Montabaur
DRK - Ortsverein Nentershausen e.V.
Jahreshauptversammlung 1998
Gemäß unserer Satzung laden wir alle aktiven und passiven Mitglieder zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am Freitag, 6. März 1998,20.00 Uhr, ins Rotkreuzdepot Nentershausen recht herzlich ein.
Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Geschäftsbericht 97, 4. Kassenbericht 97, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung Kassierer, 7. Entlastung Vorstand, 8. Haushaltsplan 98, 9. Sonstiges.
Girod
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Donnerstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Telefon 06485/4696
Öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Gemeindeabgaben
für das Kalenderjahr 1998
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 —BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 -vom 14.12.1976-BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Girod erhebt im Kalenderjahr 1998 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1997.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
Bürgermeistersprechstunde
Am 24.02.1998, Fastnachtdienstag, fällt die Sprechstunde aus.
Fend, 1. Beigeordneter
Kirchenchor »St. Jakobus« Girod
Bei der am 7. Januar 1998 stattgefundenen Generalversammlung wurden folgende Mitglieder in den Vorstand gewählt: 1. Vorsitzender: K.-Heinz Meudt, 2. Vorsitzender: Bernh. Krekel, Beisitzer: Friedhelm Höhn, Schriftführer: Helmut Noll, Kassiererin: Christine Dennebaum, Notenwarte: Helga Meudt und Edith Heibel.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Girod und Kleinholbach! Der Kirchenchor braucht aktive Sängerinnen und Sänger. Wer hat Interesse am Chorgesang?
Nr. 8/98
Diejenigen mögen sich bitte bei einem der Vorstandsmitglieder informieren. Für den Ortsteil Kleinholbach sind AnsprechDartnpr R. Merfels, R. Göbel und R. Serano.
Oder kommen Sie einfach in eine an jedem Mittwoch um 20 00 Uhr stattfindende Chorprobe im Pfarr- und Jugendheim.
Hannappel, Ortsbürgermeister
Verunreinigung des Schulgeländes durch Hundekot
Leider müssen wir wiederholt feststellen, daß einige Hundebesitzer ihre Hunde auf dem Schulgelände — vor allem auf dem Busrondell und der angrenzenden Schulwiese-frei herumlaufen lassen. Dabei verrichten die Tiere ihr »Geschäft« häufig auf der Schulwiese vor der Schule.
Dies kann nicht geduldet werden. Bitte leinen Sie Ihre Hunde an! Unsere Schulkinder möchten sich auch in Zukunft auf einer »sauberen Wiese« frei bewegen können. Sicherlich finden sich außerhalb der Ortslage genügend Möglichkeiten, um die Vierbeiner »Gassi« zu führen.
gez. F.-B. Zeis, Schulleiter
Frauengemeinschaft Girod
Zilgrei - Schmerzfrei durch Haltungs- und Atemtherapie
Sie haben Rückenschmerzen? Oder Gelenkschmerzen - und haben schon alles mögliche dagegen ausprobiert?
Sie kennen aber noch nicht Zilgrei. Zilgrei ist eine Methode, die von Adriano Zillo und Dr. H. Greising in Italien entwickelt wurde. Es ist eine vielfach erprobte, sehr wirkungsvolle Möglichkeit zur Linderung von Muskel-, Gelenk- und Nervenbeschwerden. Beginn: Donnerstag, 5. März 1998, 18.00 Uhr. Dauer: 8 Treffen ä 90 Minuten. Ort: Girod, Jugendheim. Leitung: Heike Bous-Rietz. TN-Geb.: 96,-DM. TN-Zahl: Max. 12 Personen.
Anmeldung: Monika Schöpping, Tel. 06485/708, Judith Bauch, Tel. 06485/8545, und Claudia Münz, Tel. 06485/216.
Kirchenchor »St. Jakobus«
Kreppeikaffee am Rosenmontag
Alle aktiven und passiven Mitglieder des Kirchenchores mit ihren Partnern, Freunden, Freundinnen sind wieder zum Kreppeikaffee am Rosenmontag, 23.02.1998, um 16.11 Uhr ins Pfarr- und Jugendheim eingeladen.
Bitte bringen Sie ein Kaffeegedeck mit. Vorträge und Büttenreden zur Gestaltung des Nachmittages sind sehr willkommen.
Männergesangverein »Concordia« Girod
Verschiebung der Chorprobe!
Wegen Rosenmontag fällt die Gesangstunde am Montag, dem 23.02.1998, aus.
Statt dessen findet die Gesangprobe am Donnerstag, dem 26.02.1998, um 20.00 Uhr im Gemeindehaus statt.
Görgeshausen __
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekanntgegeben. Telefon: 06485/222.
Öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Gemeindeabgaben
für das Kalenderjahr 1998
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 - BGBl: IS. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGA01977 -vom 14.12.1976-BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Görgeshausen erhebt im Kalenderjahr 1998 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens

