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Montabaur

II.

Haushaltsrechnung Hospitalfonds

Feststellung des Ergebnisses:

Verwaltungs­haushalt DM

Vermögens­haushalt DM

Gesamt DM

Soll-Einnahmen

12.918,16

71.280,00

84.198,16

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

12.918,16

71.280,00

84.198,16

Soll-Ausgaben

12.918,16

71.280,00

84.198,16

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

12.918,16

71.280,00

84.198,16

Überschu ß/Fehlbetrag

Festgestellt: Montabaur, 28.02.1997 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

III.

Entlastungsbeschluß

Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungsprüfungsaus­schusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Monta­baur und des Hospitalfonds Montabaur werden die Jahresrech­nungen für das Jahr 1996 beschlossen. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt. Vom Bericht der Wirtschaftsprüfer Dr. Schwarzenber- ger/Jaacks/Länge über die Sanierungstätigkeit vom 01.01. bis 31.12.1996 wird zustimmend Kenntnis genommen.

Gleichzeitig wird dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und Stadt Montabaur, den Beigeordneten der Stadt Montabaur sowie dem I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für die Jahresrechnungen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds Montabaur für das Jahr 1996 gemäß § 114 Abs. 1 der Gemein­deordnung Entlastung erteilt.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken und 1. Beigeordneter Dr. Paul Hütte haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse an der Bera­tung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und im Zuschauer­raum Platz genommen.

IV.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaitsrechnungen mit den Rechenschaftsberichten lie­gen zur Einsichtnahme vom 16.02. bis 25.02.1998 bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, den 09.02.1998 Verbandsgemeinde Montabaur

In Vertretung: gez. Schaaf, Erster Beigeordneter

Vorsitzender und 1. Stellvertretender Vorsitzender des Ausländerbeirates

der Stadt Montabaur treten zurück

In der Sitzung des Ausländerbeirates der Stadt Montabaur am Montag, dem 09.02.1998, gaben der bisherige Vorsitzende, Dr. Perez-Sarabia, und der bisherige 1. stellvertretende Vorsitzende, Herr Carpaz, ihren sofortigen Rücktritt von diesen Ämtern be­kannt.

Darüber hinaus erklärten beide gleichzeitig den Verzicht auf das Amt als Mitglied des Ausländerbeirates der Stadt Montabaur. Aufgrund der für den Ausländerbeirat gültigen Vorschriften wer­den zunächst die freigewordenen Sitze mit Nachrückern besetzt. Nach der Verpflichtung der neuen Beiratsmitglieder erfolgt dann in einer Sitzung des Ausländerbeirates die Neuwahl der/des Vorsitzenden und deren/dessen Stellvertreter(in).

Stadtrat tagte am 29. Januar 1998

Änderung des Bebauungsplanes »Im Hahn - Erweiterung«

Mit Stimmenmehrheit (18 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen) be­schloß der Stadtrat, den Bebauungsplan »Im Hahn - Erweite­rung« durch eine Neufassung der_ textlichen Festsetzungen zu ändern. Der Stadtrat stimmte der Änderung des Bebauungspla­nes zu und beschloß die Durchführung der vorgezogenen Bürger­beteiligung sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange.

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Durch die zwischenzeitlich erfolgte Ausweisung des städtebauli chen Entwicklungsgebietes »ICE-Bahnhof Montabaur« muß' - die ursprüngliche Absicht des Bebauungsplanes »Im Hahn Erweiterung« an die veränderte Entwicklung angepaßt werden' da sich die städtebauliche Situation für die Innenstadt dadurch grundlegend geändert hat. So waren bisher für das Kerngebier des Bebauungsplans, das insbesondere der Unterbringung von zentralen Einrichtungen der Wirtschaft und Handelsbetrieben dienen sollte, auch Einzelhandelsbetriebe aller Art und Vergnü­gungsstätten zulässig. Dies steht im Widerspruch zu den einge­leiteten Planungen zur Belebung der Innenstadt. Der Beschluß' soll nunmehr dem Zweck dienen, die möglichen Nutzungen auf das mit dem Umfeld verträgliche Maß zu reduzieren und insbe­sondere Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevanten Sorti­menten und Vergnügungsstätten auszuschließen, um die abge­stimmte Planung für dieses zentrale Gebiet zu gewährleisteil

Änderung des Bebauungsplanes »Horresser Berg«

Der Stadtrat beschloß die Änderung des Bebauungsplanes »Hor­resser Berg« mit Stimmenmehrheit (17 Ja-Stimmen und 8 Nein­stimmen) durch Neufassung der Textfestsetzungen. Der Stadtrat stimmte dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes zu und beschloß die Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung! sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öf­fentlicher Belange.

Auch bei diesem Bebauungsplan kollidiert dessen ursprüngliche j Intention mit den geänderten planerischen Zielen der Stadt Mon­tabaur als Trägerin der Planungshoheit. Vorgesehen war eine! Ansiedlung kleinerer Gewerbebetriebe in relativer Nähe zur In-] nenstadt, insbesondere produzierendes und verarbeitendes Ge-j werbe. Daher wurde als Art der baulichen Nutzung ein Gewerbe- bzw. eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt, das auch Ein-1 zelhandelsbetriebe mit bis zu 700 m 2 Verkaufsfläche unbe-j schränkt zuließ. Dies widerspricht den nun eingeleiteten Planun-j gen zur Belebung der Innenstadt.

Der geänderte Bebauungsplan berücksichtigt diese Planungen^ durch eine reduzierte, mit dem Umfeld verträgliche Nutzung,! insbesondere Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtreievantenI Sortimenten ausschließt. Diese planerischen Überlegungen zie-T hen jedoch keine unzumutbare Einschränkung der wirtschaff] chen Verwendbarkeit der Grundstücke nach sich, da sämtlichem anderen gewerblichen Nutzungen nach wie vor möglich und] zulässig sind.

Der Rat verständigte sich darauf, in die Textfestsetzungen fürdiej Bebauungspläne »Im Hahn - Erweiterung« und »Horr Berg« eine Klausel aufzunehmen, die es ermöglicht, in begründ deten Einzelfällen ausnahmsweise mit Zustimmung des Stadtra-1 tes Einzelhandels- und Handelsbetriebe, die ausschließlich oder! mit einem mehr als zehnprozentigem Anteil eines oder mehrere! Sortimente der in den Textfestsetzungen genannten innenstadt-1 relevanten Sortimente vertreiben, mit einer Verkaufsfläche bisj maximal 700 m 2 zuzulassen.

Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld«

Mit Stimmenmehrheit (25 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme)! stimmte der Stadtrat der Änderung des Bebauungsplanes» melfeld« einschließlich Begründungen und Textfestsetzungenziij und beschloß die Offenlage und Durchführung einer vorgezoge-j nen Bürgerbeteiligung.

Der Bebauungsplan »Himmelfeld« stammt aus dem Jahr 1976,1 Aus dessen Vorgaben resultierte bis vor ca. fünf Jahren einefastj ausschließlich durch Einfamilienhäuser geprägte Bebauung. Derj Anstieg der Baulandpreise in der jüngeren Vergangenheit, «I fehlende Reglementierung der Zahl der zulässigen Wohnein»| ten und die zeitweilige Knappheit an Mietwohnungen ber " eine Umkehrung dieses Trends. Der Bau von zahlreichen, f sehr massiv ausgelegten Mehrfamilienhäusern mit bis zu i«J Wohneinheiten beeinträchtigte das harmonische Nebeneinanwf von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern. Auch das nachbani'j che Miteinander und die Einbindung der Neubewohner ging wj immer reibungslos vonstatten. Zwar ist eine Mischung zwischen] Ein- und Mehrfamilienhäusern für die soziale Integration wun-i sehenswert, da damit eine »Ghettobildung« weitestgehend wl mieden werden kann, jedoch ist eine Beschränkung der Zahlt®| zulässigen Wohneinheiten sinnvoll und geboten. Beachtensw ist in diesem Zusammenhang, daß derzeit die Nachfrage * Mietwohnungen stagniert, da in verschiedenen Neubaugeb® im Bereich der Stadt und der Stadtteile durch verdichtete Bau* sen ausreichend Mehrfamilienhäuser ausgewiesen und gec* wurden.