Einzelbild herunterladen

Seite 21

;:v, --V - ::.. ' /

tabaur_

K

TJ

r-4

.^TJ o <

.Ar 1

/ VJ -

%,cS|

pr^j.

iVl

,\

Eben f al ls mehrheitlich (8 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen) wurde beschlossen, die Wiesenstraße mit Brücke als »verkehrs­beruhigte Zone« auszubauen. Die Vergabe der Planungsaufträ­ge für den Ausbau der Südstraße sowie der Wiesenstraße wur­den einstimmig einem Planungsbüro erteilt.

Fortführung des verkehrsberuhigten Bereiches Gartenstraße beschlossen

Einstimmig sprach sich der Ortsgemeinderät dafür aus, den verkehrsberuhigten Bereich der Gartenstraße in die Wiesen­straße hineinzuziehen. Der verkehrsberuhigte Bereich soll bis hinter den Kinderspielplatz reichen und vor der Brücke begin­nen. Damit ist eine größere Sicherheit für die spielenden Kinder geschaffen.

Weitere Entscheidungen des Gemeinderates

Einstimmig entsprach der Ortsgemeinderat dem Antrag derkath. Kirchen gemeinde Niederelbert, sich an den Perso­nalkosten für eine Vorpraktikantin im Katholischen Kinder­garten in Stahlhofen zu beteiligen.

- Der Ortsgemeinderat bekundete seine grundsätzliche Be­reitschaft, sich an den Kosten für den Bau eines Parkplatzes gegenüber dem Pfarrhaus für Kirchen und Friedhofsbesu­cher zu beteiligen.

- Die Freiwillige Feuerwehr erhält von der Ortsgemeinde Nie­derelbert zum Kauf von Funkgeräten einen Zuschuß in Höhe von 4.000,00 DM. Der Ortsgemeinderat sieht in dieser Zu­schußgewährung eine Anerkennung der von der Freiwilli­gen Feuerwehr für die Dorfgemeinschaft erbrachten vielfäl­tigen Leistungen.

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Fortschrei­bung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1991 bis 1996.

5$

ml

l Hiibingen, 29. Mai 1991

Hoffmann

Ortsbürgermeister

Bericht Uber die Sitzung des 0rt6gemeinderates Hübingen vom 16. Mai 1991

Änderung des Bebauungsplanes »Ober dem Dorf» beschlossen Einstimmig beschloß der Gemeinderat den Bebauungsplan 'Ober dem Dorf« dergestalt zu ändern, daß dieüberbaubareFlä- ieander K173 liegenden Grundstücke um 6 m nördlicher Rich­tig (zur Kreisstraße hin) erweitert wird. Die Abstandsfläche Aschen dem äußeren Fahrbahnrand und der überbaubaren Fläche beträgt somit 10 m (bisher 16 m). Der darauffolgende Zu- Hmungs beschluß erging ebenfalls einstimmig. Auf die vor- Ngene Bürgerbeteiligung wird gern. § 3 Abs. 1 BauGB ver­übtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die jächbar gemeinde nur unwesentlich auswirkt. Gern, der weiter- ®vom Rat einstimmig getroffenen Entscheidung erfolgt nun J ie öffentliche Auslegung des Planänderungsentwurfes. Die Handsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, im Rahmen ^öffentlichen Auslegung auch das Beteiligungsverfahren der Ir te öffentlicher Belange durchzuführen.

e| tere Entscheidungen des Rates Gemeinderat beschloß den Ankauf einer Rutsche und eines f öertieres für den Kinderspielplatz.

^stimmig beschloß der Gemeinderat die Fortschreibung des ' e ätitionsprogrammes für die Jahre 1991 - 1996.

Elbertgemeinden

Niederelbert

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und der Ersatzvornahme durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 22. April 1991 für die Ortsgemeinde Niederelbert für das Haushaltsjahr 1988

I.

Haushaltsrechnung

Feststellung dee

Ergebnisses:

Verwaltungs­

baushalt/DM

Vermögens­

haushalt/DM

Gesamt

DM

Soll-E innehmen

1.314.880,42

395.977,81

1.710.858.23

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen

1.314.880,42

395.977,81

1.710.858.23

Soll-Ausgaben

1.314.880,42

396.841,26

1.711.721,68

i Abgang alter Haushaltsausgabereste

_

863,45

863,45

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben

1.314.880,42

395.977,81

1.710.858,23

ÜberBchuQ/Fehlbetrag

"V*

"*

Festgestellt:

Montabaur, 4. April 1991 Reusch

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur I. Beigeordneter

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert

> vom 23. Mai 1991

' öau von Gemeindestraßen beschlossen

I ü e° er jüngsten Sitzung beschloß der Ortsgemeinderat mit 9 M . . OQ ,

l ernen und 3 Nein-Stimmen, im Jahre 1992 die Südstraße Niederelbert, 27. Mai 1991

II.

Ersatzvornahme

Aufgrund der §§ 118 Abs. 1 und 123 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 1988 (GVB1. S. 136) stellt die Kreis Verwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichts­behörde im Wege der Ersatz Vornahme die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1988 fest und erteilt dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister der Ver­bandsgemeinde Montabaur und den ihn vertretenden Beigeord­neten gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Entlastung für das Haus­haltsjahr 1988.

III.

öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 10. bis 19. Juni 1991 während der allge­meinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

(S.) Bode