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lontabaur

Nr. 15/98 ;

Bekanntmachung

fodennutzungshaupterhebung 1998

h Ende März 1998 nimmt das Statistische Landesamt die Bo- onnutzungshaupterhebung vor. Sie ist gesetzlich vorgeschrie- r' unc | erfaßt-allgemein, die Nutzung der Bodenflächen unter- Ißdert nach Hauptnutzungs- und Kulturarten,-bei repräsentativ lisaewählten Betrieben zusätzlich die Fruchtarten. Auskunfts- Sicht besteht für die Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutz- ln Fläche (LF) von mindestens einem Hektar oder mit natürlichen

izeuqungseinheiten, dj e mindestens dem durchschnittlichen

lert einer Markterzeugung von 1 ha LF entsprechen sowie für Betriebe mit einer Waldfläche von mindestens einem Hektar. Zum Ihebungsbereich der Bodennutzungshaupterhebung gehören Irner Flächen eines Bewirtschafters von zusammen mindestens fnem Hektar, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaft- lh qenutzt werden, sowie alle Flächen, auf denen Reben, Obst, lemüse, Tabak, Hopfen, Heil- und Gewürzpflanzen, Zierpflanzen *er Baümschulerzeugnisse für den Verkauf angebaut werden, -tir Betriebe deren Inhaber oder Leiter einen Antrag auf jqrarförderung 1998 stellen und einen vollständig ausgefüll- In Flächennachweis bei der zuständigen Kreisverwaltung Liegen, werden die Angaben, die mit den Merkmalen der lodennutzungshaupterhebung übereinstimmen, übernom­men. Für Angaben, die nicht übermittelt werden können, Deiben die Inhaber oder Leiter bzw. Bewirtschafter weiterhin uskunftspflichtig. Wir machen darauf aufmerksam, daß ord- ungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrläs- Ig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Qie Angaben unterliegen der Gemeinhaltung. Eine Verwendung ii steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.

; Ihr Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten

i der Verwaltung

Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr

[Zentrale Tel.-Nr.02602/126.0

Ides Bürgerbüros

!Montag bis Mittwoch.08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

(Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

| Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr

jTel.-Nr.02602/126.123

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

und...14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

und.14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220 Tel.-Nr.02602/126.192

Zimmer 221 Tel.-Nr.02602/126.191

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.08.00 bis 11.30 Uhr

Tel.-Nr.02602/126.332

oder nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutzen.

an den Osterfeiertagen

Wahrend der Feiertage ist ein Bereitschaftsdienst ein­gerichtet, der Bestattungstermine in der Verbandsge- meinde Montabaur koordiniert. Folgende Mitarbeiter sind telefonisch zu erreichen: Manuela Perez, 02602/ 18237. und Gabi Heidrich, 06485/630.

Jugendsammelwoche 1998 Positive Bilanz

Auch dieses Jahr findet wieder die Haus- und Straßensamm­lung des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz e.V. statt, vom Samstag, 18. April, bis Freitag, 1. Mai 1998.

Örtliche Jugendgruppen (z. B. Pfadfinder, katholische und evan­gelische Jugend, Feuerwehrjugend oder Musikjugend etc.) und Jugendinitiativen beteiligen sich an dieser Sammlung und dürfen die Hälfte des gesammelten Betrages für eigene jugendpflegeri­sche Maßnahmen behalten.

Viele notwendige Ausgaben, wie Material für Ferienfreizeiten, Farbe für den Neuanstrich des Gruppenraumes, Arbeitsbücher für Jugendarbeit etc. können damit gefördert werden. Von der zweiten Hälfte des Erlöses werden Aufgaben der Jugendarbeit der Jugendverbände in Rheinland-Pfalz und des Landesjugend­ringes selbst unterstützt sowie ein namhafter Betrag für Projekte im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit, der Behindertenarbeit, für Partner der Jugendverbände in der Entwicklungshilfe und. anderer Bereiche zur Verfügung gestellt.

Der Landesjugendring Rheinland-Pfalz bittet Sie, die Sammler/in­nen, die diesen sozialen Dienst ehrenamtlich durchführen, wohlwol­lend und aufgeschlossen zu empfangen, da gerade die Jugend auf die Unterstützung durch die Erwachsenen angewiesen ist.

Die Sammlung wurde mit Bescheid vom 27. Oktober 1997, Az.: 15-19 132 erlaubt.

Aufruf zur Haussammlung für Kriegs- und Zivilblinde 1998 in Rheinland-Pfalz

Der Landesblindenverband Rheinland-Pfalz e.V. führt in der Zeit vom 6. April 1998 bis zum 17. April 1998 seine Haussammlung durch. Gerne habe ich auch in diesem Jahr die Schirmherrschaft für diese Aktion übernommen. Denn es ist notwendig, liebe Mit­bürgerinnen und Mitbürger, daß wir die Arbeit des Landesblinden­verbandes großzügig unterstützen.

Seit mehr als 50 Jahren leisten der Verband und seine Mitglieder­vereine Hilfe zur Selbsthilfe. Ich nenne zum Beispiel Punktschrift­lehrgänge, das Mobilitätstraining und die Beratung bei der Ver­sorgung mit Blindenführhunden. Der Landesblindenverband kümmert sich um die vielfältigen Belange sehbehinderter Mitbür­gerinnen und Mitbürger in unserem Land. Er ist ein Fürsprecher blinder Menschen. Die Verbandsarbeit ist ein Garant dafür, daß Menschenwürde und Lebensqualität für die rund 4.500 Blinden in Rheinland-Pfalz möglich sind.

Dies ist auch ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Sie unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung der sehbehinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger. Ich nenne in diesem Zusammenhang zum Beispiel die verschiedenen Fördereinrichtungen in Rheinland-Pfalz sowie das Landesblindengeld.

Staatliche Hilfe allein genügt allerdings nicht. Die Hilfe zur Selbst­hilfe, die vom Landesblindenverband geleistet wird, ist eine not­wendige Ergänzung. Die sehbehinderten Menschen in unserem Land können durch ihre Mitgliederbeiträge diese Hilfe allein nicht finanzieren. Deshalb ist der Verband auf unsere Geldzuweisun­gen angewiesen.

Ich bitte Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die segensrei­che Arbeit des Landesblindenverbandes durch Ihren Beitrag zu fördern, auch in dem Bewußtsein, daß jeder von uns durch eine Krankheit oder einen Unfall heute oder morgen zum betroffenen Personenkreis gehören kann.

Kurt Beck, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz

Grillsaison 1998

23 Grillhütten und Grillplätze für Vereine, Familien und Ur­laubsgäste

Verbandsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur