Montabaur
Nr. 7/98
_ Niedererbach _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags .von 19.00 bis 21.00 Uhr
Donnerstags. von 18.00 bis 20.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Niedererbach
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Niedererbach findet am Mittwoch, dem 18. Februar 1998, um 19.00 Uhr, in der Dorfgemeinschaftshalle statt.
Tagesordnung I, Öffentliche Sitzung
1 . Erweiterung Dorfgemeinschaftshalle — Auftragsvergabe für die Gewerke:
- Innen- und Außenputz
- Trockenbauarbeiten
- Estricharbeiten
- Innenfensterbänke
- Blitzschutzarbeiten
2. Verschiedenes
3. Einwohnerfragestunde
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Bauangelegenheit (vorsorglich)
2. Verschiedenes
5641 2 Niedererbach, 10.02.1998 Mit freundlichem Gruß
gez. Ortseifen, Ortsbürgermeister
Hinweis
Die Fraktionssitzungen finden nach telefonischen Absprachen statt.
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach
vom 30.01.1998
Vorstellung des neuen technischen Werkleiters der Verbandsgemeindewerke Montabaur, Herrn Klaeser
Herr Klaeser stellte sich und seinen Arbeitsbereich bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur —Bereich Technik-vor. Verträge mit der Bahn AG
Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, die Verträge mit der Bahn AG in der vorgelegten Form abzuschließen.
Getränkelieferant für die Gaststätte
Im Ortsgemeinderat wurde einstimmig beschlossen, das Angebot eines Getränkelieferanten aus Montabaur anzunehmen, unter der Voraussetzung, daß die Getränkepreise nicht höher sind als die der übrigen Anbieter.
Erweiterung der Dorfgemeinschaftshalle-Inneneinrichtung, Gaststätte, Mehrzweckraum
Bei diesem Tagesordnungspunkt erfolgte nur die Vorstellung der : Pläne, eine Abstimmung fand nicht statt.
Verlegung der Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Die Sprechstunde am Montag, 16.02.1998, muß aus persönlichen Gründen ausfallen.
Wegen einer Fortbildung findet die Montagssprechstunde bis auf weiteres von 19.45 bis 21.15 Uhr statt.
Ich bitte um Verständnis für die Verlegung.
gez. Ortseifen, Ortsbürgermeister
SV 1920 Niedererbach e.V.
I Einladung
I Die Mitgliederversammlung des SVN findet am Freitag, dem 10 . I Ä i- 1998 ’ um 17 - 00 Uhr > im Sportheim statt. Hierzu laden wir alle | Mitglieder,.Freunde und Gönner herzlich ein.
I’Tagesordnung: 1 . Begrüßung, 2. Genehmigung der Tagesord- I wg, 3 . Totenehrung, 4. Bericht des Geschäftsführers und Ent- I iinH c 9, 5l Bericllt des Kassierers, 6 . Bericht der Kassenprüfer u ™ Entlastung des Kassierers, 7. Wahl eines Wahlausschusses,
8 . Entlastung des bisherigen Vorstandes, 9. Neuwahl des Vorstandes, 10 . Verschiedenes.
Anträge zur Mitgliederversammlung sind schriftlich bis zum 27.03.1998 einzureichen.
Nomborn
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon 06485/228
Benutzungsordnung
für das Dorfgemeinschaftshaus »Haus Numburne« in der Ortsgemeinde Nomborn §1
Allgemeines
Die Dorfgemeirischaftshalle »Haus Numburne« steht in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Nomborn. Soweit sie nicht für eigene Zwecke der Ortsgemeinde benötigt wird, steht sie nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung und im Rahmen des Benutzungsplanes den Vereinen, Gruppierungen und Einwohnern der Ortsgemeinde Nomborn für den Übungsbetrieb sowie für Veranstaltungen kultureller Art zur Verfügung.
§2
Art und Umfang der Gestattung
(1) Die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist bei der Ortsgemeinde zu beantragen. Sie erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid der Ortsgemeinde, in dem der Nutzungszweck und die Nutzungszeit festgelegt sind. Voraussetzung für die Genehmigung ist der Abschluß eines Benutzungsvertrages, in dem diese Benutzungsordnung als Vertragsbestandteil anzuerkennen ist. Eine Unterverpachtung ist unzulässig.
(2) Mit der tatsächlichen Inanspruchnahme des Dorfgemeinschaftshauses erkennen die Benutzer die Festsetzung dieser Benutzungsordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen an.
(3) Aus wichtigen Gründen, z. B. bei dringendem Eigenbedarf, kann die Gestattung zurückgenommen oder eingeschränkt werden; das gilt auch bei nicht ordnungsgemäßer Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses, insbesondere bei einem Verstoß gegen die Benutzungsordnung.
(4) Benutzer, die wiederholt das Dorfgemeinschaftshaus unsachgemäß gebrauchen oder durch Zuwiderhandlungen gegen diese Benutzungsordnung verstoßen, werden von der Nutzung ausgeschlossen.
(5) Die Ortsgemeinde hat das Recht, das Dorfgemeinschaftshaus aus Gründen der Pflege und Unterhaltung vorübergehend ganz oder teilweise zu schließen.
( 6 ) Maßnahmen der Ortsgemeinde nach Abs. 3-5 lösen keine Entschädigungsverpflichtung aus. Sie haftet auch nicht für einen evtl. Einnahmeausfall.
§3
Hausrecht
Das Hausrecht am Dorfgemeinschaftshaus steht der Ortsgemeinde sowie den von ihr Beauftragten zu; ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
§4
Umfang der Benutzung
(1) Die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses durch Vereine und Gruppierungen für den Übungsbetrieb (sportliche Nutzung, Musikproben, Gesangproben etc.) wird von der Ortsgemeinde in einem Benutzerplan geregelt (§ 5).
(2) Eine Abtretung von bereits zugesprochenen Benutzungszeiten durch die Benutzer an Dritte ist nur mit Zustimmung der Ortsgemeinde zulässig.
(3) Über die Benutzbarkeit im Einzelfall entscheidet die Ortsgemeinde.
§5
Benutzerplan
(1) Die Ortsgemeinde stellt einen Benutzerplan auf, in dem neben dem Eigenbedarf der Ortsgemeinde die Benutzung im Rahmen des § 1 zeitlich und dem Umfang nach festgelegt wird.
(2) Die Benutzer sind zur Einhaltung des Benutzerplanes verpflichtet. Sie sind ferner verpflichtet, den Ausfall einer nach dem

