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Montabaur

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Nr. 19/98

Oer Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Montabaur, 30.04.1998

Stadtrat tagte am 28. April 1998

Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I«

Einstimmig (23 Ja-Stimmen) beschloß der Stadtrat, den Bebau­ungsplan »Altstadt I« dahingehend zu ergänzen, daß Vergnü­gungsstätten aller Art ausgeschlossen werden und Schank- und Speisewirtschaften nur in Ausnahmefällen zulässig sind. Erfaßte den Zustimmungsbeschluß zur Änderung des Bebauungsplanes sowie den Beschluß zur Offenlage nach § 3 II BauGB. Der Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung, zeichneri­scher und textlicher Festsetzungen wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird gleichzeitig die Träger öffentlicher Belange über die Offenla­ge unterrichten.

Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I - Erweiterung«

Vor Beginn der Beratungen zu diesem Punkt bat Ratsmitglied Karl-Heinz Bacher (SPD) den Vorsitzenden um kurzen Bericht zum aktuellen Stand der Verhandlungen zwischen den Investoren und den Interessenten für die Bebauung der Tiefgarage Süd. Der Vorsitzende informierte darüber, daß zwei SB-Warenhausbetrei- ber ihr grundsätzliches Interesse bekundet hätten. Zum jetzigen Zeitpunkt werde nur noch über die Höhe der Miete verhandelt. Ein Ergebnis in dieser Sache sei im Mai zu erwarten.

Der Stadtrat entschied nach kurzer Erörterung der allgemeinen Vorgaben für die Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I - Erweiterung« über die im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbe­teiligung eingegangenen Bedenken und Anregungen. Zweck der Bebauungsplanänderung ist es, die Voraussetzungen zur Errich­tung einer großflächigen Einzelhandelseinheit (SB-Warenhaus) auf der Fläche nördlich der Biergasse zu schaffen. Geänderte Festsetzungen werden auch für die angrenzenden Verkehrsflä­chen sowie den Schallschutz und die äußere Gestaltung notwen­dig.

Ratsmitglied Reinhard Lorenz (BfM) beantragte eine Einzelab­stimmung zum Thema Biergasse. Seine Fraktion halte die Bebau­ung an der alten Stadtmauer nicht für erhaltenswert und sei auch tur eine Verschiebung der Stadtmauer in Richtung Grünanlage °Jfen, falls dies von einem Investor angestrebt werde. Ratsmit- Qlied Dr. Hermann Jacoby (CDU) gab zu bedenken, daß die

Biergasse durch die Rechtsverordnung bereits als historischer, erhaltungswürdiger Teil definiert sei. In der darauf folgenden Abstimmung lehnte der Stadtrat den Abriß der Häuser und eine Verschiebung der Mauer mehrheitlich, mit 21 Nein-Stimmen und zwei Ja-Stimmen, ab.

Die Bedenken und Anregungen eines Bürgers im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung wies der Stadtrat im vollen Um­fang mit Stimmenmehrheit (19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen) zurück. Dieser hatte den Eindruck gewonnen, daß eine viergeschossige Bebauung auf der Tiefgarage geplant sei. Die einzige viergeschossige Bebauung in diesem Bereich bezieht sich auf das Gelände der Nassauischen Sparkasse. Für die Tiefgarage ist eine dreigeschossige Bebauung mit einem großflächigen Einzelhandelsgeschäft im Erdgeschoß, Büros, Wohnungen und Parkdecks auf den oberen Ebenen vorgesehen. Durch diverse Festsetzungen, unter anderem die Begrenzung der maximalen Trauf- und Firsthöhen, ist dafür gesorgt, daß sich das neue Gebäude optimal in die Umgebungsbebauung einfügt.

Die untere Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung hatte angeregt, einen Textbaustein gemäß § 13 DSchPfIG zum Schutz der Biergasse einzufügen, um diese kleinteilige historische Be­bauung an der Stadtmauer in ihrer Substanz und Gestalt sowie dem Bauvolumen zu erhalten. Diesem Vorschlag wurde mit 20 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen entsprochen. Mit 20 Ja-Stimmen, bei 3 Enthaltungen beschloß der Stadtrat mehrheitlich die Anregungen und Bedenken des Landesamtes für Denkmalpflege, Mainz, durch die im Bebauungsplan enthaltenen Vorgaben zu berücksichtigen und ansonsten zurückzuweisen. Das Landesamt hatte kritisiert, daß der Bau des SB-Warenhau- ses die denkmalgeschützte Stadtmauer beeinträchtige und ein Fremdkörper in die kleinteilige Baustruktur der Altstadt einge­bracht würde. Sie schlug vor, die Baumasse deutlich zu verrin­gern und zu untergliedern. Der Stadtrat vertrat demgegenüber die Auffassung, daß die Einrichtung eines SB-Warenhauses in un­mittelbarer Nähe zur Innenstadt dringend notwendig sei, um eine Belebung des Einzelhandels in der Fußgängerzone zu erreichen und daß den Bedenken hinsichtlich des Einfügens in die vorhan­dene Bebauung bereits in der Konzeption des neuen Gebäudes Rechnung getragen wurde.

Von der Industrie- und Handelskammer Koblenz war die Befürch­tung geäußert worden, daß es statt des vorgesehenen großflä­chigen Einzelhandelsgeschäftes auf der Tiefgarage Süd doch zu einer Ansammlung von kleineren Geschäften kommen könne. Dies liefe den Planungszielen zuwider und wäre eine Konkurrenz für die Altstadtgeschäfte. Der Stadtrat diskutierte, inwieweit eine Begrenzung der Anzahl der zusätzlich zu dem SB-Warenhaus vorgesehenen kleineren Geschäfte im Erdgeschoß sinnvoll sei. Nach eingehender Beratung beschloß der Stadtrat mit 19 Ja- Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen, die Anregungen der IHK teilweise zu berücksichtigen.

Mit 21 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen fand die Anregung der KEVAG Koblenz mehrheitlich Berücksichtigung. Die KEVAG hat­te darauf hingewiesen, daß in den vorliegenden Plänen die Baum- anpflarizungen teilweise in Kabeltrassen vorgesehen wären. Sie regte an, die Bereiche von Versorgungskabeln von der Bepflan­zung auszunehmen und bat um die Aufnahme einer Trafostation in den Entwurf. Der Standort der Trafostation soll zu einem späteren Zeitpunkt mit dem zukünftigen Investor abgestimmt werden.

Nach einer zusätzlichen Änderung in den planungsrechtlichen Festsetzungen, dort wurde eine Textpassage, die neben dem geplanten Einzelhandelszentrum auch ein »entsprechendes Ein­kaufszentrum« zuließ, gestrichen, faßte der Rat abschließend mit 18 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen den Zustim­mungsbeschluß zu den behandelten Punkten und stimmte dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I - Erwei­terung« in der vorliegenden Form zu. Der Bebauungsplan wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Verwaltung wird die Träger öffentlicher Belange von der Offenlage und den Pianänderungen unterrichten.

Einwohnerfragestunde

Ein Ehepaar aus Horressen bat um Auskunft, ob der Bau eines 28 m 2 großen Hühnerstalls auf dem Grünland vor ihrem Grund­stück vom Stadtrat genehmigt worden sei und ob diese Geneh­migung eine Änderung des Bebauungsplanes darstelle. Bürger­meister Dr. Paul Possel-Dölken erklärte, daß der Stadtrat sein Einvernehmen zu diesem Bau, der der Größe nach unter Baga- tellbebauung fiele, gegeben und die Sache zur Entscheidung an den Kreis weitergeleitet habe. Festsetzungen im Bebauungsplan bezögen sich auf die Begrenzung der Wohneinheiten und berühr­ten die für den Grünstreifen geltenden Festsetzungen flicht. Be-