Einzelbild herunterladen

Montabaur

(6) Die Verbandsgemeindeverwaltung und die Ortsgemeinde sind berechtigt, vom Veranstalter die Hinterlegung einer Kaution zu verlangen. Dies gilt auch für mietfreie Veranstaltungen. Die Höhe der Kaution bestimmt sich nach der Art der beantragten Veran­staltungen. Die Kautionen sind grundsätzlich in gleicher Höhe wie die Mieten zu entrichten. Für größere Veranstaltungen beträgt die mögliche Kaution maximal 5.000,00 DM. Die Kaution ist späte­stens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei der Ortsgemein­de Niederelbert zu hinterlegen. Sollte dies nicht geschehen, kann die Veranstaltung nicht stattfinden. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach der Abnahme der benutzten Räume, sofern bei der Veranstaltung keine Schäden entstanden sind.

§12

[ Haftung

( 1 ) Die Verbandsgemeinde und/oder die Ortsgemeinde Nieder- [ elbert überlassen dem jeweiligen Benutzer die Elberthalle sowie Idie Geräte und Einrichtungsgegenstände zur Benutzung in dem [Zustand, in dem sie sich befinden. Der Benutzer ist verpflichtet, [die Geräte jeweils vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße [ Beschaffenheit für den gewollten Zweck durch seine Beauftragten zu überprüfen. Durch den verantwortlichen Leiter ist sicherzustel­len, daß schadhafte Geräte oder Anlagen nicht genutzt werden. Eine Haftung für Unfälle oder Diebstähle (Entwendung von Klei­dungsstücken etc.) übernimmt die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinde nicht.

1(2) Die Träger dieser Einrichtung (Verbands- und Ortsgemeinde) haften nicht für das Abhandenkommen oder Schäden irgendwel­cher Art an vom Benutzer eingebrachten Gegenständen. Ein Aufbewahrungsvertrag kommt nicht zustande, auch wenn Gegen­stände dauerhaft in den Räumlichkeiten gelagert werden.

I (3) Inhaltsversicheruhgen gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-, [Glas-und Einbruchdiebstahlschäden (incl. Vandalismusschäden) [sind für v. g. Gegenstände nicht vom Träger abgeschlossen. Es [wird daher empfohlen, entsprechende Versicherungen abzu- | schließen und bei längerfristiger Aufbewahrung regelmäßige Neuordnungen der Versicherung durchzuführen. Bei dem Ab- [schluß von ED/V Versicherungen sollten Gebäudebeschädigun- [gen (diese werden regelmäßig kostenlos mit angeboten) für den Ijräger/Eigentümer mit abgeschlossen werden.

[(4) Der Benutzer stellt die Verbandsgemeinde und/oder die Orts- [gemeinde von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bedienste­ten, Mitglieder oder Beauftragten sowie der Besucher seiner [Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im [Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und [ Geräte und der Zugänge zu den Räumen und Anlagen entstehen.

[ (5) Der Benutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtan- | Sprüche gegen die Verbandsgemeinde und für den Fall der eige- I nen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Regreßan- I Sprüchen gegen die Verbandsgemeinde und deren Bedienstete. I oder Beauftragte.

I (6) Die Verbandsgemeindeverwaltung und die Ortsgemeinde Nie- [derelbert sind berechtigt, vom Veranstalter die Hinterlegung einer [Kaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution bestimmt sich nach [der Art der beantragten Veranstaltung und ist spätestens eine [Woche vor Veranstaltungsbeginn bei der Verbandsgemeindever- [waltung zu hinterlegen.

1 ( 7 ) Die Haftung der Verbandsgemeinde als Grundstückseigentü- |merin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 [BGB bleibt hiervon unberührt.

|(8) Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Verbandsge- Imeinde und/oder der Ortsgemeinde Niederelbert an den überlas­senen Einrichtungen, am Gebäude, den Zugangswegen und den [Geräten durch die Benutzung entstehen.

§13

«Inkrafttreten

[Die Benutzungsordnung für die Elberthalle in der vorliegenden [Fassung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung durch den Bür­germeister der Verbandsgemeinde Montabaur und den Ortsbür- jgermeister der Ortsgemeinde Niederelbert in Kraft.

[5641 0 Montabaur, den 12.01.1998 [Verbandsgemeinde Montabaur (S.)

[ Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Nr. 10/98

Wichtige Information an alle Chöre und Musikvereine!

Fördermittel des Musik- und Theaterwesens im Westerwald­kreis durch Kreis- und Landesmittel

Auch im Haushaltsjahr 1998 werden im Rahmen der »Allgemei­nen Musik- und Theaterpflege« Instrumental-, Musikvereine, Mu­sikvereinigungen der sog. Volksmusikinstrumente, Gesangverei­ne, Spielmanns- und Fanfarenzüge, Chorgemeinschaften, Frei­licht- sowie andere Bühnen gefördert.

Die Haushaltsmittel sind insbesondere für unmittelbare Maßnah­men der allgemeinen Musikpflege (Beschaffung von vereinseige­nen Musikinstrumenten und Noten, musikalische und kirchenmu­sikalische Veranstaltungen) und für Veranstaltungen von Frei­licht- und sonstigen Theatergruppen bestimmt.

Reisekosten, Kosten für die Beschaffung von Kleidungsstücken, Uniformen sowie laufende Ausgaben sind grundsätzlich nicht zuschußfähig.

Antragsvordrucke können bei der Verbandsgemeindever­waltung angefordert, müssen aber bis spätestens Sonntag, 15. März 1998, wieder bei der Kreisverwaltung bzw. Bezirks­regierung abgegeben werden!!!

Italienische Schüler suchen Gastfamilien

Die italienische Sprachschulorganisation »Centro Di Lingue Mo­derne« aus Trento/Südtirol führt schon seit mehreren Jahren Sprachaufenthalte in Deutschland durch.

Die jungen Italiener/innen, die an diesen Aufenthalten teilneh­men, sind im Durchschnitt 15 bis 18 Jahre alt und verfügen über mittelmäßige bis gute Deutschkenntnisse. Die Gruppe wird von einer Lehrkraft begleitet, betreut und unterrichtet.

Um auch im Jahr 1998 einen Sprachaufenthalt in Montabaur durchführen zu können, sucht das »Centro Di Lingue Moderne« Gastfamilien, die in der Zeit 30.08. bis 12.09.1998 einen Schüler oder eine Schülerin aufnehmen können. Gleichaltrige Familien­mitglieder wären von Vorteil. Die Gastfamilien erhalten eine Ko­stenerstattung in Höhe von 425, DM für diese zwei Wochen. Gesucht werden nur Gastfamilien, die sich wirklich einsetzen und Zeit und Interesse für die Sache aufbringen. Es kommt sehr darauf an, daß dieser Aufenthalt in Deutschland auch der Völker­verständigung dient, wobei natürlich der Sprachunterricht eine große Rolle spielt.

Interessierte Familien wenden sich bitte bis spätestens 25.03.1998 an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Frau Brück (Telefon 02602/126.323), Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur.

Wer vermißt seine Katze?

Am 26.02.1998 wurde zwischen Neuhäusel und Kadenbach eine dreifarbige Katze gefunden. Der Verlierer wendet sich bitte an den Tierschutzverein Mons und Tabor e.V., Frau Matthei, Telefon 0171/2439685.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 27.02.1998

Nachruf

Mit tiefer Trauer nehmen wir Abschied von

Günter Frodermann

Der Verstorbene war seit Gründung im Jahre 1976 Mitglied der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverban­des Bad Ems. Er setzte seine Schaffenskraft und sein Wissen zum Wohle der Allgemeinheit ein.

Herr Frodermann hat sich um den Abwasserzweckver­band verdient gemacht.

Wir gedenken seiner in aufrichtiger Verbundenheit und dankbarer Würdigung seiner Leistungen.

Seiner Familie gehört unsere tiefempfundene Anteilnah­me.

Für den Abwasserzweckverband Bad Ems

Rink, Verbandsvorsteher

Ortsgemeinde Niederelbert [02.02.1998 (S.)

Bode, Ortsbürgermeister