Montabaur
Zur Verstärkung der Bemühungen des Sozialamtes der Verbandsgemeindeverwaltung, »Hilfe zur Arbeit« für Sozialhilfeempfänger zu leisten, soll eine zusätzliche Stelle für eine »Auswegberatung« geschaffen werden. Zunächst soll hierfür eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beantragt werden. Wenn der Antrag nicht erfolgreich ist, müßte die Stelle ausgeschrieben werden.
2. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird gebeten, die schon bestehenden Kontakte zur gewerblichen Wirtschaft zu vertiefen, um die Bereitschaft, Arbeitsmöglichkeiten für Sozialhilfeempfänger zu schaffen, zu vergrößern. Dazu soll ein »Beraterkreis« gegründet werden, dessen Aufgabe es ist, Betriebe über die Möglichkeit der Hilfe zur Arbeit zu beraten und Kontakte zwischen Sozialamt und Betrieben zu knüpfen bzw. zu intensivieren.
3. Interessierten Hilfeempfängern soll im Wochenblatt der Verbandsgemeinde kostenfrei die Möglichkeit geboten werden, ihre Arbeitskraft anzubieten. Gedacht ist an eine »Hilfebörse« für arbeitssuchende Sozialhilfeempfänger. Sofern von den Hilfeempfängern gewünscht sollen die Angebote auch unter Chiffre möglich sein.
Für die Ausstellung von Zeugnissen für Teilungen und Änderungen von baulichen Anlagen im Bereich von Erhaltungssatzungen wird ab dem 01.08.1998 eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Bedingt durch die Änderung des Baugesetzbuches zum 31.12.1997 sind die Gemeinden verpflichtet Antragstellern Zeugnisse für
1. nicht genehmigungsbedürftige Teilungen (§§ 19, 20 BauGB)
2. nicht genehmigungsbedürftige Teilungen in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen (§ 22 Abs. 6 BauGB) und
3. nicht genehmigungspflichtige Änderungen von baulichen Anlagen im Bereich von Erhaltungssatzungen (§ 172 Abs. 1 BauGB)
auszustellen. Dabei handelt es sich um eine Amtshandlung für die nach § 94 Abs. 2 Gemeindeordnung eine Verwaltungsgebühr zu erheben ist. Das allgemeine Gebührenverzeichnis sieht für solche Amtshandlungen einen Gebührenrahmen bis zu 40,00 DM vor. Die Verbandsgemeinderatsmitglieder beschließen einstimmig die Verwaltungsgebühr für die genannten Zeugnisse auf 30,00 DM festzusetzen. Diese Gebühr wird ab dem 01.08.1998 erhoben.
Die Verwaltung erhält Flexibilität bei der Kreditaufnahme
Der Kreditbedarf der Verbandsgemeinde Montabaur beträgt für das Haushaltsjahr 1998 nach den Festsetzungen im Haushaltsplan 1.900.000 DM. Für die Erschließungsmaßnahme »Illbach« sind 1.400.000 DM, zum Umbau des Hallen- und Freibades 500.000 DM davon bestimmt.
Die Kapitalmarktlage läßt seit langer Zeit wegen ständiger Veränderungen die Abgabe verbindlicher Kreditangebote durch die Geldgeber für einen längeren Zeitraum nicht mehr zu.
Bei der Fixierung der Angebote auf einen bestimmten Tag bejj aufgrund der ständigen Schwankungen bei einem längeren Scheidungsprozeß die Gefahr schlechterer Konditionen. I alle Marktbewegungen flexibel reagieren zu können, sollte! Verwaltung unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaft! keit und Sparsamkeit in die Lage versetzt werden, bei Bedarf Darlehen zu den günstigsten Bedingungen abzurufen.
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Aufnahme von Kredite^ Vorfinanzierung der Erschließungsmaßnahme »Illbach« infi von 1 .400.000 DM und von 500.000 DM zur Restfinanzierung Hallenbad-Umbaues für das Haushaltsjahr 1998 zu. <
Die Verwaltung wird mit der Kreditaufnahme zü den günstig; Konditionen beauftragt. Bei gleichen Bedingungen soll ortsan! sigen Instituten der Vorzug gegeben werden.
‘Die Verwaltung informiert”
Öffnungszeiten
der Verwaltung
Montag bis Freitag.08.00 bis 12.0011
Donnerstag auch.16.00 bis 18.001t
Zentrale Tel.-Nr.02602/126,
des Bürgerbüro’s
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 16.00 Uhr durchgeheii
Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehe!
Freitag.08.00 bis 12.00l|
Tel.-Nr.02602/126.1!
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uli
und.14.00 bis 16.00 Ul
Donnerstag. 08.00 bis 12.301
und.:.14.00 bis 18.0011
Freitag.08.00 bis 12.30 U!j
Zimmer 220 Tel.-Nr..02 6 02/126.131
Zimmer 221 Tel.-Nr.02602/126.1SI
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.08.00 bis 11.30 Uli
Tel.-Nr.02602/126.33!
oder nach Vereinbarung
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-i benutzen.
Vergabe des Umweltpreises
Für beispielhafte Arbeiten zum Natur- und Umweltschutz wurden vier Schulen aus dem Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur mit dem Umweltpreis 1997 ausgezeichnet.
Die Berggarten-Schule, die auch von Schülern aus dem Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur besucht wird, erhielt den Preis für ihre Umweltprojektwoche, in der sich die Schüler mit Themen wie Artenschutz, Müllbeseitigung und allgemeine Umweltthemen sowie Gestaltung eines Schulgartens befaßt haben.
Herr Kohlhaas, Konrektor der Grundschule Nentershausen, bei der Entgegennahme der Plakette zum Umwelpreis aus den Händen von Herrn Schaaf, Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur
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