Nr. 6/98
Montabaur
.HL
‘Öffentl. Bekanntmachungen”
i lffentliche Bekanntmachung
itzunq des Werksausschusses
‘ nächste Sitzung des Werksausschusses findet am Donners- lg 12 . Februar 1998, um 18.00 Uhr im Sitzungssaal-Altbau- TEtage, statt.
Tagesordnung
öffentliche Sitzung
Bericht des Vorsitzenden 2 Vergabe von Aufträgen:
21 Pumpwerk Hochbehälter Hühnerberg 2 2 Pflasterarbeiten Betriebsgebäude Wasserversorgung 2 3Montabaur, »Alter Galgen« Rudolf-Diesel-Straße Erweiterung der Kanalisation 2 4 Montabaur, »Alter Galgen« Rudolf-Diesel-Straße ' Rohmetzerweiterung 3 Förderung des Wassersparens
Konkretisierung der am 22.07.1997 in der Werksausschuß- Sitzung festgelegten Maßnahmen)
4j Befreiung von Kanalbenutzungsgebühren für Regenwasser- nutzung;
' Antrag der SPD-Fraktion vom 13.12.1997 5 ä Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
Schaaf, erster Beigeordneter
öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur- Fachbereich fechnik — schreibt für die Stadt Montabaur den Ausbau der Dahlienstraße einschließlich der Erneuerung der Versorgungsleitungen in Montabaur-Eschelbach öffentlich aus.
leistungsumfang:
100 m 2 Straßendecke aus Bitumen und Pflaster einschließlich Unterbau und Entwässerung Entwässerungsleitung aus Stahlbeton 0 400, einschließlich Rohrgräben, Schächte und Verfüllung
Wasserleitung aus GGG-Rohr, 0 100, einschließlich Rohrgräben und Verfüllung /orgesehene Ausführungszeit: 06.04.1998 bis 30.05.1998. firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, rerden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum U8.02.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta- jaur — Fachbereich Technik, Zimmer 214, Konrad-Adenau- ßr-Platz 8,56410 Montabaur, anzufordern, lie Schutzgebühr in Höhe von 30,00 DM ist unter Angabe |es Verwendungszweckes »Ausschreibungsgebühr Dah- Jenstraße Eschelbach« auf das Konto der Verbandsge- iieinde Montabaur, Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei |er Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. |n Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
lermin für die Abgabe des Angebotes ist Freitag, 6. März 1998,10.00 Uhr.
Jngebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen jpin müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands- pneindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik, 'Jmmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, jnzureichen.
Je Submission findet im Zimmer 218 statt.
[Montabaur, 03.02.1998
Ini Aufträge: Jürgen Klaeser, Fachbereichsleiter
H20 m
,120 m
Jentliche Bekanntmachung Uh Ver bandsge mein de werke Montabaur
jrjeisung von Bruttoendpreisen im Bereich der Wasser- ELorgung aufgrund einer Änderung der Preisangabenver- . tungtPÄngV)
«H r ! eV6rordnun g zur Änderung der PAngV vom 22. Juli 1997 id!4if set2 u blatt •> Seite 1910 f.) hat u. a. Auswirkungen auf iwarfec ®®. n 9, a u ei n der Wasserversorgungsunternehmen. Bisher f p möglich, nur die Nettoentgelte anzugeben mit dem Hin
weis, daß die Umsatzsteuer zusätzlich anfällt. Die neue Rechtsage verpflichtet dazu, ab 1. Februar 1998 die einmalig und/oder laufend zu zahlenden Entgelte im Bereich der Wasserversorgung als Bruttoendpreise, d. h., einschließlich Umsatzsteuer, auszuweisen.
Die Entgelte für die Abwasserbeseitigung (Kanalbenutzungsgebuhren sowie wiederkehrende Beiträge für Niederschlags- und Schmutzwasser) unterliegen nach wie vor nicht der Umsatzsteuer und sind deshalb nicht betroffen.
Die Neuregelung hat in unserem Versorgungsbereich keine Auswirkungen auf die Wassergeld- und Baukostenzuschußrechnungen, da die Verbandsgemeindewerke bereits in der Vergangenheit den Nettobetrag, die Mehrwertsteuer und den Bruttobetrag im Rechnungsvordruck getrennt dargestellt haben.
Durch die Änderung der PAngV tritt keine Preiserhöhung bei den einmaligen und/oder laufend zu zahlenden Entgelten im Bereich der Wasserversorgung ein! Im Preisblatt wird lediglich zusätzlich - der Forderung des Gesetzgebers entsprechend - die Umsatzsteuer und der Bruttobetrag dargestellt, der auch bisher schon laut Rechnung zu zahlen war. \ Die maßgebenden Änderungen bzw. Ergänzungen entnehmet^ Sie bitte dem nachfolgenden Preisblatt, welches hiermit gern. § 4 Absatz 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) öffentlich bekannt gemacht wird.
Preisblatt
Anlage 1 zu den zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB-Wasser) der Verbandsgemeinde Montabaur §1
Jahresgrundpreis (§12 ZVB-Wasser)
Der Jahresgrundpreis beträgt
a) bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleistung
netto jährlich (ohne MwSt.)
netto monatlich (ohne MwSt.)
brutto jährlich (incl. 7% MwSt.)
brutto monatlich (incl. 7 % MwSt.)
bis 5 m 3
60,00 DM
5,00 DM
64,20 DM
5,35 DM
10 m 3
150,00 DM
12,50 DM
160,50 DM
13,38 DM
20 m 3
300.00 DM
25,00 DM
321,00 DM
26,75 DM
b) bei Anschlußleitungen mit einer Nennweite von
netto jährlich (ohne MwSt.)
netto monatlich (ohne MwSt.)
brutto jährlich (incl. 7% MwSt.)
brutto monatlich (incl. 7 % MwSt.)
50 mm
1.500,00 DM
125,00 DM
1.605,00 DM
133,75 DM
80 mm
2.400,00 DM
200,00 DM
2.568,00 DM
214,00 DM
100 mm
3.000,00 DM
250,00 DM
3.210,00 DM
267,50 DM
150 mm
4.500,00 DM
375,00 DM
4.815,00 DM
401,25 DM
200 mm
6.000,00 DM
500,00 DM
6.420,00 DM
535,00 DM
Arbeitspreis (§13 ZVB-Wasser)
Der Arbeitspreis beträgt je m 3 Wasser
netto (ohne MwSt.).1,85 DM
brutto (incl. 7 % MwSt.).1,98 DM
§3
Pauschalsatz für Bauwasser
Das Bauwasser beträgt pro m 3 umbauten Raumes
netto (ohne MwSt.)..0,10 DM
brutto (incl. 7 % MwSt.).0,11 DM
§4
Hydrantenstandrohr mit Wasserzähler
a) Leihgebühr:
Die Leihgebühr für jede angefangene Woche beträgt
netto (ohne MwSt.).5,00 DM
brutto (incl. 7 % MwSt.).5,35 DM
b) Kaution:
Vor Ausgabe eines Hydrantenstandrohres ist eine Kaution in Höhe von netto (ohne MwSt.) 600,00 DM zu hinterlegen.
§5
Baukostenzuschuß
Der § 3 Absatz 2 der ZVB-Wasser (Höhe des Baukostenzuschusses bei Anschlüssen an Wasserverteileranlagen, die vor dem 01.01.1981 errichtet oder begonnen wurden) erhält folgende neue Fassung:
Der Baukostenzuschuß beträgt: a) je m 2 Grundstücksfläche
netto (ohne MwSt.).0,75 DM
brutto (incl. 7 % MwSt.).0,80 DM

