1^ r^t*y T^'l^üffEW'
Montabaur
Seite 18
Nr. 28/91
m
:\
•>
Das Programm 1991/92 (Herbst/Frühjahr) enthält Seminare und Lehrgänge u.a. für die Bereiche Berufsbildung und Um* Schulung.
Die euro-Sprachschule Koblenz ist eine Berufsfachschule für Wirtschaft und Sprachen. Die Bildungsabschlüsse sind Staat* lieh anerkannt. Weitere Auskünfte erhalten Interessenten bei der euro-Sprachschule, Ttelefon 0261/36994 oder bei der Gleichstellungsstelle im Kreishaus M ontabaur, Ttelefon 02602/124301. Weitere Bildungsangebote für Frauen nennt auch das Arbeitsamt in Montabaur oder die Kteisvolkshochschule Montabaur unter der Rufnummer 02602/124429.
LBS Rheinland-Pfalz
— Anzeige —
Wartezeiten weiter stabil
DieLBSschloO 1990 66.000 Verträge mit einem Volumen von 1,8 Mrd. Bausparsumme neu ab. Dabei legte sie weiterhin Wert auf ein qualitätsorientiertes Neugeschäft (keine Großverträge), um die seit 1987 unverändert günstigen Wartezeiten auch für die Zukunft zu sichern. Die Vertragsabschlüsse erreichten nahezu das Vorjahresniveau. Am Abschlußergebnis waten die rheinland-pfälzischen Sparkassen, die Verbundpartner der LBS, mit 60 % beteiligt, erläuterte IsseL
Bausparen bei der Jugend immer beliebter Der Anteil der von Jugendlichen (bis 24 Jabre) abgeschlossenen Verträge erreichte annähernd das hohe Vorjahresniveau (27 %). Dies zeigt, daß das Interesse an den eigenen vier Wänden bereits in jungen Jahren geweckt ist.
Rheinland-Pfälzer fleißige Bausparer Der Geldeingang - der für die Zuteilung der Bausparverträge entscheidende Faktor • erreichte 1990 960 Mia DM. Davon entfielen auf Sparbeiträge 630 Mia DM. Die LBS-Bausparer sparten damit 8 % mehr als im vergangenen Jahr. Besonders erfreulich ist die überproportionale Steigerung bei den vermögenswirksamen Leistungen. Diese stiegen gegenüber dem Vorjahr um 40 %. Hierbei macht sich positiv bemerkbar, daß Bausparen weiterhin mit staatlichen Sparzulagen gefördert wird.
— Anzeige —
Hohes Potential an weiblichen Führungskräften
Ein überdurchschnittlich hohes Potential an weiblichen Führungskräften in den klein- und mittelständischen Betrieben ihres Bezirks verzeichnet die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Kpblenz für den nördlichen Tteil von Rheinland-Pfalz. Eine jetzt vorgelegte Studie spricht von rund 16.600 weiblichen Führungskräften. Das sind knapp 29 Prozent aller verantwortlich tätigen Unternehmer. In der gesamten B undesrepublik sind es lediglich fünf Prozent der Frauen, die in derartigen Spitzenpositionen stehen.
Im Bereich der Kleingewerbebetriebe mit in der Regel höchstens zehn Beschäftigten gibt es der Studie zufolge bei 14.000 Betrieben meist Frauen als alleinige Inhaberinnen. Zu diesen Betrieben zählen in erster Linie Tabak- und Kleinkunstläden, aber auch Boutiquen, Modefachgeschäfte sowie Gaststätten, Zeitschriftenläden oder Lebensmittelgeschäfte. Nach der IHK- Untersuchung führen die Frauen diese Betriebe selbst. Meist beschäftigen sie nur zwei bis fünf Mitarbeiter.
Bei den im Handelsregister eingetragenen Firmen, die im Normalfall größere Unternehmen darstellen, liegt die Zahl der weiblichen Führungskräfte bei nur zwölf Prozent. Von den rund 20.600 Managern der mittleren und höheren Führungsebene sind knapp 2.600 Frauen. Von diesen sind selbst rund ein Zehntel selbständige Unternehmerinnen in einem eigenen Betrieb, weitere 660 sind Geschäftsführerinnen und fast 1.000 besitzen Prokura.
Die Kammerstudie ermittelte ferner an die 600 Kauffrauen, die als Kommanditistinnen, persönlich haftende Gesellschafterinnen oder gar als Vorstandsmitglieder in leitenden Funktionen tätig sind.
•Unter dem Strich«, so kommentierte IHK-Hauptgeschäfts- ‘rührer Wolfgang Seul die Untersuchung seines Hauses, »sind vir in unserem Kammerbezirk in der glücklichen Lage, daß die leiblichen Führungskräfte in unseren Betrieben durchaus be- ' .ieits angemessen repräsentiert sind.«
— Anzeige -
Telekom führt die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kabelanschluß ein
Am 1. Juli 1991 erfolgt bei der Deutschen Bundespost Tfelekom gemäß Artikel 66 des Poststrukturgesetzes die Umstellung der Dienstleistung »Kabelanschluß« von den Vorschriften der Ttele- kommunikationsordnung (TKO) auf »Allgemeine Geschäftsbedingungen« (AGB).
Mit Inkrafttreten der AGB wird eine neue Regelung für die Breitbandkabelversorgungeiner einzelnen Wohneinheit im Einoder Mehrfamilienhaus eingeführt. Es handelt sich hierbei um einen sogenannten »Einzelnutzervertrag«.
FürEinfamilienhäuseristdamitnurnocheineBreitbandversor- gung im Rahmen eines Einzelnutzungsvertrages möglich, wobei die einmalige Anschlußgebühr 65,00 DM und die monatliche Gebühr 19,50 DM beträgt. Für Mehrfamiliehhäuser können sowohl Verträge für mehrere Wohneinheiten als auch Einzelnut- zervertrage abgeschlossen werden.
Um Mißverständnissen vorzubeugen, muß darauf hingewiesen werden, daß es sich bei der neuen Regelung keinesfalls um einen »Wohnungsanschluß« durch die Ttelekom handelt. Ttechnisch und betrieblich ändert sichnichts. Die Hausinstallation des Kabelanschlusses, also die Weiterleitung der Signale vom Hausübergabepunkt (HÜP) bis zum TV-Gerät ist die Angelegenheit des örtlichen Handwerks.
Weitere Auskünfte erteilt der Privatkundenvertrieb des Fernmeldeamtes 2 Koblenz unter der Telefonnummer 02631/27041.
— Anzeige —
Pflege im Alter - per Unterschrift zugesichert
Der Erbvertrag schafft Klarheit zwischen Eltern und Kindern »Mutter muß versorgt werden!« Aber Sohn Hans hat die Zwei- Zimmer-Wohnung im eigenen Haus gerade langfristig vermietet. Und er braucht die Mieteinnahmen dringend, um die Raten für das neue Auto abzuzahlen. Töchter Irmgard möchte ihre Halbtagsstelle nicht aufgeben. Bei wem soll also nun Mutter wohnen? E s muß doch jemand der alten D ame beim Einkauf und im Haushalt behilflich sein. Eine Situation, vor der jährlich tausende von Familien stehen. Ein Streitpunkt, der den wohlverdienten geruhsamen Lebensabend vieler Senioren überschattet. Abhilfe kann hier ein Erbvertrag schaffen - denn er bringt Klarheit für die Eltern und die Kinder, und zwar auch in Sachen Pflege im Alter.
Ein einf aches Ttestament, in dem die Mutter der Töchter quasi als Lohn für die Pflege mehr vererbt als den Geschwistern, kann hier nicht helfen. Zum Beispiel könnte die Tbchter die Pflege der Mutter vernachlässigen - trotz des erhöhten Erbteils. Oder es gibt Streit in der Familie. Die Mutter entscheidet sich kurzfristig anders und schreibt - ohne Wissen ihrer Kinder - ein neues Ttesament.
Anders sieht die Situation dagegen in einer Familie aus, in der ein Erbvertrag geschlossen wurde. »Mein Sohn Hans erhält als Erbe sein Pflichtteil. Meine Tbchter Irmgard soll die restlichen drei Viertel des N achlasses erben«. Mit diesem oder einem ähnlichen Satz könnte ein Erbvertrag zwischen der Mutter und der Tbchter beginnen, den ein Notar auf setzt. Hinzu käme die schriftlich vereinbarte Verpflichtung der Tbchter, ihre Mutter im Alter zu pflegen. Gewonnen haben durch einen solchen Erbvertrag Mutter und Kind. Warum?
EinErbvertragwirdnach eingehender Beratung beim Notar geschlossen. Beide Parteien, Eltern und Kinder, kennen den Inhalt des Vertrages. Die Tbchter ist vollkommen sicher, daß sie für ihre Hilfe ein höheres Erbteil bekommt. Die Mutter hat ein Recht auf die Pflege im Alter und fühlt sich trotz der Hilfe nicht als Bittstellerin. Und beide, Mutter und Tbchter, können nur mit Kenntnis des anderen den Vertrag ändern oder lösen.
Drei Pluspunkte für den Erbvertrag, die die Kosten für den Notar allemal aufwiegen.
Diese und weitere Informationen finden sich im Erbschafts- Block. Dieser praxisnahe neuartige Ratgeber zum Thema »Richtig erben und vererben« wurde von den Volksbanken und Raiffeisenbanken und der R + V-Versicherung herausgegeben. Er ist gegen eine Schutzgebühr von 10,00 DM bei der Volksbank Montabaur-Wallmerod erhältlich.
Moi
Ei
MX

