abfahrt der Busse von Nentershausen nach Li|j Von dort geht es mit dem Personenschiff »Schloß Engers« r' abwärts nach Köln. Gegen 12.00 Uhr besuchen wir eintypis|| kölsches Brauereilokal, wo wir auch zu Mittag essen können.

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