1 Montabaur
Nr. 8/98
ginkehrnachmittag
der Gelbachhöhen-Senioren
Thema: Auf dem Weg zum Gnadenjahr 2000 - Komm heiliger Geist, wandle uns im Heiligtum!
■ Tag: Freitag, 13. März 1998. Fahrpreis: bei 25 Personen DM 13,- ' bei geringerer Anzahl erhöht sich der Fahrpreis.
Anmeldeschluß: Sonntag, 8. März 1998, Tel. 3495, kath. Pfarramt ; Holler
Abfahrt:
Daubach .12.45 Uhr
Stahlhofen .12.50 Uhr
Untershausen .12.55 Uhr
Holler/Oberdorf .13.00 Uhr
Holler/Kirche.. 13.05 Uhr
Ende ca. 17.15 Uhr
Programm: Vortrag - Kaffee - Beichtgelegenheit - Eucharistiefeier. Auch jüngere Teilnehmer können gerne teilnehmen.
DRK - Ortsverein Daubach
Offizielle Einladung zur jährlichen Mitgliederversammlung am Freitag, dem 6. März 1998, 20.00 Uhr, im DRK-Heim, Stahlhofen
Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Geschäftsbericht, 4. Berichte des aktiven Dienstes/JRK, 5. Kassenbericht, 6. Bericht der Kassenprüfer, 7. Entlastung des Vorstandes, 8. Neuwahl des Vorstandes, 9. Wahl der Kassenprüfer, 10. Verschiedenes
Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Gemeindeabgaben
für das Kalenderjahr 1998
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 — BGBl. IS. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung-EGA01977 -vom 14.12.1976^ BGBl. I S. 3341 der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 ; in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Holler erhebt im Kalenderjahr 1998 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1997.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldnertreten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
Das war ein Fastnachtszug!
Allen großen und kleinen Narren sowie den Musikkapellen möchte ich herzlich für ihre Teilnahme an unserem Fastnachtszug danken.
Was wäre ein Fastnachtszug ohne soviel Idealisten, die weder Kosten noch Mühen scheuten, um uns zu erfreuen. Ihr wart alle Spitze!
Auch der Polizei, unserer Feuerwehr und dem DRK Daubach gilt mein Dank, sind sie es doch, die im Hintergrund für die Sicherheit des Zuges sorgen.
Ein herzliches Dankeschön auch den vielen freiwilligen Helfern, sei es als »Bändchenverkäufer« oder »Hobby-Wirte«, als Organisatoren oder Lieferanten.
Ein »Vergelt’s Gott« auch an Petrus, der uns nach Jahren des • Regens mit einem herrlichen Sonnentag verwöhnte.
Das war ein Fastnachtszug—da ging die Post ab!
An dieser Stelle möchte ich noch an die Kappensitzung am Samstag und den Rosenmontagsball erinnern.
Holler Hollau! Flosdorf, Ortsbürgermeisterin
Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus!
Im Jahre 2000 feiert die Freiwillige Feuerwehr Holler ihr 75jähri- ges Jubiläum. Zur Organisation dieses Festes wollen wir einen Festausschuß bilden. Deshalb laden wir alle Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung für Dienstag, den 24. März 1998, 20.00 Uhr, in die Gaststätte Heibel, ein. Wir hoffen auf rege Teilnahme.
Freiwillige Feuerwehr Holler
Katholisches Pfarramt St. Margaretha Holler
Telefon 3495
Sprechzeiten Gemeindereferent
Mittwoch...11.15 bis 12.45 Uhr
und nach Vereinbarung
Freitag.17.00 bis 19.00 Uhr
Erstkommunionunterricht: Freitag, 20. und 27.02.1998, 15.30 Uhr, Pfarrheim Holler, für alle Gruppen Nächster Gepa-Verkauf: Samstag, 21.02.1998, nach dem Gottesdienst um 17.45 Uhr
Pfarrbücherei: Fastnachtdienstag, 24.02.1998, geschlossen Treffen Neu-Meßdiener: Donnerstag, 25.02.1998, 17.30 Uhr, Kirche
Zünftige Kinderfastnacht
Die Kinder von den Gelbachhöhen sind allerorten gern gesehen.
Gemeinsam mit dem Buchfinkkind gern herzlich einmal närrisch sind.
.Siefeiern um 14.11 Uhr am 21. Februar an der Untershäuser Bar.
Paradiesisch soll es sein, ohne Pistolenknailerei.
Im Pfarreienverband man sich mißt, bei Vortrag, Spiel ganz närrisch ist.
So stürzen wir uns ins Gewühle, mit viel Pep und Humorgefühle.
Karneval in Untershausen,
den lassen wir nicht einfach sausen.
Einkehrnachmittag der Gelbachhöhen-Senioren Thema: Auf dem Weg zum Gnadenjahr 2000 - Komm heiliger Geist, wandle uns im Heiligtum!
Tag: Freitag, 13. März 1998
Fahrpreis: bei 25 Personen DM 13,-, bei geringerer Anzahl erhöht sich der Fahrpreis.
Anmeldeschluß: Sonntag, 8. März 1998, Tel. 3495, kath. Pfarramt Holler
Abfahrt:
Daubach.12.45 Uhr
Stahlhofen..12.50 Uhr
Untershausen...12.55 Uhr
Holler/Oberdorf.13.00 Uhr
Holler/Kirche......■.13.05 Uhr
Ende ca.17.15 Uhr
Programm: Vortrag - Kaffee - Beichtgelegenheit - Eucharistiefeier. Auch jüngere Teilnehmer können gerne teilnehmen.
Ci
A
t: •

