Montabaur
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Der Träger dieser Einrichtung haftet nicht für das Abhandenkommen oder Schäden irgendwelcher Art an vom Benutzer einge- brachten Gegenständen. Ein Aufbewahrungsvertrag kommt nicht zustande, auch wenn Gegenstände dauerhaft in den Räumlichkeiten gelagert werden.
Inhaltsversicherungen gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-, Glas- und Einbruchdiebstahlschäden (incl. Vandalismusschäden) sind für v. g. Gegenstände nicht vom Träger abgeschlossen. Es w ird daher empfohlen, entsprechende Versicherungen abzuschließen und bei längerfristiger Aufbewahrung regelmäßige Neuordnungen der Versicherung durchzuführen.
Bei dem Abschluß von EDA/ Versicherungen sollten Gebäudebeschädigungen (diese werden regelmäßig kostenlos mit angebo- ten) für den Träger/Eigentümer mit abgeschlossen werden.
(2) Der Benutzer stellt die Ortsgemeinde von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten sowie der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und Geräte und der Zugänge zu den Räumen und Anlagen entstehen.
( 3 ) Der Benutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Ortsgemeinde und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die Ortsgemeinde und deren Bedienstete oder Beauftragte.
(4) Der Benutzer hat bei Vertragsabschluß nachzuweisen, daß eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden. Im Einzelfall kann die Ortsgemeinde von der Vorlage eines Nachweises abse-
hen.
(5) Die Haftung der Ortsgemeinde als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 BGB bleibt hiervon unberührt.
(6) Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Ortsgemeinde an den überlassenen Einrichtungen, am Gebäude, den Zugangswegen und dem Inventar durch die Benutzung entstehen.
(7) Mit der Inanspruchnahme des Dorfgemeinschaftshauses erkennen die benutzungsberechtigten Personen diese Benutzungsordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen ausdrücklich an (vgl. § 2 Abs. 2).
§11
Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 13. Januar 1998 in Kraft.
Nomborn, den 21. Januar 1998
Ortsgemeinde Nomborn Brach, Ortsbürgermeister
Kirmesausschuß-Sitzung
Der Nomborner Vereinsring trifft sich noch einmal am Freitag, dem 13. Februar, 20.30 Uhr, im »Florian« zu einer Kirmesausschuß-Sitzung.
Hausball bei VfR Nomborn 1920 e.V.
Der VfR Nomborn veranstaltet am Freitag, 20. Februar, 20.11 Uhr, im Vereinsheim am Sportplatz einen Hausball. Alle Fastnachtsfreunde sind recht herzlich eingeladen.
Die »Nomborner Schrammel« informiert
Wir laden alle Kinder zum Kinderball am Fastnachtssonntag, dem 22. Februar 1998, um 16.00 Uhr, ins Gasthaus »Zu den Linden« dn Nomborn ein.
Da zur gleichen Zeit in der Nachbargemeinde Nentershausen ein großer Karnevalszug stattfindet, fällt der Kinderzug in Nomborn aus. Wir freuen uns, wenn die Kinder und Eltern nach dem Zug in Nentershausen unseren Kinderball besuchen. Der Eintritt ist frei und jedes Kind bekommt natürlich wieder ein Geschenk.
Obst- und Garten bau verein Nomborn
Frühjahrsdüngung
Für seine Mitglieder und Freunde macht der Obst- und Garten- uauverein wieder eine Sammelbestellung für organischen Dünger. Lieferbar ist »Ascorna Universal« in 20- und 10,5 kg Paketen, aestellungen können bei Alwin Breuer abgegeben werden. Nistkästen
Mitglieder und Freunde, die noch Nistkästen erwerben möchten, tonnen diese kostenlos ebenfalls bei Alwin Breuer abholen.
_ _ __Nr. 7/98
Die Kisten sollten bereits jetzt aufgehängt werden, damit unsere gefiederten Freunde sich rechtzeitig eine Wohnung aussuchen können.
MGV »Arion« Nomborn
Am Montag, dem 16. Februar, treffen sich die Sänger des 2. Baß/2. Tenors bereits um 18.30 Uhr zur Gesangstunde im Vereinslokal »Zu den Linden«. Für die Sänger des 1. Baß/1. Tenors beginnt die Probe um 19.15 Uhr.
Am Mittwoch, dem 18. Februar, findet um 20.30 Uhr eine weitere Gesangstunde für alle Sänger im Vereinslokal statt.
Im Hinblick auf die bevorstehenden Konzerttermine bitten wir die Sänger um vollzähliges Erscheinen.
EJ_“ELBERTGEMEINDEN”
_ Niederelbert _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
Donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
im Rathaus, Telefon und Fax: 02602/3482
Fundsache
»Am Hähnchen« wurde ein Paar Kinderhandschuhe (Fäustlinge) gefunden. Sie können im Rathaus abgeholt werden.
Vergabe von Schlagabraum
Interessenten für Schlagabraum aus dem winterlichen Holzeinschlag treffen sich bitte am Samstag, 14. Februar 1998, um 08.00 Uhr, am Sportplatz Niederelbert.
G. Klein, Revierförster
Schwerdonnerstag in Niederelbert
Helau Ihr Narren fern und nah, die Fassenacht, sie ist ganz nah!
Drum laden wir Euch herzlich ein,
Schwerdonnerstag in Niederelbert dabei zu sein.
Um 15.00 Uhr, wie jedes Jahr, beginnt der Möhnenzug, ganz klar.
Mit Musik und viel Tamtam, fängt so das bunte Treiben an.
Anschließend gibt’s dann Kaffee und Kuchen, den sollten alle Frauen mal versuchen.
Um 20.11 Uhr beginnt unsere große Möhnensitzung dann, nun darf zu uns auch jeder »Mann«.
Bei uns gibt es keinen Kartenvorverkauf, so ist es schon seit Jahren Brauch.
Ihr könnt alle mit uns lachen und singen
und nach der Sitzung auch Euer Tanzbein schwingen.
Der Eintritt kostet 8,- DM in diesem Jahr, wir freu’n uns auf Euch, das ist doch klar.
Die Veranstaltungen werden wie immer im Saale der »Fohr-Pils- Stube« sein,
die Niederelberter Möhnen laden Euch nochmals recht herzlich ein.
Änderung der Büchereiöffnungszeiten
Ab Freitag, dem 6. März, ändern sich die Öffnungszeiten der Bücherei. Sie ist dann wie gewohnt jeden Freitag, jedoch von 17.00 bis 18.00 Uhr, geöffnet.
Über weiterhin regen Besuch würden wir uns sehr freuen!
Karnevalverein Eiwerter Gickel e.V.
Veranstaltungstermine der Karnevalsession 1998
14.02.1998: Erste Kappensitzung, 20.11 Uhr 21.02.1998: Zweite Kappensitzung, 20.11 Uhr Für die beiden Kappensitzüngen sind noch einige Karten erhältlich. Diese können ab sofort in der Fohr-Pils-Stube Niederelbert

