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Montabaur

Zu diesem Waldgang, bei dem es um die Forstgeschichte des Niederwaldes mit besonderem Blick auf die frühere Lohgerberei und Köhlerei geht, lädt die Geschichts- und Kulturwerkstatt We­sterwald alle Interessierten herzlich ein. Treffpunkt ist um 16.00 Uhr der Parkplatz Kurfürstenhalle in Welschneudorf, Ende gegen 18.00 Uhr. Festes Schuhwerk und ggf. wetterfeste Kleidung wer­den empfohlen.

Streuobst und Hecken als Trittsteine in Natur und Landschaft

- Naturkundliche Wanderung bei Holler - Die naturkundliche Wanderung, die im Rahmen der Exkursionen im Naturpark Nassau stattfindet, weist auf die Bedeutung von Obstbäumen und Hecken in unserer Kulturlandschaft hin.

Treffpunkt ist am Dienstag, dem 26.05.1998, um 19.00 Uhr, an der Sport- und Kulturhalle Holler.

Bernhard Kloft, vom NABU Montabaur und Umgebung, wird Le­bensräume in der vom Menschen genutzten Natur vorstellen, Zusammenhänge aufzeigen und die Notwendigkeit des Schutzes solcher Biotope verdeutlichen. Alle Interessierten sind dazu herz­lich eingeladen.

Fahrradexkursion durch den heimischen Wald

Im Rahmen der Exkursionen im Naturpark Nassau soll auch in diesem Jahr wieder eine Fahrradexkursion stattfinden. Treffpunkt ist am Sonntag, dem 17.05.1998, um 09.30 Uhr, der Parkplatz Großholbach zwischen Bundesstraße 49 und Wald. Bernhard Kloft, vom Forstrevier Ahrbach, wird die Leitung über­nehmen. Mit Tourenrad und Mountainbike sollen die verschiede­nen Waldtypen der Ahrbachregion erkundet werden. Die Strecke beträgt ca. 15. km und ist für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren geeignet. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

Lernort Natur

Im Rahmen der Exkursionen und Seminare im Naturpark Nassau wird auch in diesem Jahr Kurt Brast, von Landesjagdverband und vom NABU Montabaur, wieder in naturkundliche Themen einfüh­ren. Es soll ein Naturerlebnis-Tag werden mit jagdkundlichen und naturkundlichen Lehrschauen und Vorführungen.

Treffpunkt ist am Sonntag, dem 17.05.1998, von 09.00 bis 18.00 Uhr, die Hüttenmühle bei Hillscheid.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

MONTABAUR

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I« der Stadt Mon­tabaur

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen ge­mäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 28.04.1998 den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Änderung des Bebauungs­planes »Altstadt I« öffentlich auszulegen.

Die Änderungsunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.05.1998 bis 19.06.1998 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Nr.-

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandst meindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Nj e j| derschrift vorgebracht werden. '

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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Montabaur, 30.04.1998 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I - Erweiterung« der Stadt Montabaur

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen ge- ; maß 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 28.04.1998 den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Änderung des Bebauungs­planes »Altstadt I Erweiterung« öffentlich auszulegen.

Die Änderungsunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.05.1998 bis 19.06.1998 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Nie­derschrift vorgebracht werden.