Montabaur
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Montabaur findet am Dienstag, dem 21. April 1998, im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau), 3. Obergeschoß, statt.
Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung, Beginn: 15.00 Uhr
1. Projekt »Mobiles Sorgenbüro«
Zuschuß an den Deutschen Kinderschutzbund
2. Übernahme der DRK-Räume (Fahrzeugbox) am Feuerwehrgerätehaus Nentershausen für die Stützpunktfeuerwehr Nentershausen
3. Ankauf eines Geländefahrzeuges
4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
B. Nichtöffentliche Sitzung, Beginn: im Anschluß
1. Zuschußanträge
2. Fraktionsänträge
Mit freundlichem Gruß Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates Montabaur am 21.04.1998 finden folgende Fraktionssitzungen statt:
CDU: Montag, 20.04.1998,18.00 Uhr, im Sitzungssaal des
Rathauses (Altbau), Telefon 02602/126.244 SPD: Montag, 20.04.1998, 19.30 Uhr, im Besprechungs
zimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Telefon 02602/126.243
FWG: Montag, 20.04.1998, 19.00 Uhr, im Sozialraum des
Rathauses, 3. Stock, Neubau, Telefon 02602/126.242 B90/Grüne: Montag, 20.04.1998, 20.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2,56410 Montabaur, Telefon 02602/994353
Sitzung des Werksausschusses
Die nächste Sitzung des Werksausschusses findet am Mittwoch, 22. April 1998, um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.
Tagesordnung II. Öffentliche Sitzung
1. Vergabe von Aufträgen
1.1 Neubaugebiet »Eisenköppel« in Neuhäusel
1.1.1 Neubau der Kanalisation
1.1.2 Neubau der Wasserleitung
1.2 Rohrnetzerneuerung »Dahlienstraße« in Eschelbach
1.2.1 Neubau der Kanalisation
1.2.2 Neubau der Wasserleitung
1.3 Neubaugebiet »Rauenstück« in Simmern
1.3.1 Neubau der Kanalisation
1.3.2 Neubau der Wasserleitung
1.4 Vergabe von Ingenieurleistungen
1.4.1 Entwässerung des Neubaugebietes »Am hohlen Weg«, Heiligenroth
1.4.2 Entwässerung, Rückhaltebecken und Verbindungssammler Gewerbegebiet »Illbach«, Heiligenroth
1.5 Bohrung von vier Grundwassermeßstellen
1.6 Ergänzung der Ausstattung für die Cafeteria im »Mons-Ta- bor-Bad«;
Auftragsvergabe zur Lieferung einer Kaffeemaschine
2. Regenrückhaltebecken zwischen Industriegebiet Heiligenroth und Ortslage
3. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
56410 Montabaur, 09.04.1998 Edmund Schaaf, I. Beigeordneter
Bodennutzungshaupterhebung 1998
Ab Ende März 1998 nimmt das Statistische Landesamt die Bodennutzungshaupterhebung vor. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfaßt-allgemein, die Nutzung der Bodenflächen untergliedert nach Hauptnutzungs- und Kulturarten,-bei repräsentativ ausgewählten Betrieben zusätzlich die Fruchtarten. Auskunftspflicht besteht für die Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens einem Hektar oder mit natürlichen
Nr.
Erzeugungseinheiten, die mindestens dem durchschnittlichen ; Wert einer Markterzeugung von 1 ha LF entsprechen sowie % Betriebe mit einer Waldfläche von mindestens einem Hektar. ZuiJ Erhebungsbereich der Bodennutzungshaupterhebung gehören! ferner Flächen eines Bewirtschafters von zusammen mindestens) einem Hektar, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftJ lieh genutzt werden, sowie alle Flächen, auf denen Reben, Obst! Gemüse, Tabak, Hopfen, Heil- und Gewürzpflanzen, Zierpflanze! oder Baumschulerzeugnisse für den Verkauf angebaut werden! Für Betriebe deren Inhaber oder Leiter einen Antrag auf Agrarför " derung 1998 stellen und einen vollständig ausgefüllten Flächen! nachweis bei der zuständigen Kreisverwaltung vorlegen, werden! die Angaben, die mit den Merkmalen der Bodennutzungshaupter- hebung übereinstimmen, übernommen. Für Angaben, die nicht! übermittelt werden können, bleiben die Inhaber oder Leiter bzwj Bewirtschafter weiterhin auskunftspflichtig. Wir machen darauf!, aufmerksam, daß ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte!! vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig?) oder nicht rechtzeitig erteilt. Die Angaben unterliegen der Ge-1 meinhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist ge-j setzlich ausgeschlossen.
Ihr Statistisches Landesamt Rheinland-Pfak
“Die Verwaltung informiert’
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Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr!
und.14.00 bis 16.00 Uhr?
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr?
und ,.14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220 Tel.-Nr. 02602/126.192
Zimmer 221 Tel.-Nr.02602/126.191
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.08.00 bis 11.30 Uhr
Tel.-Nr.02602/126.332
oder nach Vereinbarung
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutzen.
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Langjähriger Mitarbeiter verabschiedet
Am Mittwoch, 1. April 1998, wurde der Mitarbeiter Werner JiWj nach fast 18jähriger Tätigkeit für die Verbandsgemeinde Mortä baur in den Ruhestand verabschiedet.

