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Montabaur

Nr. 21/98

IM

Stellenausschreibung

Die Ortsgemeinde Holler stellt mit Beginn des Kindergarten­jahres 1998/1999 (August 1998) für den Kindergarten Holler

eine(n) teilzeitbeschäftigte(n) Erzieher(in) (22 Std.)

ein.

Die Vergütung für diesen in kommunaler Trägerschaft ste­henden Kindergarten richtet sich nach dem Bundesangestell­tentarifvertrag (BAT). Darüber hinaus werden die im öffentli­chen Dienst üblichen Leistungen gewährt.

Interessenten werden gebeten, sich schriftlich unter Beifü­gung der üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeug­nisse) bis spätestens 05.06.1998 zu bewerben bei Gemeindeverwaltung Holler z. H. Frau Ortsbürgermeisterin Flosdorf 56412 Holler

Nähere Auskünfte können erfragt werden bei der Ortsbürger­meisterin (Telefon 02602/3508) oder bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur (Telefon 02602/126.334).

Stellenausschreibüng

Die Ortsgemeinde Simmern stellt für den kommunalen Kin­dergarten Simmern

1 teilzeitbeschäftigte/n Erzieher/in

mit 23 Wochenstunden ein.- Einstellungstermin ist der 01.07.1998.

Die Beschäftigungsverhältnisse richten sich nach dem Bun­desangesteiltentarifvertrag (BAT). Neben den sonstigen im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen erfolgt ein An- Schluß an die Zusatzversorgungskasse.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungen werden bis zum 05.06.1998 mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisab­schriften, Lichtbild) erbeten an den Kindergarten Simmern Schulstraße 2 56337 Simmern

Ansprechpartnerin ist Frau Schuhen Telefon 02620/8448

Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern

an öffentlichen Verkehrsflächen, Sauberhaltung der Grund­stücke, Straßenreinigung

Mit Beginn der Wachstumsperiode haben viele Grundstücksei­gentümer den Bewuchs ihrer Grundstücke verjüngt und ausge­lichtet. In einigen Fällen wurde die Innenansicht der Grundstücke verbessert, die äußere geriet manchmal ein wenig in Vergessen­heit.

Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer, einmal den Be­wuchs ihres Grundstückes aus der Sicht der Fußgänger und anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen und folgende Gesichts­punkte besonders zu berücksichtigen:

- Ist der Gehweg frei, sind die Hecken, Sträucher und Bäume so weit zurückgeschnitten, daß Fußgänger den Gehweg ohne Behinderung begehen können?

- Sind die Sichtdreiecke in Kreuzungsbereichen freiqehalto

(Hecken und Büsche nicht höher als 60 bis 80 cm!)? a ffin

- Sind am Grundstück stehende Verkehrs- und Straßenna

mensschilder von verdeckendem Bewuchs befreit? na '

- Sind Gehwege von herabfallendem Laub oder Streumitteln

vom Winterdienst gesäubert? n

Vielleicht stellen Sie bei Ihrer Betrachtung fest, daß bei Ihrem Grundstück der eine oder/und andere Punkt nicht gebührend bei den herbstlichen Pflegearbeiten berücksichtigt wurde. Bitte ver anlassen Sie im Interesse der Verkehrssicherheit unverzüqlich die notwendigen Maßnahmen. y

Besonderes Augenmerk gilt in diesem Zusammenhang auch dem regelmäßigen Abmähen. Insbesondere unbebaute Grundstücke sind im allgemeinen Interesse mindestens 2 x jährlich abzumä­hen, um eine Beeinträchtigung des Ortsbildes aber auch der Nachbarn zu vermeiden.

Wir werden in der nächsten Zeit diese besonderen Bereiche der Verkehrssicherheit intensiv überprüfen und bitten Sie daher, als Grundstückseigentümer eigenverantwortlich für die Beseitigung von Gefahrenstellen und das regelmäßige Abmähen zu sorgen.

Verbandsgemeindeverwaltung örtliche Ordnungsbehörde -

Wer vermißt Hund?

Am Sonntag wurde in Montabaur (Staudter Straße) ein großer Mischlingshund (Dogge/Rottweiler) aufgefunden. Der Halter des Tieres oder andere Personen, die einen Hinweis auf den Tierhal­ter geben können, werden um Mitteilung an das Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Telefon 02602/126123, gebeten.

Forstdienststellen

im Verbandsgemeindebereich Montabaur

Forstrevier Arzbach

Hans-Jürgen Keutsch, Forststraße 25,

56337 Arzbach...02602/8123

zuständig für den Staatswald Masseroth

Forstrevier Ahrbach

Bernhard Kloft, Bergstraße 19,

56412 Holler.02602/90741

zuständig für die Ortsgemeinden Boden, Girod, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Nomborn, Ruppach-Goldhausen

Forstrevier Neuhäusel

Achim Kern, Forsthaus,

56335 Neuhäüsel.02620/8618

zuständig für die Ortsgemeinden Neuhäusel, Kadenbach, Eitel­born, Simmern und den Staatswald Neuhäusel

Forstrevier Montabaur

Manfred Reifenberger, Hohe Straße 16,

56410 Montabaur.02602/3551

zuständig für den Stadtwald Montabaur und Wald des Hospital­fonds Montabaur

Forstrevier Elbert

Gebhard Klein, Steinweg 43 a,

56410 Montabaur.02602/180155

zuständig für die Ortsgemeinden Holler, Niederelbert, Oberelbert, Welsch neudorf

Achtung!

Vorgezogener Redaktionsschluß

für die 23. KW (Pfingsten) und 24. KW (Fronieichnam)

Alle Manuskripteinsender werden gebeten, die Manuskripte, die in der 23. Kalenderwoche veröffentlicht werden sollen, bis Freitag, den'29.05.1998,12.00 Uhr

und alle Manuskripte, die in der 24. Kalenderwoche veröffentlicht werden sollen, bis Freitag, den

05.06.1998,12.00 Uhr,

bei der Redaktion, Zimmer 233, abzugeben.

Wir bitten um Beachtung!