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Öffentliche Bekanntmachung

L, Haushaltssatzung der Ortsgemeinde lackenbach für das Jahr 1998 vom 06.04.1998

I ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord- Jjna für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlos- W ' 9 die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Monta- feur als Aufsichtsbehörde vom 02.04.1998 hiermit bekanntge- Sacht wird:

ler Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998 wird im

ferwaltungshaushalt

Ider Einnahme auf.589.000- DM

Ider Ausgabe auf.589.000, DM

Irmögenshaushalt

/der Einnahme auf.552.000,- DM

h der Ausgabe auf . 552.000,- DM

Istgesetzt.

fis werden festgesetzt:

i,i der Gesamtbetrag der Kredite auf.-

2j der Gesamtbetrag der

1 Verpflichtungsermächtigungen auf...120.000 DM

|e Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- lltsjahr wie folgt festgesetzt:

(Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).250 v.H.

für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

iGewerbesteuer.320 v.H.

3 IDie Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal­ten werden:

für den ersten Hund.50, DM

für den zweiten Hund.130, DM

für jeden weiteren Hund. 160,- DM

bnehmigung der Haushaltssatzung

egen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für |s Haushaltsjahr 1998 werden keine Bedenken erhoben. p410 Montabaur, 02.04.1998 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises " bt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

Elbert

Dienst^

Elbert

139/90

Hr Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.04.1998 bis 129.04.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Fjpanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs vöjn 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie fjgitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Gackenbach, 06.04.1998 sgemeindeverwaltung Gackenbach (S.)

gez. Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

Hinweis

©tzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- Ihriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustan­de gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, w£nn

V die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die , Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde " den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Form Vorschriften gegenüber der Gemeinde- | Verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die [ Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, ni auch n ach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann nf Se Ver [? tzun 9 geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeord- Rheinland-Pfalz (GernO) in der Fassung vom 31. Januar 1 l94(GVBI.S. 153).

Horbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung:.Tel. 06439/7435

Ortsbürgermeister privat:.Tel. 06439/7404

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt be­kanntgegeben.

Grünabfälle/Baumschnitt

Ab sofort können wieder Grünabfälle/Baumschnitt auf der »Kop­pel« gelagert werden.

Der Lagerplatz ist jeden 1. Samstag im Monat von 13.00 bis 15.00 Uhr geöffnet. Größere Mengen können nur nach Vereinbarung abgegeben werden. Ich bitte, die Öffnungszeiten einzuhalten, denn nur so kann sichergestellt werden, daß keine unrechtmäßi­gen Ablagerungen erfolgen.

MGV »Cacilia« Horbach e.V.

Unsere Chorprobe am Freitag, dem 17.04.1998, findet für alle Stimmen um 18.30 Uhr statt.

Hübingen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Donnerstags..von 18.30 bis 19.30 Uhr

Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben, Te­lefon 06439/7607.

Alte Herren Welschneudorf-Hübingen

Am Samstag, dem 18. April, spielen wir um 17.00 Uhr gegen die Alten Herren von Dausenau in Dausenau, Abfahrt: 16.00 Uhr vom Gasthaus Panorama, 16.15 Uhr vom Gasthaus »Zum Hannes«.

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EISBACHGEMEINDEN

DRK - Ortsverein Nentershausen e.V.

Erste-Hilfe-Kurs in Nentershausen

Für alle Führerscheinbewerber, Autofahrer, Berufstätige, die ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse auf den neuesten Stand bringen wollen, veranstalten wir einen Erste-Hilfe-Kurs (8 Doppelstunden) im Schulungsraum der Feuerwehr Nentershausen.

Termine: 18. April 1998, 09.00 bis 14.30 Uhr; 25. April 1998, 09.00 bis 14.30 Uhr. Unkostenbeitrag: DM 48,00.

Anmeldungen bis 17. April 1998 bei Walter Müller, Nentershau­sen, Rheinstraße 16, Tel.: 06485/1329.

Blutspendetermin Nentershausen

Unser nächster Blutspendetermin findet am Dienstag, 21. April 1998, von 16.30 bis 20.30 Uhr, in der Hauptschule Nentershausen statt. Eingeladen sind alle Mitbürger von 18 bis 69 Jahren. Warum Blutspenden - Jeder Mitbürger kann unerwartet auf eine Blutspende angewiesen sein. Tragen Sie doch mit Ihrer Solidari­tät dazu bei, unseren verletzten und kranken Mitmenschen zu helfen.

Girod

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Donnerstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Telefon 06485/4696