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Montabaur

Fortsetzung »Notrufe/Bereitschaftsdienste«

Ambulante Pflege und Altenhilfe WW

Birgit Keller und Ansgar Veltens, täglich rund um die Uhr Kranken- und Altenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Pfle­geberatung/Pflegegutachten 1/4- und 1/2jährlich.

Funktelefon 0171 /435-3747 / Stahlhofen 02602/3747 / Montabaur 02602/2498

Häusliche Alten- und Krankenpflege Gudrun Wolf

Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft

Telefon.02624/8482 und 02620/505

Funktelefon.0171/4945275

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Westerwald

Informationen über alle Dienstleistungen rund um die Uhr per Fax-Abruf unter der Service-Nummer.0521/93438350

Seniorenzentrum Katzenelnbogen

Langzeit- und Kurzzeitpflege, Probewohnen, Mobilisation nach einem Krankenhausaufenthalt, Beratungs- und Betreuungszen­trum für pflegende Angehörige, Aarstraße 15, 56368 Katzen­elnbogen, Telefon 06486/7006 oder 7007, Fax 06486/6321.

Ambulante Dienste am Marienkrankenhaus Nassau »Unsere Zeit gehört Ihnen«

Wir bieten qualifizierte Kranken- und Altenpflege, kostenlose Be­ratung für pflegende Angehörige. Ambulante Dienste 02604/ 706243, hauswirtschaftliche Versorgung und ergänzende Dienste 02604/706245. Bürozeiten: Montag bis Freitag 08.00 bis 15.00 Uhr. Abend- und Wochenenddienst 02604/706245.

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur-Fachbereich Technik - schreibt für die Stadt Montabaur den Ausbau der Straße »Am Mühlrain« in Montabaur-Ettersdorf öffentlich aus.

Leistungsumfang:

300 m 2 Straßendecke in Betonverbundpflaster einschließ­lich Aushub, Frostschutzmaterial und Regeneinläu­fe

70 m Entwässerungskanal aus Stahlbeton 0 300 mm 70 m Wasserleitung aus Kunststoff 0 50 mm Vergabe: 10.06.1998 Ausführungszeit: 01.07. bis 30.08.1998 Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 24.04.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur - Fachbereich Technik, Zimmer 214, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 20, DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist Freitag, 15. Mai 1998,10.00 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet im Zimmer 218 statt. Montabaur, 03.04.1998 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Jahresabschluß 1996 - Wasserversorgung

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.03.1998 den Jahresabschluß für den Betriebszweig Wasserversorgung zum 31.12.1996 festgestellt und beschlossen, den ausgewiese­nen Jahresgewinn in Höhe von 401.046,98 DM auf neue Rech­nung vorzutragen.

Der festgestellte Jahresabschluß, der Lagebericht und der Bestä­tigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer liegt in der Zeit vom 14.

Nr. 15/981

April bis 22. April 1998 im Rathaus-Neubau, II. Etage, Zimmer- j Nr. 226, während der Dienststunden öffentlich aus.

56410 Montabaur, 09.04.1998

Verbandsgemeindewerke Montabaur Marx, kaufm. Werkleiter |

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Jahresabschluß 1996 - Abwasserbeseitigung

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.03.19981 den Jahresabschluß für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung zum 31.12.1996 festgestellt und beschlossen, den ausgewiese­nen Jahresgewinn in Höhe von 392.268,80 DM auf neue Rech-1 nung vorzutragen.

Der festgestellte Jahresabschluß, der Lagebericht und der Bestä-1 tigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer liegt in der Zeit vom 14. April bis 22. April 1998 im Rathaus-Neubau, II. Etage, Zimmer- h 226, während der Dienststunden öffentlich aus.

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Nr

56410 Montabaur, 09.04.1998 Verbandsgemeindewerke Montabaur

Marx, kaufm. Werkleiter

Satzung

über die Benutzung des Hallen- und Freibades »Mons-Tabor- j Bad« der Verbandsgemeinde Montabaur

Haus- und Badeordnung j

vom 31. März 1998 :

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153, BS 2020-1) wird nach! dem Beschluß des Verbandsgemeinderates vom 26. März 1998; folgende Satzung als Haus- und Badeordnung für das Hallen- und Freibad der Verbandsgemeinde Montabaur »Mons-Tabor-Bad«, erlassen: ]

1. Allgemeines

Im »Mons-Tabor-Bad« soll der Besucher und Badegast bei Sport, Spiel und Spaß, Entspannung, Erholung und Ruhe finden. Des-j halb ist in allen Räumen auf gegenseitige Rücksichtnahme und] ausreichende Sicherheit zu achten.

2. Zweck der Haus- und Badeordnung

(1) Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung^ und Sauberkeit im »Mons-Tabor-Bad«. Ihre Beachtung liegt da-: her im Interesse eines jeden Badegastes.

(2) Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich.! Mit der Lösung der Eintrittskarte unterwirft sich der Badegast denj Bestimmungen der Haus- und Badeordnung sowie allen sonsti­gen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Ein-j zelanordnungen.

3. Badegäste

(1) Die Benutzung aller Einrichtungen des »Mons-Tabor-Bades« ist grundsätzlich jedermann gestattet.

Ausgenommen hiervon sind jedoch Personen, die an einer mel-l depflichtigen, übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseu-| chengesetzes (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen! Bescheinigung gefordert werden), offenen Wunden oder an-l steckenden Hautausschlägen leiden sowie Personen, die unter| dem Einfluß berauschender Mittel stehen.

Über Ausnahmeregelungen entscheidet das Aufsichtspersonal. I

(2) Kinder unter 7 Jahren und Personen, die infolge körperlicher! oder geistiger Gebrechen nicht in der Lage sind, das Bad und! seine Einrichtungen ohne Gefährdung für sich oder andere zul benutzen, dürfen das »Mons-Tabor-Bad« nur in Begleitung Erl wachsener oder einer entsprechenden Begleitperson betreten! denen auch dort die Aufsichtspflicht über die Kinder oder die ihnen) anvertraute Person obliegt.

4. Eintritt

(1) Die Benutzung der Einrichtungen des »Mons-Tabor-Bades«,«

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mit Ausnahme des Foyers und der »externen« Cafeteria, ist nur« de

mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. ,TT nu

(2) Die Eintrittskarten sind nicht übertragbar. Ob eir

(3) Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Ent-] jjfhich

gelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintritts- (9) Di< karten wird kein Ersatz geleistet. i $|sklf

5. Betriebs-und Badezeiten ! M zu b

(1) Die Öffnungszeiten und der Einlaßschluß werden öffentlicli| ^jNe

bekanntgegeben. I Iw De

(2) Für die Sommersaison und die Wintersaison werden unter-L 9fjahi schiedliche Badezeiten in einem Badezeitenplan festgelegt und| TOer durch öffentliche Bekanntmachung im Wochenblatt der Ver-] TO / bandsgemeinde sowie Aushang im Bad bekanntgegeben. . - .t®*

(3) Sommersaison ist die Zeit, in der die Witterung die Öffnung! 'yDe des Freibades nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten über einenLSrgr