Montabaur
sen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung, Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 23.03.1998 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.615.000 DM
in der Ausgabe auf.615.000 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.460.000 DM
in der Ausgabe auf.460.000 DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf...- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf...— DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).240 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).:.270 v.H.
2. Gewerbesteuer.300 v.H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund...36,-DM
für den zweiten Hund.54,- DM
für jeden weiteren Hund.72,—DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen für das Haushaltsjahr 1998 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 23.03.1998
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 06.04. bis 17.04.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Hübingen, 26.03.1998 Ortsgemeindeverwaltung Hübingen (S.)
gez. Hoffmann, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber-der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Hübingen
vom 17.03.1998
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1998 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung überden Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1998 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1998, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 615.000,00 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben...je 460.000,00 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1998 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A.240 v. H.
Grundsteuer B.270 v. H.
Gewerbesteuer.300 v. H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund..36 DM
für den zweiten Hund.54 DM
für jeden weiteren Hund.:..72 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1998 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.
Die Rücklage der Ortsgemeinde Hübingen beläuft sich zum 31.12.1997 auf rd. 600.000,- DM. Dies ist das erfreuliche Ergebnis der Haushaltswirtschaft 1997.
Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1996 von 354.759,14 DM sollen It. Haushaltsplan 7.000,—DM zugeführt werden, so daß eine Rücklage von 361.759,14 DM auszuweisen gewesen wäre.
Bedingt aber durch erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, bei den Erschließungsbeiträgen, bei Grundstücksverkäufen sowie durch Investitionsverlagerungen und Einsparungen bei Investitionen kann dieser hohe Rücklagenbestand erzielt werden.
Die Ortsgemeinde Hübingen bleibt zum 31.12.1997 weiterhin schuldenfrei.
Insgesamt gesehen ergeben sich für die Aufstellung des Etats 1998 sehr solide finanzielle Verhältnisse.
Haushalt 1998
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.075.000,— DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 615.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 460.000,-DM.
Da weder Kredite zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen benötigt werden, noch Verpflichtungsermächtigungen einzugehen sind, erübrigt sich eine Festsetzung.
Gegenüber dem Vorjahr treten keine Veränderungen bei den Steuersätzen ein.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 581.000,- DM um 34.000,- DM auf 615.000,- DM.
Dieser Zuwachs ist ausgabemäßig bedingt und zurückzuführen auf die deutlich höheren Umlagen, die an den Kreis und die Verbandsgemeinde zu zahlen sind. Diese Entwicklung und die Tatsache, daß die Ortsgemeinde Hübingen in 1998 keine Schlüsselzuweisungen erhält, zeichnen dafür verantwortlich, daß der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 68.000,- DM erzielt werden kann.
Der Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes ist geprägt von Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen. Sie dominieren wie in ail den Vorjahren und stellen mit 62,11 % das Gros der Einnahmen.
Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde erwartet man aus folgenden Bereichen:
Erstattungen, Zuweisungen.0,49 v. H.
Gebühren.1,63 v. H.
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