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Öffentliche Bekanntmachung
L, Haushaltssatzung der Ortsgemeinde lackenbach für das Jahr 1998 vom 06.04.1998
I ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord- Jjna für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlos- W ' 9 die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Monta- feur als Aufsichtsbehörde vom 02.04.1998 hiermit bekanntge- Sacht wird:
ler Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998 wird im
ferwaltungshaushalt
Ider Einnahme auf.589.000- DM
Ider Ausgabe auf.589.000,— DM
Irmögenshaushalt
/der Einnahme auf.552.000,- DM
h der Ausgabe auf . 552.000,- DM
Istgesetzt.
fis werden festgesetzt:
i,i der Gesamtbetrag der Kredite auf.-
2j der Gesamtbetrag der
1 Verpflichtungsermächtigungen auf...120.000 DM
|e Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- lltsjahr wie folgt festgesetzt:
(Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v.H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
iGewerbesteuer.320 v.H.
3 IDie Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.50,— DM
für den zweiten Hund.130,— DM
für jeden weiteren Hund. 160,- DM
bnehmigung der Haushaltssatzung
egen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für |s Haushaltsjahr 1998 werden keine Bedenken erhoben. p410 Montabaur, 02.04.1998 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises " bt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel
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Hr Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.04.1998 bis 129.04.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Fjpanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs vöjn 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie fjgitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Gackenbach, 06.04.1998 sgemeindeverwaltung Gackenbach (S.)
gez. Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Hinweis
©tzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- Ihriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, w£nn
V die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die , Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde " den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Form Vorschriften gegenüber der Gemeinde- | Verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die [ Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, ni auch n ach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann nf„ Se Ver [? tzun 9 geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeord- Rheinland-Pfalz (GernO) in der Fassung vom 31. Januar 1 l94(GVBI.S. 153).
Horbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung:.Tel. 06439/7435
Ortsbürgermeister privat:.Tel. 06439/7404
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben.
Grünabfälle/Baumschnitt
Ab sofort können wieder Grünabfälle/Baumschnitt auf der »Koppel« gelagert werden.
Der Lagerplatz ist jeden 1. Samstag im Monat von 13.00 bis 15.00 Uhr geöffnet. Größere Mengen können nur nach Vereinbarung abgegeben werden. Ich bitte, die Öffnungszeiten einzuhalten, denn nur so kann sichergestellt werden, daß keine unrechtmäßigen Ablagerungen erfolgen.
MGV »Cacilia« Horbach e.V.
Unsere Chorprobe am Freitag, dem 17.04.1998, findet für alle Stimmen um 18.30 Uhr statt.
Hübingen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Donnerstags..von 18.30 bis 19.30 Uhr
Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben, Telefon 06439/7607.
Alte Herren Welschneudorf-Hübingen
Am Samstag, dem 18. April, spielen wir um 17.00 Uhr gegen die Alten Herren von Dausenau in Dausenau, Abfahrt: 16.00 Uhr vom Gasthaus Panorama, 16.15 Uhr vom Gasthaus »Zum Hannes«.
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EISBACHGEMEINDEN’
DRK - Ortsverein Nentershausen e.V.
Erste-Hilfe-Kurs in Nentershausen
Für alle Führerscheinbewerber, Autofahrer, Berufstätige, die ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse auf den neuesten Stand bringen wollen, veranstalten wir einen Erste-Hilfe-Kurs (8 Doppelstunden) im Schulungsraum der Feuerwehr Nentershausen.
Termine: 18. April 1998, 09.00 bis 14.30 Uhr; 25. April 1998, 09.00 bis 14.30 Uhr. Unkostenbeitrag: DM 48,00.
Anmeldungen bis 17. April 1998 bei Walter Müller, Nentershausen, Rheinstraße 16, Tel.: 06485/1329.
Blutspendetermin Nentershausen
Unser nächster Blutspendetermin findet am Dienstag, 21. April 1998, von 16.30 bis 20.30 Uhr, in der Hauptschule Nentershausen statt. Eingeladen sind alle Mitbürger von 18 bis 69 Jahren. Warum Blutspenden - Jeder Mitbürger kann unerwartet auf eine Blutspende angewiesen sein. Tragen Sie doch mit Ihrer Solidarität dazu bei, unseren verletzten und kranken Mitmenschen zu helfen.
Girod
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Donnerstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Telefon 06485/4696

