Mont abaur _
Verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
L t jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, P k L n auc h nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann Kiese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeord- c na von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar p994 (GVBI. S. 153).
Bericht über die Sitzung
jes Ortsgemeinderates Kadenbach
om 30.03.1998
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1998 einstimmig verabschiedet
■L der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung U nd Beschlußfassung überden Haushaltsplan und die Haus- Baltssatzung 1998 an.
pie Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung hitder Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung iorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsge- jieinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haus- jaltssatzung.
Jie Haushaltssatzung 1998, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
fyerwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben je'.1.316.000,00 DM
l/ermögenshaushalt
linnahmen/Ausgaben je.775.000,00 DM
[ßie Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1998 wie f)lgt festgelegt:
Srundsteuer A.250 v. H.
Grundsteuer B.290 v. H.
Gewerbesteuer.300 v. H.
■Die Hundesteuer beträgt
Sir den ersten Hund.50,00 DM
für den zweiten Hund.75,00 DM
|r jeden weiteren Hund.100,00 DM
lussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1998 enthält der dem Haushaltsplan beigefüg- jk Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.
Die Ortsgemeinde Kadenbach kann zum 31.12.1997 mit einem fonkreten Rücklagenstand von 574.372,02 DM rechnen. Dies ist iine erfreuliche Entwicklung, wenn man davon ausgeht, daß It. Haushaltsplan 1997 eine Entnahme von rd. 293.000,00 DM erfolgen sollte von einem Bestand zum 31.12.1996 von 643.730,56 IM.
Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, Investitionsverlagerun- |en sowie Einsparungen bei Investitionen haben den positiven frend bewirkt.
Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde Kadenbach beläuft |ch zum 31.12.1997 auf 179.252,04 DM. Die sich hieraus ergebende Pro-Kopf-Verschuldung liegt bei 137,46 DM und damit deutlich unter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 864,00 DM.
lusammenfassend kann festgestellt werden, daß für die Aufstel- |ng des Etats 1998 solide finanzielle Verhältnisse vorzufinden sind.
Haushalt 1998
Qas Gesamtvolumen beläuft sich auf 2.091.000,00 DM. Hiervon Wallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1316.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaus- plt 775.000,00 DM.
Da zur Finanzierung der anstehenden Investitionen weder Kredite genötigt werden, noch Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen sind, erübrigt sich deren Festsetzung, gegenüber dem Vorjahr verändern sich die Steuersätze nicht.
lerwaltungshaushalt
lon-, Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 8297.000,00 DM um 19.000,00 DM auf 1.316.000,00 DM. Der Volumenszuwachs ist ausschließlich auf eine bessere Finanzaus- ganung im Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen zuruekzuführen.
Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes dominiert der Unterabschnitt »Steuern und allgemeine Zuweisungen« mit einem prozentualen Anteil von 84,97 %.
Nr. 16/98
Die übrigen Einnahmen der Ortsgemeinde Kadenbach werden aus folgenden Bereichen erwartet:
Erstattungen, Zuweisungen. 1 95 v H
Gebühren. 0 ,96 v. H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und.6,46 v. H.
sonst Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
Sonstige Finanzeinnahmen.5,66 v. H.
(Konzessionsabgaben, Zinsen)
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben.
1. Personalausgaben...11,10 v. H.
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.19,08 v. H.
3. Zuschüsse für soziale Zwecke
oder ähnliche Einrichtungen.5,63 v. H.
4. Umlagen.54,29 v. H.
5. Zinsen...0,93 v. H.
6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.8,97 v. H.
Die echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1998 errechnet sich unter Beachtung der als einmalig anzusehenden Kosten für Grenzregelungen (15.000,00 DM) und unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen ein Betrag von Überschuß 130.000,00 DM.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 22.05.1997 beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen.
Entsprechend diesen Vorgaben sind für folgende Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen:
1. Einrichtüng/Ausstattung Gemeindebüro.1.000,00 DM
2. Zuweisungen für kulturelle Vereine.....6.000,00 DM
3. Bauausgaben (Dachausbau) Kindergarten.30.000,00 DM
4. Herrichtung einer Spielfläche für Jugendliche -
Planungskosten. 5.000,00 DM
5. Bauausgaben Sportlerheim.25.000,00 DM
6. Ortsdurchgrünung.5.000,00 DM
7. Gestaltung des ehemaligen Schulhofes.130.000,00 DM
8. Zuweisung für den Natur-Entdeckungspfad.5.000,00 DM
9. Wanderwegebau.5.000,00 DM
10. Aus- und Umbau von Gemeindestraßen.15.000,00 DM
11. Erschließung »In der Au« einschließlich
Straßenoberflächenentwässerungsanteil.291.000,00 DM
12. Straßenbeleuchtungserweiterung.10.000,00 DM
13. Bauausgaben im Friedhofsbereich.40.000,00 DM
14. Anschaffung von Fahrzeugen und Geräten.100.000,00 DM
15. Wirtschaftswegebau.5.000,00 DM
16. Obstbaumanpflanzungen.3.000,00 DM
17. Bau einer Wartehalle.15.000,00 DM
18. Bauausgaben Gemeindehaus...25.000,00 DM
19. Erwerb von Grundstücken.50.000,00 DM
20. Zuführung zur allgemeinen Rücklage
(Planabrundungsbetrag).644,00 DM
21. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt.3.356,00 DM
Zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben werden folgende Einnahmen benötigt:
1. Erschließungsbeiträge »In der Au«.250.000,00 DM
2. Einnahmen aus dem Verkauf von
Grundstücken.1.200,00 DM
3. Investitionsschlüsselzuweisungen.7.824,00 DM
4. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.118.000,00 DM
5. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.397.976,00 DM
Ausblick 1999 — 2001
Die Ergänzung der Büroeinrichtung, Zuweisungen an Vereine, Bauausgaben im Kindergartenbereich, die Herrichtung einer Spielfläche für Jugendliche, die Ortsdurchgrünung, der Wanderwegebau, der Um- und Ausbau von Gemeindestraßen, die Straßenbeleuchtungserweiterung, Bauausgaben im Friedhofsbe-

