Montabaur
Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit vom 13. Juli 1998 bis 12. August 1998 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) oder bei der Ortsgemeinde Eitelborn zu den ortsüblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
56337 Eitelborn, 29. Juni 1998
Norbert Blath, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn
vom 03.06.1998
Aufstellung des Bebauungsplanes »Hinterfeld«
Der Vorsitzende erläuterte den Ratsmitgliedern und anwesenden Zuhörern den vorliegenden Bebauungsplan. Nach Beratung stimmten die Ratsmitglieder über folgende Beschlußvorschläge einstimmig ab:
1. Aufstellungsbeschluß nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat beschloß, im Gemarkungsbereich »Hinterfeld« einen gleichnamigen Bebauungsplan aufzustellen.
2. Zustimmungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf des Bebauungsplanes »Hinterfeld« in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat.
3. Einleitung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Form durchgeführt, daß die Begründung und Textfestsetzung für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden können.
4. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Die Verwaltung wurde beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Haushaltsüberschreitungen genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen
Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haushaltsjahr 1997 eingetretene Haushaltsüberschreitungen vor.
Die erste Auflistung enthielt die vom Umfang her unerheblichen überplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Haushaltsjahr 1997, die sich bei 4 Haushaltsstellen auf insgesamt 2.693,85 DM beliefen. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes. Die zweite Auflistung wies erhebliche überplanmäßige Haushaltsausgaben bei insgesamt 10 Haushaltsstellen in Höhe eines Gesamtbetrages von 33.057,49 DM aus.
Bei diesen Mehrausgaben handelte es sich zum einen um den Betrag von 12.920;12 DM für den Sozialhilfeanteil der Ortsgemeinde an die Verbandsgemeinde. Art und Umfang der Hilfe sowie die Anzahl der Hilfeempfänger bestimmen letztlich den von der Ortsgemeinde zu zahlenden Kostenanteil. Den Mehrausgaben stehen Mehreinnahmen (11.496,60 DM) gegenüber.
Des weiteren mußten überplanmäßig 5.131,00 DM für die aufgrund der Umlagegrundlage tatsächlich zu zahlende Verbandsgemeindeumlage zur Verfügung gestellt werden.
Ebenfalls mußten 3.764,00 DM überplanmäßig für die aufgrund der Umlagegrundlage tatsächlich zu zahlende Kreisumlage bereitgestellt werden. *
Für die Dienstbezüge für Arbeiter mußte ein Betrag von 3.627,33 DM überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Neben den Lohnkosten für die hauptamtlichen Gemeindearbeiter kam es zu weiteren Ausgaben für die Aushilfskräfte, die in verstärktem Maße zum Einsatz kamen. Diesen Umstand berücksichtigte der ursprüngliche Haushaltsansatz (115.529,42 DM) nicht in vollem Umfang.
Weiterhin muß 1.774,96 DM für Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände überplanmäßig bereitgestellt werden. Da die tatsächlichen Kosten für die Anschaffung eines Rasenperforators, eines Rasenmähers und eines Hochdruckreinigers für das Augst-Stadion sich auf 21.549,93 DM belaufen, mußte sich die Ortsgemeinde mit 10.774,96 DM beteiligen. Bei dem Haushaltsansatz (9.000,00 DM) handelt es sich um einen geschätzten Betrag.
Für Bewirtschaftungskosten war die überplanmäßige Bereitstellung von 1.326,10 DM erforderlich. Der Haushaltsansatz
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(2.000,00 DM) berücksichtige nicht in vollem Umfang den Betrag an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.
Des weiteren mußten überplanmäßig 1.549,24 DM für die Unterhaltung des Sportplatzes zur Verfügung gestellt werden. Die Instandsetzung der Druckerhöhungsanlage sowie die Anschaffung einer Gas-Warmwassertherme verursachten insgesamt Ausgaben, die bei der Aufstellung des Haushaltes nicht absehbar waren.
Ebenfalls außerplanmäßig mußten 1.315,15 DM für die Beschaffung von Geräten und Arbeitsmaterialien bereitgestellt werden. Für die Beschaffung von Schutzkleidung für die Gemeindearbeiter, für ein Stromaggregat/Wasserpumpe, eines Bohrhammers sowie für sonstiges Arbeitsgerät und Kleinteile reichten die planmäßigen Mittel (2.694,28 DM) nicht aus. Der Haushaltsansatz kann bei Aufstellung des Planes nur grob geschätzt werden.
Die Deckung der o.g. Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen bei anderen Haushaltspositionen.
Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von den unerheblichen überplanmäßigen Haushaltsausgaben und genehmigte einstimmig die erheblichen überplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Jahr 1997.
Anordnung von möglichen verkehrshemmenden Maßnahmen in der Straße »Am Nörrenpfad«
Der Ortsgemeinderat beschloß, in der Straße »Am Nörrenpfad« in Höhe der Haus-Nr. 6 verkehrshemmende Maßnahmen in Form von drei reflektierenden rot-weißen Pfosten anzuordnen, um den Verkehr vom Bürgersteig fernzuhalten und eine Gefährdung der Fußgänger zu verhindern.
Zulassung von Befestigungen an den Grabplatten der Urnenmauer
Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, die Befestigung von Blumenvasen und Leuchten an den Grabplatten der Urnenmauer durch eine Fachfirma generell zuzulassen.
Kuchenspenden zum ökumenischen Gemeindefest am 12.07.1998
Zum ökumenischen Gemeindefest am 12.07.1998 erbitten wir noch Kuchenspenden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Ankündigungen anläßlich der Gottesdienste. Wir empfehlen die gesonderte Information zum ökumenischen Gemeindefest in dieser Ausgabe des Wochenblattes Ihrer besonderen Aufmerksamkeit.
Westerwald-Verein Eitelborn
_ Wir treffen uns am Sonntag, dem 05.07.1998, um 13.00 Uhr, an der Augst-Schule zu einer Halbtagswanderung. Die Seerosenwanderung führt uns von Höhr-Grenzhausen zur Landshube. Die Hin- und Rückfahrt erfolgt mit dem Pkw. Die Wanderung führt Eberhard Kern. Gäste sind wie immer herzlich willkommen!
Einladung zum Sommerfest
Die Eitelborner Schützengesellschaft und der Förderverein der ESG feiern am Samstag, dem 11. Juli 1998, auf der Wiese neben dem Schützenhaus ihr Sommerfest. Hierzu sind alle Mitglieder, Förderer und deren Freunde eingeladen. Ab 17.00 Uhr beginnt das Pokalschießen sowie das Königsschießen der Jäger. Anschließend findet die Grillparty mit Siegerehrung statt.
Während der Sommerpause (1. bis 31. August) findet das Schießen nur freitags von 20.00 bis 22.00 Uhr statt. Bei Bedarf und mit Absprache der Schießleitung kann auch samstags von 15.00 bis 17.00 Uhr geschossen werden.
Alte Herren »SC Eitelborn«
Am Samstag, dem 04.07.1998, findet das Heimspiel gegen unsere Sportkameraden, aus Weiler-Lessenich statt. Der Anstoß erfolgt um 16.30 Uhr im Augst-Stadion.
_ Kadenbach _
Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
und..nach Vereinbarung
Telefon 02620/633 (dienstlich) oder ab 13.30 Uhr 02620/1001 (privat).

