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Eben f al ls mehrheitlich (8 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen) wurde beschlossen, die Wiesenstraße mit Brücke als »verkehrsberuhigte Zone« auszubauen. Die Vergabe der Planungsaufträge für den Ausbau der Südstraße sowie der Wiesenstraße wurden einstimmig einem Planungsbüro erteilt.
Fortführung des verkehrsberuhigten Bereiches Gartenstraße beschlossen
Einstimmig sprach sich der Ortsgemeinderät dafür aus, den verkehrsberuhigten Bereich der Gartenstraße in die Wiesenstraße hineinzuziehen. Der verkehrsberuhigte Bereich soll bis hinter den Kinderspielplatz reichen und vor der Brücke beginnen. Damit ist eine größere Sicherheit für die spielenden Kinder geschaffen.
Weitere Entscheidungen des Gemeinderates
• Einstimmig entsprach der Ortsgemeinderat dem Antrag derkath. Kirchen gemeinde Niederelbert, sich an den Personalkosten für eine Vorpraktikantin im Katholischen Kindergarten in Stahlhofen zu beteiligen.
- Der Ortsgemeinderat bekundete seine grundsätzliche Bereitschaft, sich an den Kosten für den Bau eines Parkplatzes gegenüber dem Pfarrhaus für Kirchen und Friedhofsbesucher zu beteiligen.
- Die Freiwillige Feuerwehr erhält von der Ortsgemeinde Niederelbert zum Kauf von Funkgeräten einen Zuschuß in Höhe von 4.000,00 DM. Der Ortsgemeinderat sieht in dieser Zuschußgewährung eine Anerkennung der von der Freiwilligen Feuerwehr für die Dorfgemeinschaft erbrachten vielfältigen Leistungen.
• Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1991 bis 1996.
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l Hiibingen, 29. Mai 1991
Hoffmann
Ortsbürgermeister
Bericht Uber die Sitzung des 0rt6gemeinderates Hübingen vom 16. Mai 1991
Änderung des Bebauungsplanes »Ober dem Dorf» beschlossen Einstimmig beschloß der Gemeinderat den Bebauungsplan 'Ober dem Dorf« dergestalt zu ändern, daß dieüberbaubareFlä- ieander K173 liegenden Grundstücke um 6 m nördlicher Richtig (zur Kreisstraße hin) erweitert wird. Die Abstandsfläche Aschen dem äußeren Fahrbahnrand und der überbaubaren Fläche beträgt somit 10 m (bisher 16 m). Der darauffolgende Zu- Hmungs beschluß erging ebenfalls einstimmig. Auf die vor- Ngene Bürgerbeteiligung wird gern. § 3 Abs. 1 BauGB verübtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die jächbar gemeinde nur unwesentlich auswirkt. Gern, der weiter- ®vom Rat einstimmig getroffenen Entscheidung erfolgt nun J ie öffentliche Auslegung des Planänderungsentwurfes. Die Handsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, im Rahmen ^öffentlichen Auslegung auch das Beteiligungsverfahren der Ir te öffentlicher Belange durchzuführen.
e| tere Entscheidungen des Rates Gemeinderat beschloß den Ankauf einer Rutsche und eines f öertieres für den Kinderspielplatz.
^stimmig beschloß der Gemeinderat die Fortschreibung des ' e ätitionsprogrammes für die Jahre 1991 - 1996.
“ Elbertgemeinden ”
Niederelbert
öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und der Ersatzvornahme durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 22. April 1991 für die Ortsgemeinde Niederelbert für das Haushaltsjahr 1988
I.
Haushaltsrechnung
Feststellung dee
Ergebnisses:
Verwaltungs
baushalt/DM
Vermögens
haushalt/DM
Gesamt
DM
Soll-E innehmen
1.314.880,42
395.977,81
1.710.858.23
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
1.314.880,42
395.977,81
1.710.858.23
Soll-Ausgaben
1.314.880,42
396.841,26
1.711.721,68
i Abgang alter Haushaltsausgabereste
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863,45
863,45
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
1.314.880,42
395.977,81
1.710.858,23
ÜberBchuQ/Fehlbetrag
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Festgestellt:
Montabaur, 4. April 1991 Reusch
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur I. Beigeordneter
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert
> vom 23. Mai 1991
' öau von Gemeindestraßen beschlossen
I ü e ‘° er jüngsten Sitzung beschloß der Ortsgemeinderat mit 9 M . . OQ ,
l ernen und 3 Nein-Stimmen, im Jahre 1992 die Südstraße Niederelbert, 27. Mai 1991
II.
Ersatzvornahme
Aufgrund der §§ 118 Abs. 1 und 123 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 1988 (GVB1. S. 136) stellt die Kreis Verwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde im Wege der Ersatz Vornahme die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1988 fest und erteilt dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur und den ihn vertretenden Beigeordneten gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Entlastung für das Haushaltsjahr 1988.
III.
öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 10. bis 19. Juni 1991 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
(S.) Bode

