27/9* Montabaur
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Nr. 27J
Alte Herren Eisbachtal G.G.
M Am Samstag, dem 6. Juli 1991 spielen wir nicht wie geplant in ■ Limburg, sondern um 16.00 Uhr daheim gegen Limburg 19. V Spielkleidung weiß/rot.
—, Am Dienstag, dem 9. Juli 91, um 18.30 Uhr bestreiten wir das Rückspiel gegen den Fan-Club Mönchengladbach in Heilber- —. scheid. Spielkleidung blau.
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SG Ahrbach/Großholbach
Am Mittwoch, 10. Juli 1991 beginnt die Vorbereitung auf die Saison 1991/92 mit einem Freundschaftsspiel der I. Mannschaft um 19.00 Uhr in Leuterod gegen die SG Ötzingen/Leuterod.
Am Freitag, 12. Juli 1991 ist dann das 1. TVaining für beide Mannschaften um 19.00 Uhr in Großholbach.
Nentershausen
■ Breitbandverkabelung in der
Ortsgemeinde Nentershausen
Nachdem die Deutsche Bundespost 1989 definitiv erklärt hat, *8* daß außer den bereits jetzt an das Breitbandkabel angeschlossenen 160 Haushalten keine weiteren Anschlüsse mehr erfolgen 3 ui können, hat sich die Ortsgemeinde mit Unterstützung der Ver- bandsgemeindeverwaltung um andere Lösungen bemüht, um zu erreichen, daß allen Einwohnern der Ortsgemeinde Nentershausen das verbesserte Programmangebot eines Breitbandan-
_ Schlusses zugänglich gemacht wird.
Die Firma SÜWEDA, die in den übrigen Tfeüen der Verbandsgemeinde Montabaur die Breitbandverkabelung vomimmt, hat a <j, sich bereiterklärt, die Restverkabelung der Ortsgemeinde Nen- j rflj tershausen durchzuführen. Nach übereinstimmender Aussage des Fernmeldeamtes Gießen und der Firma SÜ WEDA kann diese Lösung jedoch nur verwirklicht werden, wenn die bisher bereits an das Breitbandkabel angeschlossenen Haushalte ihr Vertragsverhältnis bei der Deutschen Bundespost kündigen und einen entsprechenden Vertrag mit der Firma SÜWEDA abschließen. Die Firma SÜWEDA garantiert, daß unbefristet für diese Haushalte dieselben Bedingungen gelten, die auch von der Post 8 eingeräumt werden (monatliche Anschlußgebühr z.Zt. 12,95
— DM). Wie die Deutsche Bundespost bestätigt, verwendet die Firma SÜWEDA dieselbe Technik wie das Postun temehmen Tfe-
8 lekom.
:== Im Februar haben das Fernmeldeamt Gießen und der Ortsbürgermeister die bereits durch die Deutsche Bundespost versorg-
4 ten Haushalte angeschrieben und um Erklärung gebeten, ob man bereit ist, das Verträgsverhältnis mit Telekom zu kündigen
1 und zu den aa. Bedingungen einen Anschlußvertragmit der Fir-
— ma SÜWEDA abzuschließen. Die bisher eingegangenen Antworten lassen darauf schließen, daß hier noch zusätzlicher Auf-
5 klärungsbedarf besteht.
. Deshalb laden wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger 7 der Ortsgemeinde Nentershausen zu einem Informationsge-
— spräch mit Vertretern des Fernmeldeamtes Gießen und der Firma SÜWEDA ein. Die Inf ormationsveranstaltungfindet am 11. Juli 1991,19.00 Uhr in der alten TUmhalle, statt.
Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Bürgerinnen und iusc Bürger die Gelegenheit zur Information wahrnehmen würden, netf Insbesondere diejenigen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die bereits über einen Breitbandanschluß verfügen, sollten im Interes- ne jj se der Solidarität mit den übrigen Einwohnern unserer Gemein- ^ de die Kündigung ihres Vertragsverhältnisses zur Deutschen j {jj Bundespost ernsthaft prüfen, da ihnen keinerlei Nachteile da- etei < ^ urc k entstehen, aber andererseitsnur so die Möglichkeit für ein , flächendeckendes Angebot besteht. Nutzen Sie also bitte die Gelegenheit, sich in der ag. Informationsveranstaltung dar- *2? über zu informieren, daß das Angebot de Firma SÜWEDA tat- I sächlich zu keinerlei Nachteilen führt.
Perne, Ortsbürgermeister ' VHS Montabaur
Die VHS Montabaur beabsichtigt, im Herbstsemester 1991 Kurse in der Hauptschule Nentershausen anzubieten; gedacht ist vor allem an einen Englisch-, Bastei- oder auch evtl, an einen lieg EDV-Schnupperkurs.
>r al Um den Bedarf zu ermitteln, werden alle Bürger der Eisbachtal- une gemeinden gebeten, die VHS Montabaur hierin zu unterstützen. Falls Sie Interesse haben, einen VHS-Kurs in Nentershau- sen zu besuchen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle >tw VHS Montabaur, TfeL 02602/126.105 (Frau Probst). Auch über iS« Anregungen und Ideen Ihrerseits würden wir uns sehr freuen.
Eisbachtaler Sportfreunde 1919 e.V. Jahreshauptversammlung
rgß Die diesjährige Jahreshauptversammlung unseres Vereins fin- eigi det statt am 5. Juli 1991, um 19.30 Uhr in der Gaststätte »Wald- tani schänke zum Eisbachtal« in 5431 Heilberscheid.
Um vollzähliges Erscheinen der Mitglieder wird gebeten. Auf der Tagesordnung stehen u.a. Wahl des Protokollfüh ^ Bericht des gesch.-führenden Vorsitzenden, Eberhard Mün<; Bericht des Jugendleiters Stefan Nink, Bericht der Kassien und Kassenprüfer, Aussprache über die Berichte, Vorstand wählen (tumusgBmäß alle 2 Jahre), Wahl des Ortes der nächst Jahreshauptversammlung, Wahl der Kassenprüfer für J nächste J ahr, Verschiedenes.
Niedererbach
öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der Beitragssätze f Ur die Aus baubeiträge fft Verkehrsanlagen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § i Abs. 11 Satz 5 Kommunalabgabengesetz i
Für die nachstehend auf geführten Verkehrsanlagen werden fo gende Beitragssätze öffentlich bekanntgemacht: Ortsgemeinde Niedererbach
Straße verlaufend von - bis Beitragssatz pro qm
beitragspflichtiger
Geschoßfläche
Brückenstr.
von Mittelstr. bis zum Beginn der Parz. 57/1 und der Einmündung zur Bergstraße
16,00 Dl
»Bemerkungen: Vorausleistungen. Niedererbach, 27. Juni 1991
Ortsbürgermeist
Jagdverpachtung
des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes der Jagdgenossenset Niederer bach
Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirke*! Niedererbach hat mit Wirkung vom 1. April 1991 das Jagdrevier! fürdieDauer von9 Jahrenneu verpachtet. Neuer Pächter ist Uh rieh Kunz aus Westerburg. Die Vertragsbedingungen liegen in? der Zeit vom 8. bis 19. Juu 1991 bei der Verbands gemeindeveij waltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 114 aus.
Zeyfl
Ortsbürgermeister und J agdvorsteher|
Nomborn
Bekanntmachung
Der Grenzregelungsbeschluß vom 04. Juni 1990
Verfahrensbezeichnung: »Gartenstraße« ist am 4. Juni 1991 abschließend unanfechtbar geworden. Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Unanfecht- ] barkeit hiermit bekanntgegeben.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 B auGB der'] bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die 1 , Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die I Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentü-1 mer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grund- ] stücksteile ein.
Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt T ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausge-* tauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf/ die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind ä nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder zugewiesenen; Grundstücksteile und zugewiesenen Grundstücke werden Be-' standteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die, dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Thg nach der Bekanntmachung in Kraft (§ 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der
Verbandsgemeindeverwaltung, 5430 Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der vorstehend genannten Verbandsgemeindeverwaltung ein gegangen ist.
Nomborn, den 02. Juli 1991 (S.) Ortsbürgermeister
Country- und Westem-Club Nomborn Wir treffen uns am Freitag, dem 5. Juli 1991 um 20.00 Uhr in der Studentenmühle. Um möglichst vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

