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Montabaur

Zur Verstärkung der Bemühungen des Sozialamtes der Ver­bandsgemeindeverwaltung, »Hilfe zur Arbeit« für Sozialhil­feempfänger zu leisten, soll eine zusätzliche Stelle für eine »Auswegberatung« geschaffen werden. Zunächst soll hierfür eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beantragt werden. Wenn der Antrag nicht erfolgreich ist, müßte die Stelle ausge­schrieben werden.

2. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird gebeten, die schon bestehenden Kontakte zur gewerblichen Wirtschaft zu vertie­fen, um die Bereitschaft, Arbeitsmöglichkeiten für Sozialhil­feempfänger zu schaffen, zu vergrößern. Dazu soll ein »Bera­terkreis« gegründet werden, dessen Aufgabe es ist, Betriebe über die Möglichkeit der Hilfe zur Arbeit zu beraten und Kontakte zwischen Sozialamt und Betrieben zu knüpfen bzw. zu intensivieren.

3. Interessierten Hilfeempfängern soll im Wochenblatt der Ver­bandsgemeinde kostenfrei die Möglichkeit geboten werden, ihre Arbeitskraft anzubieten. Gedacht ist an eine »Hilfebörse« für arbeitssuchende Sozialhilfeempfänger. Sofern von den Hilfeempfängern gewünscht sollen die Angebote auch unter Chiffre möglich sein.

Für die Ausstellung von Zeugnissen für Teilungen und Ände­rungen von baulichen Anlagen im Bereich von Erhaltungs­satzungen wird ab dem 01.08.1998 eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Bedingt durch die Änderung des Baugesetzbuches zum 31.12.1997 sind die Gemeinden verpflichtet Antragstellern Zeug­nisse für

1. nicht genehmigungsbedürftige Teilungen (§§ 19, 20 BauGB)

2. nicht genehmigungsbedürftige Teilungen in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen (§ 22 Abs. 6 BauGB) und

3. nicht genehmigungspflichtige Änderungen von baulichen An­lagen im Bereich von Erhaltungssatzungen (§ 172 Abs. 1 BauGB)

auszustellen. Dabei handelt es sich um eine Amtshandlung für die nach § 94 Abs. 2 Gemeindeordnung eine Verwaltungsgebühr zu erheben ist. Das allgemeine Gebührenverzeichnis sieht für solche Amtshandlungen einen Gebührenrahmen bis zu 40,00 DM vor. Die Verbandsgemeinderatsmitglieder beschließen einstimmig die Verwaltungsgebühr für die genannten Zeugnisse auf 30,00 DM festzusetzen. Diese Gebühr wird ab dem 01.08.1998 erhoben.

Die Verwaltung erhält Flexibilität bei der Kreditaufnahme

Der Kreditbedarf der Verbandsgemeinde Montabaur beträgt für das Haushaltsjahr 1998 nach den Festsetzungen im Haushalts­plan 1.900.000 DM. Für die Erschließungsmaßnahme »Illbach« sind 1.400.000 DM, zum Umbau des Hallen- und Freibades 500.000 DM davon bestimmt.

Die Kapitalmarktlage läßt seit langer Zeit wegen ständiger Verän­derungen die Abgabe verbindlicher Kreditangebote durch die Geldgeber für einen längeren Zeitraum nicht mehr zu.

Bei der Fixierung der Angebote auf einen bestimmten Tag bejj aufgrund der ständigen Schwankungen bei einem längeren Scheidungsprozeß die Gefahr schlechterer Konditionen. I alle Marktbewegungen flexibel reagieren zu können, sollte! Verwaltung unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaft! keit und Sparsamkeit in die Lage versetzt werden, bei Bedarf Darlehen zu den günstigsten Bedingungen abzurufen.

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Aufnahme von Kredite^ Vorfinanzierung der Erschließungsmaßnahme »Illbach« infi von 1 .400.000 DM und von 500.000 DM zur Restfinanzierung Hallenbad-Umbaues für das Haushaltsjahr 1998 zu. <

Die Verwaltung wird mit der Kreditaufnahme den günstig; Konditionen beauftragt. Bei gleichen Bedingungen soll ortsan! sigen Instituten der Vorzug gegeben werden.

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten

der Verwaltung

Montag bis Freitag.08.00 bis 12.0011

Donnerstag auch.16.00 bis 18.001t

Zentrale Tel.-Nr.02602/126,

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.08.00 bis 16.00 Uhr durchgeheii

Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehe!

Freitag.08.00 bis 12.00l|

Tel.-Nr.02602/126.1!

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uli

und.14.00 bis 16.00 Ul

Donnerstag. 08.00 bis 12.301

und.:.14.00 bis 18.0011

Freitag.08.00 bis 12.30 U!j

Zimmer 220 Tel.-Nr..02 6 02/126.131

Zimmer 221 Tel.-Nr.02602/126.1SI

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.08.00 bis 11.30 Uli

Tel.-Nr.02602/126.33!

oder nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-i benutzen.

Vergabe des Umweltpreises

Für beispielhafte Arbeiten zum Natur- und Umweltschutz wurden vier Schulen aus dem Gebiet der Verbandsgemeinde Monta­baur mit dem Umweltpreis 1997 ausge­zeichnet.

Die Berggarten-Schule, die auch von Schü­lern aus dem Gebiet der Verbandsgemein­de Montabaur besucht wird, erhielt den Preis für ihre Umweltprojektwoche, in der sich die Schüler mit Themen wie Arten­schutz, Müllbeseitigung und allgemeine Umweltthemen sowie Gestaltung eines Schulgartens befaßt haben.

Herr Kohlhaas, Konrektor der Grundschule Nen­tershausen, bei der Entgegennahme der Plakette zum Umwelpreis aus den Händen von Herrn Schaaf, Er­sten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur

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