Montabaur
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Nr. 8/98
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur—Fachbereich Technik - schreibt für die Ortsgemeinde Neuhäusel die Erschließung des Baugebietes »Eisenköppel« öffentlich aus.
Bauleitung:
Los 1 bis 3: Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich Technik, 56410 Montabaur
Los 4: Büro für Orts- und Landschaftsplanung, Alexander Brüll, Eschelbacher Straße 33, 56410 Montabaur Beginn der Ausführung: Frühjahr 1998
Leistungsumfang:
Los 1: Kanalarbeiten
160
m
SB-Rohre, DN 300
150
m
SB-Rohre, DN 500
60
m
SB-Rohre, DN 600
65
m
PVC-Rohre, DN 250
240
m
PVC-Rohre, DN 300
20
Stk
Schachtbauwerke
Los 2: Wasserversorgung
600 m DN100GGG Los 3: Straßenbeleuchtung 1.000 m Kabelarbeiten
Los 4: Straßenbauarbeiten 2.000 cbm Erdarbeiten
3.500 to Mineralgemisch liefern und einbauen
800 qm Bitumentragdeckschicht
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 21.02.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur- Fachbereich Technik, Zimmer 214, Konrad-Adenau- er-Platz 8 , 56410 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 50 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes »Ausschreibung Baugebiet Eisenköppel« auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Gegen zusätzliche Zahlung eines Betrages von 10- DM wird auf Anforderung ergänzend zu den Ausschreibungsunterlagen ein Datenträger (MS DOS) 3,5" mit dem Leistungsverzeichnis in Kurztext GAEB-Kennung der Datenaustauschphase ’83 übersandt. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist Donnerstag, 02.04.1998,10.00 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur — Fachbereich Technik, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet im Zimmer 218 statt. Montabaur, 12.02.1998
Im Aufträge: J. Klaeser, Fachbereichsleiter-Technik
Öffentliche Mahnung - statt Einzelmahnung -
an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde Montabaur
Am 15. Februar 1998 sind
Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungssteuern,
Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge
gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden.
Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsgemeindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den fünf Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle 100,- DM abgerundeten Steuerschuld im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.
Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr. bzw. das Aktenzeichen anzugeben.
Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden:
Postscheckamt Frankfurt/Main.(BLZ 500 100 60)108 000-603
Kreissparkasse Montabaur.(BLZ 570 510 01) 500 017
Nassauische Sparkasse Montabaur.(BLZ 510 500 15) 803 000 21?
Volksbank Montabaur.(BLZ 570 910 00) 10 g
Deutsche Bank Montabaur.(BLZ 570 700 45) 430 59 59
Montabaur, 16 . Februar 1998 Verbandsgemeinde Montabaur
- Verbandsgemeindekasse-
Bekanntmachung der Planfeststellung
für die Neubaustrecke (NBS) Köln-Rhein/Main im Bereich der Verbandsgemeinden Wirges, Ransbach-Baumbach, Selters, Montabaur, Hachenburg und Rennerod (Rheinland-Pfalz),’ Planfeststeliungsabschnitt 63 von Bau-km 83,008 bis Bau- km 86,720
Mit dem Planfeststellungsbeschluß des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) vom 06.02.1998, Az.: 1.024/1031 88/94 Rap, ist der Plan für das 0 . g. Bauvorhaben gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vom 27.12.1993 (BGBL I, S. 2378, 2396) festgestellt worden.
Der Planfeststellungsabschnitt 63 beginnt bei Bau-km 83,008 im Anschluß an den Voreinschnitt des Deesener-Wald-Tunnels an der Grenze der Ortsgemeinde Mogendorf der Verbandsgemeinde Wirges und endet bei Bau-km 86,720 vor dem nördlichen Voreinschnitt des Dernbacher Tunnels, innerhalb der gleichen Verbandsgemeinde (Ortsgemeinde Ebernhahn).
Der 3712 m lange Planfeststellungsabschnitt liegt auf gesamter Länge innerhalb der Grenzen der Verbandsgemeinde Wirges. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen liegen in der Verbandsgemeinde Wirges sowie in den Verbandsgemeinden Ransbach- Baumbach, Selters, Montabaur, Hachenburg und Rennerod.
Die Trassenlage der Neubaustrecke wird im Planfeststellungsabschnitt 63 im wesentlichen durch die enge Bündelung bzw. Parallellage der Neubaustrecke Köln-Rhein/Main mit der Bundesautobahn (BAB) A 3 bestimmt.
A. Verfügender Teil des Beschlusses (Auszug)
I. Allgemein
Gern. § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) wird der Plan für die Neubaustrecke Köln-Rhein/Main, Teilabschnitt 63, von Bau-km 83,008 bis Bau-km 86,720 im Bereich der Verbandsgemeinde Wirges in den Ortsgemeinden Mogendorf, Siershahn und Ebernhahn nebst Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich der Verbandsgemeinde Wirges in der Stadt Wirges und in den Ortsgemeinden Mogendorf, Dernbach und Ebernhahn sowie mit Teilbereichen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach in den Ortsgemeinden Deesen und Oberhaid, im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur in der Ortsgemeinde Eschelbach, im Bereich der Verbandsgemeinde Selters in den Ortsgemeinden Selters, Ewighausen, Herschbach, Marienrachdorf, Ellenhausen und Maroth, im Bereich der Verbandsgemeinde Rennerod in der Ortsgemeinde Seck und im Bereich der Verbandsgemeinde Hachenburg in der Ortsgemeinde Roßbach mit den Änderungen und Ergänzungen, die sich im Laufe des Anhörungsverfahrens ergeben haben, einschließlich sämtlicher zugehöriger technischer Einrichtungen und der Nebenbestimmungen/Auflagen festgestellt. Die Planfeststellung umfaßt auch notwendige Folgemaßnahmen gern. § 75 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
II. Gegenstand der Planfeststellung
Neubau einer zweigleisigen, elektrifizierten Eisenbahnstrecke von Bau-krrr 83,008 bis Bau-km 86,720 mit der Oberbauform Feste Fahrbahn.
Wesentliche Bestandteile sind:
- Einschnitt von Bau-km 83,008 bis Bau-km 83,405,
- Damm von Bau-km 83,405 - 83,525,
- EÜ Mogendorf Baü-km 83,422,
- Einschnitt Bau-km 83,525 - 83,635,
- Damm von Bau-km 83,635 - 83,820,
- Einschnitt Bau-km 83,820 — 85,740,
- StrÜ L 307 Bau-km 84,255 - Bau-km 84,413
- StrÜ Triesch Bau-km 85,182
- EÜ L 300 Bau-km 85,761,
- Damm Bau-km 85,740 — Bau-km 86,085,
- EÜ DB-Strecke Engers - Siershahn Bau-km 86,089,

