Einzelbild herunterladen

Montabaur

m

Nr. 8/98

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung MontabaurFachbereich Technik - schreibt für die Ortsgemeinde Neuhäusel die Er­schließung des Baugebietes »Eisenköppel« öffentlich aus.

Bauleitung:

Los 1 bis 3: Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich Technik, 56410 Montabaur

Los 4: Büro für Orts- und Landschaftsplanung, Alexander Brüll, Eschelbacher Straße 33, 56410 Montabaur Beginn der Ausführung: Frühjahr 1998

Leistungsumfang:

Los 1: Kanalarbeiten

160

m

SB-Rohre, DN 300

150

m

SB-Rohre, DN 500

60

m

SB-Rohre, DN 600

65

m

PVC-Rohre, DN 250

240

m

PVC-Rohre, DN 300

20

Stk

Schachtbauwerke

Los 2: Wasserversorgung

600 m DN100GGG Los 3: Straßenbeleuchtung 1.000 m Kabelarbeiten

Los 4: Straßenbauarbeiten 2.000 cbm Erdarbeiten

3.500 to Mineralgemisch liefern und einbauen

800 qm Bitumentragdeckschicht

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 21.02.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur- Fachbereich Technik, Zimmer 214, Konrad-Adenau- er-Platz 8 , 56410 Montabaur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 50 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes »Ausschreibung Baugebiet Eisen­köppel« auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Gegen zusätzliche Zahlung eines Betrages von 10- DM wird auf Anforderung ergänzend zu den Ausschreibungsunterlagen ein Datenträ­ger (MS DOS) 3,5" mit dem Leistungsverzeichnis in Kurztext GAEB-Kennung der Datenaustauschphase83 übersandt. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforde­rung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist Donnerstag, 02.04.1998,10.00 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur Fachbereich Technik, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet im Zimmer 218 statt. Montabaur, 12.02.1998

Im Aufträge: J. Klaeser, Fachbereichsleiter-Technik

Öffentliche Mahnung - statt Einzelmahnung -

an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde Montabaur

Am 15. Februar 1998 sind

Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungssteuern,

Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge

gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden.

Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsgemein­dekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rück­stände gegebenenfalls mit den fünf Tage nach Fälligkeit verwirk­ten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle 100,- DM abgerundeten Steuerschuld im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.

Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr. bzw. das Aktenzeichen anzugeben.

Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden:

Postscheckamt Frankfurt/Main.(BLZ 500 100 60)108 000-603

Kreissparkasse Montabaur.(BLZ 570 510 01) 500 017

Nassauische Sparkasse Montabaur.(BLZ 510 500 15) 803 000 21?

Volksbank Montabaur.(BLZ 570 910 00) 10 g

Deutsche Bank Montabaur.(BLZ 570 700 45) 430 59 59

Montabaur, 16 . Februar 1998 Verbandsgemeinde Montabaur

- Verbandsgemeindekasse-

Bekanntmachung der Planfeststellung

für die Neubaustrecke (NBS) Köln-Rhein/Main im Bereich der Verbandsgemeinden Wirges, Ransbach-Baumbach, Selters, Montabaur, Hachenburg und Rennerod (Rheinland-Pfalz), Planfeststeliungsabschnitt 63 von Bau-km 83,008 bis Bau- km 86,720

Mit dem Planfeststellungsbeschluß des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) vom 06.02.1998, Az.: 1.024/1031 88/94 Rap, ist der Plan für das 0 . g. Bauvorhaben gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahn­gesetz (AEG) vom 27.12.1993 (BGBL I, S. 2378, 2396) festge­stellt worden.

Der Planfeststellungsabschnitt 63 beginnt bei Bau-km 83,008 im Anschluß an den Voreinschnitt des Deesener-Wald-Tunnels an der Grenze der Ortsgemeinde Mogendorf der Verbandsgemein­de Wirges und endet bei Bau-km 86,720 vor dem nördlichen Voreinschnitt des Dernbacher Tunnels, innerhalb der gleichen Verbandsgemeinde (Ortsgemeinde Ebernhahn).

Der 3712 m lange Planfeststellungsabschnitt liegt auf gesamter Länge innerhalb der Grenzen der Verbandsgemeinde Wirges. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen liegen in der Verbandsge­meinde Wirges sowie in den Verbandsgemeinden Ransbach- Baumbach, Selters, Montabaur, Hachenburg und Rennerod.

Die Trassenlage der Neubaustrecke wird im Planfeststellungsab­schnitt 63 im wesentlichen durch die enge Bündelung bzw. Paral­lellage der Neubaustrecke Köln-Rhein/Main mit der Bundesauto­bahn (BAB) A 3 bestimmt.

A. Verfügender Teil des Beschlusses (Auszug)

I. Allgemein

Gern. § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) wird der Plan für die Neubaustrecke Köln-Rhein/Main, Teilabschnitt 63, von Bau-km 83,008 bis Bau-km 86,720 im Bereich der Verbands­gemeinde Wirges in den Ortsgemeinden Mogendorf, Siershahn und Ebernhahn nebst Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich der Verbandsgemeinde Wirges in der Stadt Wirges und in den Ortsgemeinden Mogendorf, Dernbach und Ebernhahn sowie mit Teilbereichen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach in den Ortsgemeinden Deesen und Oberhaid, im Bereich der Verbands­gemeinde Montabaur in der Ortsgemeinde Eschelbach, im Be­reich der Verbandsgemeinde Selters in den Ortsgemeinden Sel­ters, Ewighausen, Herschbach, Marienrachdorf, Ellenhausen und Maroth, im Bereich der Verbandsgemeinde Rennerod in der Ortsgemeinde Seck und im Bereich der Verbandsgemeinde Hachenburg in der Ortsgemeinde Roßbach mit den Änderungen und Ergänzungen, die sich im Laufe des Anhörungsverfahrens ergeben haben, einschließlich sämtlicher zugehöriger techni­scher Einrichtungen und der Nebenbestimmungen/Auflagen fest­gestellt. Die Planfeststellung umfaßt auch notwendige Folge­maßnahmen gern. § 75 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

II. Gegenstand der Planfeststellung

Neubau einer zweigleisigen, elektrifizierten Eisenbahnstrecke von Bau-krrr 83,008 bis Bau-km 86,720 mit der Oberbauform Feste Fahrbahn.

Wesentliche Bestandteile sind:

- Einschnitt von Bau-km 83,008 bis Bau-km 83,405,

- Damm von Bau-km 83,405 - 83,525,

- Mogendorf Baü-km 83,422,

- Einschnitt Bau-km 83,525 - 83,635,

- Damm von Bau-km 83,635 - 83,820,

- Einschnitt Bau-km 83,820 85,740,

- StrÜ L 307 Bau-km 84,255 - Bau-km 84,413

- StrÜ Triesch Bau-km 85,182

- L 300 Bau-km 85,761,

- Damm Bau-km 85,740 Bau-km 86,085,

- DB-Strecke Engers - Siershahn Bau-km 86,089,