Montabaur
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Nr. 18/98
ICE-Bahnhof Montabaur
Kooperations- und Optionsvertrag mit HOCHTIEF HTP Projektentwicklung unterzeichnet
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Stadt Montabaur, Herr Panholzer, HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH, Herr Schewetzky, HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH, bei der Vertragsunterzeichnung im Rathaus
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Bürgermeister Dr. Possel-Döiken hat am 23.04.1998 im Rathaus der Stadt Montabaur mit dem 1. Preisträger des im Herbst 1997 ausgelobten Investorenwettbewerbs den Kooperations- und Optionsvertrag unterzeichnet. Die HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH, Niederlassung Köln, hatte mit den Architekten Graf, Montabaur und Schmitz, Köln den 1. Preis am 10.12.1997 im Rathaus überreicht bekommen.
Vertraglich besiegelt wurde damit die Partnerschaft zwischen der Stadt Montabaur und HOCHTIEF Projektentwicklung zur Umsetzung der gemeinsamen städtebaulichen Ziele im Bereich des neuen ICE-Bahnhofs. In den nächsten Wochen soll das städtebauliche Konzept des Wettbewerbsbeitrages detaillierter ausgearbeitet werden. Hierzu werden u. a. noch Abstimmungsgespräche mit der Bahn AG und anderen Beteiligten notwendig.
Die HOCHTIEF Projektentwicklung wird nun die Vermarktungsaktivitäten intensivieren und die Verhandlungen mit den bereits interessierten Nutzern und Firmen aufnehmen. Büro-, Dienstleistungs- und Handelsflächen sind ebenso vorgesehen wie die Ansiedlung eiries Tagungshotels, Freizeitbetriebe, Gastronomie und auch Wohnungen.
Jahresmeldung 1997 überprüfen
Bis Ende März sollten wieder alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber die Jahresmeldung, d. h. den Versicherungsnachweis für das Jahr 1997, erhalten haben. Darin wird das im vergangenen Jahr erzielte Arbeitsentgelt bescheinigt. Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, empfiehlt, diese Bescheinigung genau zu überprüfen und sorgfältig aufzubewahren.
Insbesondere Versicherungsnummer, Name, Anschrift, Entgelthöhe und Beschäftigungszeit müssen stimmen. Falsche Angaben können sich negativ auf die spätere Rentenhöhe auswirken und im Leistungsfall eine schnelle Rentenfeststellung erschweren. Denn die Versicherungsjahresmeldung ist auch die Bestätigung, daß die für die spätere Rentenberechnung wichtigen Daten der LVA gemeldet worden sind.
Unstimmigkeiten sollten daher sofort dem Arbeitgeber oder der Krankenkasse mitgeteilt werden.
Spendenaufruf 1998 für das Müttergenesungswerk
Sie ist Erzieherin, Hauswirtschafterin, Krankenschwester, Managerin, Psychologin—jede Mutter hat viele Aufgaben und trägt eine hohe Verantwortung. Jeden Tag ist sie für die Kinder, für die
Familie, für Angehörige da. Für viele Mütter ist es eine lohnens- werte Aufgabe, für viele aber auch eine sehr fordernde, die nicht selten zur Überforderung wird.
Für diese Mütter setzt sich das Müttergenesungswerk ein. Es ist unser Anliegen, die Gesundheit der Mütter zu stärken und zu erhalten. Drei oder vier Wochen Abstand gewinnen vom Alltag, sich selbst und die eigene Gesundheit in den Mittelpunkt stellen —das bietet eine Müttergenesungskur. Für viele Mütter ist das die einzige Möglichkeit, wieder gesund zu werden und Kraft zu gewinnen, um den unterschiedlichen Anforderungen am Arbeitsplatz »Familie« gerecht zu werden.
Vielleicht kann die Mutter alleine zur Mütterkur fahren, die Kinder sind zuhause beim Vater oder bei anderen Familienangehörigen gut aufgehoben. So hat sie Zeit, sich ganz den verordneten Behandlungen und Gesprächen zu widmen. Manche Belastung gewinnt, aus der Distanz betrachtet, einen anderen Stellenwert. Wenn die Kinder ihre Mutter brauchen, vielleicht selbst krank sind, bekommen auch sie diese Gesundheitsleistungen verordnet. Wir wissen, daß leider gerade bei Kindern Allergien oder auch chronische Gesundheitsbelastungen zunehmen. Wenn ein Kind krank ist, leidet auch die Gesundheit der Mutter stark darunter. Für sie ist eine Mutter-Kind-Kur richtig. Hier bekommen Mutter und Kind die notwendige Therapie, jeweils auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten, und beide kehren gestärkt nach Hause zurück.

