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Montabaur

Nr. 7/98

_ Niedererbach _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags .von 19.00 bis 21.00 Uhr

Donnerstags. von 18.00 bis 20.00 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Niedererbach

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Niedererbach findet am Mittwoch, dem 18. Februar 1998, um 19.00 Uhr, in der Dorfgemeinschaftshalle statt.

Tagesordnung I, Öffentliche Sitzung

1 . Erweiterung Dorfgemeinschaftshalle Auftragsvergabe für die Gewerke:

- Innen- und Außenputz

- Trockenbauarbeiten

- Estricharbeiten

- Innenfensterbänke

- Blitzschutzarbeiten

2. Verschiedenes

3. Einwohnerfragestunde

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Bauangelegenheit (vorsorglich)

2. Verschiedenes

5641 2 Niedererbach, 10.02.1998 Mit freundlichem Gruß

gez. Ortseifen, Ortsbürgermeister

Hinweis

Die Fraktionssitzungen finden nach telefonischen Absprachen statt.

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach

vom 30.01.1998

Vorstellung des neuen technischen Werkleiters der Ver­bandsgemeindewerke Montabaur, Herrn Klaeser

Herr Klaeser stellte sich und seinen Arbeitsbereich bei den Ver­bandsgemeindewerken MontabaurBereich Technik-vor. Verträge mit der Bahn AG

Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, die Verträge mit der Bahn AG in der vorgelegten Form abzuschließen.

Getränkelieferant für die Gaststätte

Im Ortsgemeinderat wurde einstimmig beschlossen, das Angebot eines Getränkelieferanten aus Montabaur anzunehmen, unter der Voraussetzung, daß die Getränkepreise nicht höher sind als die der übrigen Anbieter.

Erweiterung der Dorfgemeinschaftshalle-Inneneinrichtung, Gaststätte, Mehrzweckraum

Bei diesem Tagesordnungspunkt erfolgte nur die Vorstellung der : Pläne, eine Abstimmung fand nicht statt.

Verlegung der Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Die Sprechstunde am Montag, 16.02.1998, muß aus persönlichen Gründen ausfallen.

Wegen einer Fortbildung findet die Montagssprechstunde bis auf weiteres von 19.45 bis 21.15 Uhr statt.

Ich bitte um Verständnis für die Verlegung.

gez. Ortseifen, Ortsbürgermeister

SV 1920 Niedererbach e.V.

I Einladung

I Die Mitgliederversammlung des SVN findet am Freitag, dem 10 . I Ä i- 1998 um 17 - 00 Uhr > im Sportheim statt. Hierzu laden wir alle | Mitglieder,.Freunde und Gönner herzlich ein.

ITagesordnung: 1 . Begrüßung, 2. Genehmigung der Tagesord- I wg, 3 . Totenehrung, 4. Bericht des Geschäftsführers und Ent- I iinH c 9, 5l Bericllt des Kassierers, 6 . Bericht der Kassenprüfer u Entlastung des Kassierers, 7. Wahl eines Wahlausschusses,

8 . Entlastung des bisherigen Vorstandes, 9. Neuwahl des Vor­standes, 10 . Verschiedenes.

Anträge zur Mitgliederversammlung sind schriftlich bis zum 27.03.1998 einzureichen.

Nomborn

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon 06485/228

Benutzungsordnung

für das Dorfgemeinschaftshaus »Haus Numburne« in der Ortsgemeinde Nomborn §1

Allgemeines

Die Dorfgemeirischaftshalle »Haus Numburne« steht in der Trä­gerschaft der Ortsgemeinde Nomborn. Soweit sie nicht für eigene Zwecke der Ortsgemeinde benötigt wird, steht sie nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung und im Rahmen des Benutzungspla­nes den Vereinen, Gruppierungen und Einwohnern der Ortsge­meinde Nomborn für den Übungsbetrieb sowie für Veranstaltun­gen kultureller Art zur Verfügung.

§2

Art und Umfang der Gestattung

(1) Die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses ist genehmi­gungspflichtig. Die Genehmigung ist bei der Ortsgemeinde zu beantragen. Sie erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid der Ortsgemeinde, in dem der Nutzungszweck und die Nutzungszeit festgelegt sind. Voraussetzung für die Genehmigung ist der Ab­schluß eines Benutzungsvertrages, in dem diese Benutzungsord­nung als Vertragsbestandteil anzuerkennen ist. Eine Unterver­pachtung ist unzulässig.

(2) Mit der tatsächlichen Inanspruchnahme des Dorfgemein­schaftshauses erkennen die Benutzer die Festsetzung dieser Benutzungsordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen an.

(3) Aus wichtigen Gründen, z. B. bei dringendem Eigenbedarf, kann die Gestattung zurückgenommen oder eingeschränkt wer­den; das gilt auch bei nicht ordnungsgemäßer Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses, insbesondere bei einem Verstoß ge­gen die Benutzungsordnung.

(4) Benutzer, die wiederholt das Dorfgemeinschaftshaus unsach­gemäß gebrauchen oder durch Zuwiderhandlungen gegen diese Benutzungsordnung verstoßen, werden von der Nutzung ausge­schlossen.

(5) Die Ortsgemeinde hat das Recht, das Dorfgemeinschaftshaus aus Gründen der Pflege und Unterhaltung vorübergehend ganz oder teilweise zu schließen.

( 6 ) Maßnahmen der Ortsgemeinde nach Abs. 3-5 lösen keine Entschädigungsverpflichtung aus. Sie haftet auch nicht für einen evtl. Einnahmeausfall.

§3

Hausrecht

Das Hausrecht am Dorfgemeinschaftshaus steht der Ortsgemein­de sowie den von ihr Beauftragten zu; ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.

§4

Umfang der Benutzung

(1) Die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses durch Vereine und Gruppierungen für den Übungsbetrieb (sportliche Nutzung, Musikproben, Gesangproben etc.) wird von der Ortsgemeinde in einem Benutzerplan geregelt (§ 5).

(2) Eine Abtretung von bereits zugesprochenen Benutzungszei­ten durch die Benutzer an Dritte ist nur mit Zustimmung der Ortsgemeinde zulässig.

(3) Über die Benutzbarkeit im Einzelfall entscheidet die Ortsge­meinde.

§5

Benutzerplan

(1) Die Ortsgemeinde stellt einen Benutzerplan auf, in dem neben dem Eigenbedarf der Ortsgemeinde die Benutzung im Rahmen des § 1 zeitlich und dem Umfang nach festgelegt wird.

(2) Die Benutzer sind zur Einhaltung des Benutzerplanes ver­pflichtet. Sie sind ferner verpflichtet, den Ausfall einer nach dem