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Montabaur

sen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung, Monta­baur als Aufsichtsbehörde vom 23.03.1998 hiermit bekanntge­macht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.615.000 DM

in der Ausgabe auf.615.000 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.460.000 DM

in der Ausgabe auf.460.000 DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf...- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf... DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).240 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).:.270 v.H.

2. Gewerbesteuer.300 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal­ten werden:

für den ersten Hund...36,-DM

für den zweiten Hund.54,- DM

für jeden weiteren Hund.72,DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen für das Haushaltsjahr 1998 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 23.03.1998

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 06.04. bis 17.04.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Hübingen, 26.03.1998 Ortsgemeindeverwaltung Hübingen (S.)

gez. Hoffmann, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustan­de gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber-der Gemeinde­verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeord­nung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Hübingen

vom 17.03.1998

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1998 einstimmig verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Bera­tung und Beschlußfassung überden Haushaltsplan und die Haus­haltssatzung 1998 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsge­meinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haus­haltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1998, die die summarische Zusammenfas­sung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzun­gen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 615.000,00 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben...je 460.000,00 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1998 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A.240 v. H.

Grundsteuer B.270 v. H.

Gewerbesteuer.300 v. H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund..36 DM

für den zweiten Hund.54 DM

für jeden weiteren Hund.:..72 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1998 enthält der dem Haushaltsplan beigefüg­te Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informatio­nen zur Kenntnis gegeben.

Die Rücklage der Ortsgemeinde Hübingen beläuft sich zum 31.12.1997 auf rd. 600.000,- DM. Dies ist das erfreuliche Ergeb­nis der Haushaltswirtschaft 1997.

Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1996 von 354.759,14 DM sollen It. Haushaltsplan 7.000,DM zugeführt werden, so daß eine Rücklage von 361.759,14 DM auszuweisen gewesen wäre.

Bedingt aber durch erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbe­steuer, bei den Erschließungsbeiträgen, bei Grundstücksverkäu­fen sowie durch Investitionsverlagerungen und Einsparungen bei Investitionen kann dieser hohe Rücklagenbestand erzielt werden.

Die Ortsgemeinde Hübingen bleibt zum 31.12.1997 weiterhin schuldenfrei.

Insgesamt gesehen ergeben sich für die Aufstellung des Etats 1998 sehr solide finanzielle Verhältnisse.

Haushalt 1998

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.075.000, DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 615.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 460.000,-DM.

Da weder Kredite zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen benötigt werden, noch Verpflichtungsermächtigungen einzuge­hen sind, erübrigt sich eine Festsetzung.

Gegenüber dem Vorjahr treten keine Veränderungen bei den Steuersätzen ein.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 581.000,- DM um 34.000,- DM auf 615.000,- DM.

Dieser Zuwachs ist ausgabemäßig bedingt und zurückzuführen auf die deutlich höheren Umlagen, die an den Kreis und die Verbandsgemeinde zu zahlen sind. Diese Entwicklung und die Tatsache, daß die Ortsgemeinde Hübingen in 1998 keine Schlüs­selzuweisungen erhält, zeichnen dafür verantwortlich, daß der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 68.000,- DM erzielt werden kann.

Der Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes ist geprägt von Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen. Sie domi­nieren wie in ail den Vorjahren und stellen mit 62,11 % das Gros der Einnahmen.

Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde erwartet man aus folgenden Bereichen:

Erstattungen, Zuweisungen.0,49 v. H.

Gebühren.1,63 v. H.

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