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GELBACHHOHEN”
SPD • Ortsverein Bucbfinkenland/Gelbachhöhen Der SPD-Ortsverein macht Sommerpause. Nächste Veranstal- timg ist im September ein Forum zum Thema häusliche Pflege von kranken, behinderten und alten Menschen. Weitere Vorschläge zur Programmplanung bitte an den Vorstand.
Daubach
Es beginnt bei der Bebauung »Gartenstraße 14«, läuft stld
der Straße »Zum Röthchen« und endet an dem Wirtschafts Flurstück Nr. 1404.
Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist zusätzlich in i nachstehend abgebildeten Kartenauszug dargestellt. Eins standskarte, in der alle von der Umlegung betroffenen I stücke nachgewiesen sind, wird öffentlich ausgelegt (siehe, schnitt V dieser Bekanntmachung).
In das Umlegungsverfahren sind folgende Flurstücke bz w. F stücksteile einbezogen:
Gemarkung Untershausen, Grundbuchbezirk Untershausiw' Flur 7, Flurstücke 1,2,3,4,5,6,18,19,20,21/1,22/1,23/1,
26/1, 26/1, 27/1, 28/1, 38, 49, 60, 61
Ferienspiele in Daubach
In diesem Jahr wollen wir alle als Gespenster durch Daubach gruseln.
Am 10.07.1991 treffen wir uns von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr auf dem Spielplatz.
Bringt bitte wetterfeste Kleidung und einen Trinkbecher mit. Der Unkostenbeitrag beträgt 3,00 DM. Meldet Euch bitte bei Heike Brodehlan.
Holler
Grundstücksangebot
Aus einer Nachlaßabwicklung veräußert das Finanzamt Montabaur folgende landwirtschaftliche Grundstücke in der Gemarkung Holler:
Flurbezeichnung Grundstücks-
grüße
Flur 6 Flurst. 708 (Unter dem Dorf) 435 qm
Flur 19 Flurst. 1717 (Auf der Aßbach) 1266 qm
Flur 23 Flurst. 2077 (In der Wolfshecke) 1846 qm
Flur 25 Flurst. 2214 (Reinscheid) 1449 qm
Flur 30 Flurst. 600 (Im Krautgarten) 270 qm
Flur 30 Flurst. 601 (Im Krautgarten) 270 qm
Flur 30 Flurst. 2501 (Unter den Nußbäumen) 300 qm
Flur 81 Flurst. 1676 (In der Kehl) 672 qm
Flur 31 Flurst. 1636 (In der Kehl) 626 qm
Kaufangebote sind bis spätestens 31.07.1991 zu richten an: Finanzamt Montabaur - Geschäftsstelle - Kehreinstr. 6 6430 Montabaur
Stahlhofen
Abteilung Alte Herren
Am Samstag, dem 06.07.1991, haben die Alten Herren aus Stahlhofen ein Heimspiel gegen die Alten Herren aus Helferskirchen. Spielbeginn: 17.00 Uhr in Stahlhofen.
Untershausen
öffentliche Bekanntmachung
Im Wochenblatt vom 28.06.1991 wurde die nachfolgende Bekanntmachungversehentlichunter der Ortsgemeinde Stahlhofen veröffentlicht, daher erfolgt hiermit eine erneute Veröffentli- chung.
Bekanntmachung
gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
I. Umlegungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat von Untershausen faßte in seiner Sitzung am 21. Februar 1991 folgenden Beschluß:
Gemäß § 47 BauGB vom 8. Dezember 1986 (BGBL IS. 2253) ii Verbindungmit der jeweils gültigen Landesverordnungüber di« Umlegungsausschüsse wird für das Baugebiet des Bebauungs planes »In der Delle« die Umlegung eingeleitet. Das Umle ßungsverfahren erhält die Bezeichnung »In der Delle«.
Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
Das Umlegungsgebiet liegt am westlichen Ortsrand von Unters hausen in Richtung Friedhof.
II. Beteiligte am Umlegungsverfahren und Aufforderut
zur Anmeldung von Rechten N „ •
Nach § 48BauGB sind am Umlegungsverfahren Beteiligte” \
1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet Grundstücke^ *
2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder dir
Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegung; biet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstu belastenden Recht, '
3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen
- Rechts an dem Grundstück oder an einem das Gruf\ - stück belastenden Recht, 0>
• Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus
Grundstück, ^ -
• persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder; Nutzungdes Grundstücks berechtigt oder den Verpflict^^ ten in der Nutzung des Grundstücks beschränkt,
4. die Ortsgemeinde Untershausen,
5. die Verbandsgemeinde Montabaur.
Die unter 8. bezeichneten Personen werden zu dem Zeltpu ^ Beteiligte, in dem die Anmeldungihres Rechts dem Umlegui^^'
ausschuß zugeht. '
Die Anmeldung kann bis zur Beschlußfassung über den Un i rhq>1 gungsplan (§ 66 Abs. 1 BauGB) erfolgen. ^ w
Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wird der ^ legungsausschuß dem Anmeldenden unverzüglich eine F\<j y a zur Glaubhaftmachung seines Rechts setzen.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaft: chung seines Rechts nicht mehr zu beteiligen (§ 48 Abs“ 1 ,"! BauGB). «pB
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber * fen £ Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, sind bist 1 “ eines Monats nach der Bekanntmachung des UmlegungsJ'^ “ Schlusses bei dem Umlegungsausschuß anzumelden.
Werden Rechte erst nach Ablauf eines Monats angemeldet o“® ** nach Ablauf der durch den Umlegungsausschuß gesetzten Fi Aus glaubhaft gemacht, so muß der Berechtigte die bisherigen 'der £ handlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, m die J der Umlegungsausschuß dies bestimmt. die j
Der Inhaber eines im Grundbuch nicht ersichtlichen Rechts, d Gröi zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigt, muß i Nut. Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristabk die i ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegi und über die Frist durch diese Bekanntmachung zuerst in Lauf f Gm setzt worden ist. tdski
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III. Verfügungs- und Verttnderungssperre ^ n i„
Nach § 51 BauGB dürfen von der Bekanntmachung des Um. jgg gungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung dar Unanfechtb ^,* , keit des Umlegungsplanes (§ 71 BauGB) im Umlegungsgeb nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsaussch
1 .
2 .
3.
4.
5.
eim dichi
ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grus;ütig stück und über Rechte an einem Grundstück getroffen odggun Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem £ en ^ deren ein Recht zum Erwerb^ zur Nutzung oder Bebauui^^ ( eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräuifTmi« wird., lfc
Baulasten begründet, geändert oder aufgehoben werde: erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder weseu^ 8 ^ lieh wertsteigemde sonstige Veränderungen der Grut?.^® 1 stücke vorgenommen worden, Beki
nicht genehmigimgs-, zustimmungs- oder anzeigepflichr ge a ber wertsteigemde bauliche Anlagen errichtet odi^Sr wertsteigemde Änderungen solcher Anlagen vorgenor® Ut men werden,
g en e hmi gungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bai liehe Anlagen errichtet oder geändert werden.

