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Montabaur

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze ge­währt in der Zeit vom 13. Juli 1998 bis 12. August 1998 (ein­schließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) oder bei der Ortsgemeinde Eitelborn zu den ortsüblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

56337 Eitelborn, 29. Juni 1998

Norbert Blath, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn

vom 03.06.1998

Aufstellung des Bebauungsplanes »Hinterfeld«

Der Vorsitzende erläuterte den Ratsmitgliedern und anwesenden Zuhörern den vorliegenden Bebauungsplan. Nach Beratung stimmten die Ratsmitglieder über folgende Beschlußvorschläge einstimmig ab:

1. Aufstellungsbeschluß nach § 2 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat beschloß, im Gemarkungsbereich »Hin­terfeld« einen gleichnamigen Bebauungsplan aufzustellen.

2. Zustimmungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf des Bebauungs­planes »Hinterfeld« in der Form zu, wie er dem Ortsgemein­derat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat.

3. Einleitung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Form durchgeführt, daß die Begründung und Textfestsetzung für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden können.

4. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffent­licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Verwaltung wurde beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Haushaltsüberschreitungen genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen

Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haus­haltsjahr 1997 eingetretene Haushaltsüberschreitungen vor.

Die erste Auflistung enthielt die vom Umfang her unerheblichen überplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Haushaltsjahr 1997, die sich bei 4 Haushaltsstellen auf insgesamt 2.693,85 DM beliefen. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes. Die zweite Auflistung wies erhebliche überplanmäßige Haushalts­ausgaben bei insgesamt 10 Haushaltsstellen in Höhe eines Ge­samtbetrages von 33.057,49 DM aus.

Bei diesen Mehrausgaben handelte es sich zum einen um den Betrag von 12.920;12 DM für den Sozialhilfeanteil der Ortsge­meinde an die Verbandsgemeinde. Art und Umfang der Hilfe sowie die Anzahl der Hilfeempfänger bestimmen letztlich den von der Ortsgemeinde zu zahlenden Kostenanteil. Den Mehrausga­ben stehen Mehreinnahmen (11.496,60 DM) gegenüber.

Des weiteren mußten überplanmäßig 5.131,00 DM für die auf­grund der Umlagegrundlage tatsächlich zu zahlende Verbands­gemeindeumlage zur Verfügung gestellt werden.

Ebenfalls mußten 3.764,00 DM überplanmäßig für die aufgrund der Umlagegrundlage tatsächlich zu zahlende Kreisumlage be­reitgestellt werden. *

Für die Dienstbezüge für Arbeiter mußte ein Betrag von 3.627,33 DM überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Neben den Lohnkosten für die hauptamtlichen Gemeindearbeiter kam es zu weiteren Ausgaben für die Aushilfskräfte, die in verstärktem Maße zum Einsatz kamen. Diesen Umstand berücksichtigte der ur­sprüngliche Haushaltsansatz (115.529,42 DM) nicht in vollem Umfang.

Weiterhin muß 1.774,96 DM für Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände überplanmäßig bereitge­stellt werden. Da die tatsächlichen Kosten für die Anschaffung eines Rasenperforators, eines Rasenmähers und eines Hoch­druckreinigers für das Augst-Stadion sich auf 21.549,93 DM be­laufen, mußte sich die Ortsgemeinde mit 10.774,96 DM beteiligen. Bei dem Haushaltsansatz (9.000,00 DM) handelt es sich um einen geschätzten Betrag.

Für Bewirtschaftungskosten war die überplanmäßige Bereitstel­lung von 1.326,10 DM erforderlich. Der Haushaltsansatz

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(2.000,00 DM) berücksichtige nicht in vollem Umfang den Betrag an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.

Des weiteren mußten überplanmäßig 1.549,24 DM für die Unter­haltung des Sportplatzes zur Verfügung gestellt werden. Die Instandsetzung der Druckerhöhungsanlage sowie die Anschaf­fung einer Gas-Warmwassertherme verursachten insgesamt Ausgaben, die bei der Aufstellung des Haushaltes nicht absehbar waren.

Ebenfalls außerplanmäßig mußten 1.315,15 DM für die Beschaf­fung von Geräten und Arbeitsmaterialien bereitgestellt werden. Für die Beschaffung von Schutzkleidung für die Gemeindearbei­ter, für ein Stromaggregat/Wasserpumpe, eines Bohrhammers sowie für sonstiges Arbeitsgerät und Kleinteile reichten die plan­mäßigen Mittel (2.694,28 DM) nicht aus. Der Haushaltsansatz kann bei Aufstellung des Planes nur grob geschätzt werden.

Die Deckung der o.g. Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen bei anderen Haushaltspositionen.

Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von den uner­heblichen überplanmäßigen Haushaltsausgaben und genehmig­te einstimmig die erheblichen überplanmäßigen Haushaltsausga­ben für das Jahr 1997.

Anordnung von möglichen verkehrshemmenden Maßnah­men in der Straße »Am Nörrenpfad«

Der Ortsgemeinderat beschloß, in der Straße »Am Nörrenpfad« in Höhe der Haus-Nr. 6 verkehrshemmende Maßnahmen in Form von drei reflektierenden rot-weißen Pfosten anzuordnen, um den Verkehr vom Bürgersteig fernzuhalten und eine Gefährdung der Fußgänger zu verhindern.

Zulassung von Befestigungen an den Grabplatten der Urnen­mauer

Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, die Befestigung von Blumenvasen und Leuchten an den Grabplatten der Urnenmauer durch eine Fachfirma generell zuzulassen.

Kuchenspenden zum ökumenischen Gemeindefest am 12.07.1998

Zum ökumenischen Gemeindefest am 12.07.1998 erbitten wir noch Kuchenspenden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Ankündigungen anläßlich der Gottesdienste. Wir empfehlen die gesonderte Information zum ökumenischen Gemeindefest in die­ser Ausgabe des Wochenblattes Ihrer besonderen Aufmerksam­keit.

Westerwald-Verein Eitelborn

_ Wir treffen uns am Sonntag, dem 05.07.1998, um 13.00 Uhr, an der Augst-Schule zu einer Halbtagswanderung. Die Seerosen­wanderung führt uns von Höhr-Grenzhausen zur Landshube. Die Hin- und Rückfahrt erfolgt mit dem Pkw. Die Wanderung führt Eberhard Kern. Gäste sind wie immer herzlich willkommen!

Einladung zum Sommerfest

Die Eitelborner Schützengesellschaft und der Förderverein der ESG feiern am Samstag, dem 11. Juli 1998, auf der Wiese neben dem Schützenhaus ihr Sommerfest. Hierzu sind alle Mitglieder, Förderer und deren Freunde eingeladen. Ab 17.00 Uhr beginnt das Pokalschießen sowie das Königsschießen der Jäger. An­schließend findet die Grillparty mit Siegerehrung statt.

Während der Sommerpause (1. bis 31. August) findet das Schießen nur freitags von 20.00 bis 22.00 Uhr statt. Bei Bedarf und mit Absprache der Schießleitung kann auch samstags von 15.00 bis 17.00 Uhr geschossen werden.

Alte Herren »SC Eitelborn«

Am Samstag, dem 04.07.1998, findet das Heimspiel gegen unse­re Sportkameraden, aus Weiler-Lessenich statt. Der Anstoß er­folgt um 16.30 Uhr im Augst-Stadion.

_ Kadenbach _

Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

und..nach Vereinbarung

Telefon 02620/633 (dienstlich) oder ab 13.30 Uhr 02620/1001 (privat).