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Montabaur

DRK - Ortsverein Nentershausen e.V.

Jahreshauptversammlung 1998

Gemäß unserer Satzung laden wir alle aktiven und passiven Mitglieder zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am Frei­tag, 6. März 1998,20.00 Uhr, ins Rotkreuzdepot Nentershausen recht herzlich ein.

Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Geschäftsbe­richt 97, 4. Kassenbericht 97, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung Kassierer, 7. Entlastung Vorstand, 8. Haushaltsplan 98, 9. Sonstiges.

Girod

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Donnerstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Telefon 06485/4696

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 1998

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 07.08.1973BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 -vom 14.12.1976-BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Girod erhebt im Kalenderjahr 1998 die Grund­steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1997.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu fest­gesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuld­ner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekannt­machung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Bürgermeistersprechstunde

Am 24.02.1998, Fastnachtdienstag, fällt die Sprechstunde aus.

Fend, 1. Beigeordneter

Kirchenchor »St. Jakobus« Girod

Bei der am 7. Januar 1998 stattgefundenen Generalversammlung wurden folgende Mitglieder in den Vorstand gewählt: 1. Vorsitzen­der: K.-Heinz Meudt, 2. Vorsitzender: Bernh. Krekel, Beisitzer: Friedhelm Höhn, Schriftführer: Helmut Noll, Kassiererin: Christine Dennebaum, Notenwarte: Helga Meudt und Edith Heibel.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Girod und Kleinholbach! Der Kirchenchor braucht aktive Sängerinnen und Sänger. Wer hat Interesse am Chorgesang?

Nr. 8/98

Diejenigen mögen sich bitte bei einem der Vorstandsmitglieder informieren. Für den Ortsteil Kleinholbach sind AnsprechDartnpr R. Merfels, R. Göbel und R. Serano.

Oder kommen Sie einfach in eine an jedem Mittwoch um 20 00 Uhr stattfindende Chorprobe im Pfarr- und Jugendheim.

Hannappel, Ortsbürgermeister

Verunreinigung des Schulgeländes durch Hundekot

Leider müssen wir wiederholt feststellen, daß einige Hundebesit­zer ihre Hunde auf dem Schulgelände vor allem auf dem Busrondell und der angrenzenden Schulwiese-frei herumlaufen lassen. Dabei verrichten die Tiere ihr »Geschäft« häufig auf der Schulwiese vor der Schule.

Dies kann nicht geduldet werden. Bitte leinen Sie Ihre Hunde an! Unsere Schulkinder möchten sich auch in Zukunft auf einer »sauberen Wiese« frei bewegen können. Sicherlich finden sich außerhalb der Ortslage genügend Möglichkeiten, um die Vierbei­ner »Gassi« zu führen.

gez. F.-B. Zeis, Schulleiter

Frauengemeinschaft Girod

Zilgrei - Schmerzfrei durch Haltungs- und Atemtherapie

Sie haben Rückenschmerzen? Oder Gelenkschmerzen - und haben schon alles mögliche dagegen ausprobiert?

Sie kennen aber noch nicht Zilgrei. Zilgrei ist eine Methode, die von Adriano Zillo und Dr. H. Greising in Italien entwickelt wurde. Es ist eine vielfach erprobte, sehr wirkungsvolle Möglichkeit zur Linderung von Muskel-, Gelenk- und Nervenbeschwerden. Beginn: Donnerstag, 5. März 1998, 18.00 Uhr. Dauer: 8 Treffen ä 90 Minuten. Ort: Girod, Jugendheim. Leitung: Heike Bous-Rietz. TN-Geb.: 96,-DM. TN-Zahl: Max. 12 Personen.

Anmeldung: Monika Schöpping, Tel. 06485/708, Judith Bauch, Tel. 06485/8545, und Claudia Münz, Tel. 06485/216.

Kirchenchor »St. Jakobus«

Kreppeikaffee am Rosenmontag

Alle aktiven und passiven Mitglieder des Kirchenchores mit ihren Partnern, Freunden, Freundinnen sind wieder zum Kreppeikaffee am Rosenmontag, 23.02.1998, um 16.11 Uhr ins Pfarr- und Jugendheim eingeladen.

Bitte bringen Sie ein Kaffeegedeck mit. Vorträge und Büttenreden zur Gestaltung des Nachmittages sind sehr willkommen.

Männergesangverein »Concordia« Girod

Verschiebung der Chorprobe!

Wegen Rosenmontag fällt die Gesangstunde am Montag, dem 23.02.1998, aus.

Statt dessen findet die Gesangprobe am Donnerstag, dem 26.02.1998, um 20.00 Uhr im Gemeindehaus statt.

Görgeshausen __

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekanntgege­ben. Telefon: 06485/222.

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 1998

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 07.08.1973 - BGBl: IS. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGA01977 -vom 14.12.1976-BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Görgeshausen erhebt im Kalenderjahr 1998 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens