Montabaur
§10
Haftung
(1) Die Stadt überläßt dem Benutzer die Halle und sonstigen Räume sowie das Inventar zur Benutzung in dem Zustand, in dem es sich befindet. Der Benutzer ist verpflichtet, das Inventar jeweils vor der Benutzung auf seine ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck durch einen Beauftragten zu überprüfen. Durch den verantwortlichen Leiter ist sicherzustellen, daß schadhaftes Inventar oder schadhafte Anlagen nicht benutzt werden. Eine Haftung für Unfälle oder Diebstähle (Entwendung von Kleidungsstücken usw.) übernimmt die Stadt nicht.
Der Träger dieser Einrichtung haftet nicht für das Abhandenkommen oder Schäden irgendwelcher Art an vom Benutzer einge- brachten Gegenständen. Ein Aufbewahrungsvertrag kommt nicht zustande, auch wenn Gegenstände dauerhaft in den Räumlichkeiten gelagert werden.
Inhaltsversicherungen gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-, Glas- und Einbruchdiebstahlschäden (inklusive Vandalismusschäden) sind für vorgenannte Gegenstände nicht vom Träger abgeschlossen. Es wird daher empfohlen, entsprechende Versicherungen abzuschließen und bei längerfristiger Aufbewahrung regelmäßige Neuordnungen der Versicherung durchzuführen.
Bei dem Abschluß von EDA/ Versicherungen sollten Gebäudebeschädigungen (diese werden regelmäßig kostenlos mit angebo- ten) für den Träger/Eigentümer mit abgeschlossen werden.
(2) Der Benutzer stellt die Stadt von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten sowie der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und Geräte und der Zugänge zu den Räumen und Anlagen entstehen.
(3) Der Benutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Stadt für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen die. Stadt und deren Bedienstete oder Beauftragte.
Der Benutzer hat bei Vertragsabschluß nachzuweisen, daß eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden. Im Einzelfall kann die Verwaltung von der Vorlage eines Nachweises absehen.
(4) Die Haftung der Stadt als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 BGB bleibt hiervon unberührt.
(5) Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Stadt an den überlassenen Einrichtungen, am Gebäude, den Zugangswegen und dem Inventar durch die Benutzung entstehen.
(6) Mit der Inanspruchnahme der Halle erkennen die benutzungsberechtigten Personen diese Benutzungsordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen ausdrücklich an (vgl. § 2 Abs. 2). §11
Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 1997 in Kraft. Mit gleichem Datum wird die Benutzungsordnung für die Gelbachtalhalle Ettersdorf vom 18. Januar 1996 aufgehoben.
56410 Montabaur, 19. Dezember 1997 (S.)
Stadt Montabaur * Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden § Feststellung der Anwesenheit, 3. Bericht des Spielführers' f Bericht des Kassierers, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. BeJ des 1. Vorsitzenden, 7. Wahl des Wahlleiters, 8. Entlastung 9 Vorstandes, 9. Neuwahlen, 10. Verschiedenes.
Wir bitten um rege Teilnahme.
Katholischer Kirchenchor »St. Cacilia« Horressen
Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 26. Janua 1998, um 20.00 Uhr, im Pfarrheim in Horressen statt.
Alle aktiven und inaktiven Vereinsmitglieder sind herzlich laden.
Möhnenverein »Närrische Omeze e.V.«
Helau, Ihr Leut’, es ist soweit, die Horresser Möhnen sind Am Schwerdonnerstag, 19.02.1998, ab 15.11 Uhr, sei auf der li dann zieht durch die Straßen der Möhnenzug. Ab 16.00 Uhrgj| es Kaffee und Kuchen. Ab 20.11 Uhr erwartet Euch ein bunte Programm, nach gutem Gelingen, könnt Ihr dann das Tanzte schwingen. ^
Kartenvorverkauf für’s Abendprogramm beginnt am 27 . 01 . 19 ! bei Pia’s Haarstudio, »Ivan« - Gasthof »Zum Westerwald« »Bürgerstube«.
Eintrittspreise: Vorverkauf 9,00 DM, Abendkasse 11,11 DM.
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Frauenkreis Horressen
Der Frauenkreis Horressen lädt alle Frauen zu einem Treffen ui »Begegnung im Tanz« unter der Leitung von Hildegard Neubf ger für Mittwoch, 4. Februar 1998, um 20.00 Uhr, im Pfarrhei Horressen ein. Wer dabei sein möchte, möge sich bitte bis zi 2. Februar 1998 bei Anneliese Nink (Telefon 17299) anmeldeif
Singkreis 83 Horressen I
Unsere diesjährige FastnachtsfeLer ist am Freitag, 30.0l.19sl Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sind dazu herzlich eingel den. Kostümiert und hoffentlich mit guter Stimmung beginnen! um 19.30 Uhr.
Winterwanderung
der alten Herren Horressen
Mit Vc |be |ld is Nsrret
Am Samstag, 24.01.1998, führen wir wieder unsere schon tradL|L s , tionelle Winterwanderung durch. Alle aktiven und inaktiven glieder werden hiermit dazu herzlich eingeladen, gemeinsame^ =.g' 3e t paar schöne und gesellige Stunden zu verbringen. L|p e ™
Abmarsch ist um 14.00 Uhr ab Bäckers Eck, der Abschluß finÄmlT: in diesem Jahr beim Ivan, Gasthaus »Zum Westerwald« statt,| ^ f
SV 1919 Horressen e.V.
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Gesangverein »Wohlgemuth« Ettersdorf
Jahreshauptversammlung ’98
Zur Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 23.01.1998, um 20.00 Uhr, in der Gelbachtalhalle sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Wir bitte alle Mitglieder durch ihre Anwesenheit ihr Interesse am Verein zu bekunden.
Vorankündigung
Unser diesjähriger bunter Abend findet am Samstag, dem 07.02.1998, um 20.11 Uhr, in der Gelbachtalhalle statt. Alle Narren nah und fern sollten sich diesen Termin vormerken.
Der Kartenvorverkauf und die Platzreservierung finden am Freitag, dem 06.02.1998, ab 19.00 Uhr, in der Gelbachtalhalle in Ettersdorf statt.
Thekenmannschaft Ettersdorf
AH/TM Ettersdorf Jahreshauptversammlung
Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Freitag, 30. Januar 1998, um 20.00 Uhr, in der Gelbachtalhalle in Ettersdorf statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein.
Einladung jBsAkta
zur ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversara|p4m. lung) des SV 1919 Horressen e.V. am Freitag, 30. Januar 19iJ| Die Vc 20.00 Uhr, in Horressen, Gasthaus »Zum Westerwald«, f nejunc Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1.™ sejiacl sitzenden, 2. Totenehrung, 3. Jahres- und Geschäftsbericht ffiruns se 1. Vorsitzenden, 4. Ehrungen, 5. Jahresberichte der AbteilungeMBir K 5.1 Abteilung Fußball, 5.1.1 1. Mannschaft, 5.1.2 2. MannscüsiHgmst 5.1.3 3. Mannschaft, 5.1.4 Jugendfußball, 5.1.5 Alte HerriB||ran Mannschaft, 5.2 Abteilung Damengymnastik, 5.3 Abteilung WejXtam rengymnastik, 5.4 Abteilung Tanzgruppe, 5.5 Abteilung TenifB§§ibel 6. Aussprache über die vorgetragenen Berichte, 7. Kassen® Bis dai rieht, 8. Bericht der Kassenprüfer, 9. Entlastung des VorstanÄyerein 10. Neuwahl eines Kassenprüfers, 11. Beratung und/oder Av Schlußfassung über vorliegende Anträge, 12. Verschiedenes. Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung der Jahreshaupt®» Sammlung müssen dem 1. Vorsitzenden in entsprechender IBS Wendung des § 13 Nr. 8 der Vereinssatzung des SV 1919 ressen e.V. eine Woche vor der Versammlung schriftlich mit®^ Begründung eingereicht werden. Stimm- und Wahlberechtigt® Spre alle Mitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Jugeo^fc n . che Mitglieder unter 18 Jahren sind freundlich eingeladen,■ qJS ' Zuhörer an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen. lyi

